Derjenige, der mit seinem Herzen und seiner Zunge glaubt, doch keine einzige Tat verrichtet, ist ungläubig (Kāfir)!

Der ehrenwerte Scheikh und Gelehrte Şāliĥal-Fauzān, möge Allah ihn ihm Guten bewahren, sagte in seiner Erklärung zum Buch „Scharĥuş-Şunnah li l-Imām al-Barbahārī“ bezüglich der Aussage des Autor, „der Glaube, dass der Glaube (al-Īmān) aus Worten, Taten und Absicht besteht, er steigt und fällt, so viel wie Allah will und er kann fallen, bis nichts mehr von ihm übrig bleibt“, folgendes:

„Was die Definition von Glaube (al-Īmān) aus der Sicht der Scharī’ah anbetrifft, so ist dieser der Glaube mit dem Herzen, das Aussprechen mit der Zunge und die Handlungen des Körpers, er steigt durch Gehorsam und fällt durch Sünde. Der Glaube kann nur bestehen, wenn diese drei Dinge vorhanden sind. Deshalb ist derjenige, der zwar mit seinem Herzen glaubt, aber nicht mit seiner Zunge, auch kein Gläubiger (Mu`min). Denn Allah, Erhaben und absolut Majestätisch ist Er, sagte über die Ungläubigen: "Wir wissen wohl, dass dich das, was sie sagen, in der Tat traurig macht. Aber nicht dich bezichtigen sie (in Wirklichkeit) der Lüge, sondern die Zeichen Allahs verleugnen die(se) Ungerechten."[1] Und Er sagte über Fir`aun (Pharao): "Er sagte: „Du weißt ja, niemand außer dem Herrn der Himmel und der Erde hat diese als einsichtbringende Zeichen herabgesandt."[2] Und Er, Erhaben und absolut Majestätisch ist Er, sagte über die Ungläubigen, die Seine Zeichen für Lüge erklären haben: "Und sie verleugneten sie, obwohl sie selbst davon überzeugt waren, aus Ungerechtigkeit und Überheblichkeit."[3] Somit ist der Glaube im Herzen allein nicht ausreichend, so wie es diese al-Murdji`ah behaupten. Dieser ist nicht der Glaube. Auch der Glaube mit der Zunge allein, ist nicht ausreichend, denn dies ist der Glaube der Heuchler: "Sie sagen mit ihren Zungen, was nicht in ihren Herzen ist."[4]

Und der Glaube mit dem Herzen und das Aussprechen (des Glaubens) mit der Zunge allein reichen auch nicht aus, so wie es einige dieser al-Murdji`ah behaupten. Dies ist nicht ausreichend, denn es ist notwendig, dass auch Handlungen des Körpers dieses bestätigen. Derjenige also, der mit seinem Herzen und seiner Zunge glaubt, aber weder betet, fastet noch die ihm vorgeschriebene Pilgerfahrt verrichtet noch sonst irgendeine Tat, dieser ist ein Ungläubiger (Kāfir). Auch wenn er mit seiner Zunge gläubig sein sollte und den Glauben ausspricht und in seinem Herzen glaubt und bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah und dass Muĥammad, der Gesandte Allahs ist! Denn seine Unterlassung der Taten, ohne einen legitimen Grund dafür, lässt ihn kein Gläubiger mehr sein, außer wenn diese Unterlassung begründet ist, wie zum Beispiel, dass er dazu gezwungen wird oder er vergessen hat oder unwissend ist. Oder Im Fall einer Person, die den Islam angenommen hat und nicht die Möglichkeit dazu hatte, eine Tat zu verrichten, weil er nach seiner Konvertierung direkt gestorben ist. Dieser wird nicht bezüglich der Taten zur Rechenschaft gezogen werden, weil er ja schließlich nicht die Möglichkeit dazu hatte. Dasselbe gilt natürlich auch für den, der geistig behindert ist, dieser hat keine Möglichkeit, eine Tat zu verrichten. Doch derjenige, der zum Verrichtend er Taten fähig ist und diese trotzdem ganz unterlassen hat, dieser ist kein Gläubiger (Mu`min) mehr!“

 

 



[1]
An-An’ām 6:33

[2] Al-Işrā` 17:102

[3] An-Naml 27:14

[4] Al-Fatĥ 48:11

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