Ĥadīth: „Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): „Den Tauĥīd zu verwirklichen.“

Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): („Du wirst Leute der Schrift antreffen, lasse deine erste Handlung jene sein, sie dazu aufzurufen,) den Tauĥīd zu verwirklichen. Wenn sie dir darin folgen, dann informiere sie, dass Allah ihnen vorgeschrieben hat, fünf Gebete (Şalawāt) jeden Tag und Nacht zu verrichten. Wenn sie dir darin folgen, dann informiere sie, dass Allah ihnen auferlegt hat, dass die Abgabe der Almosen (Şadaqah) von ihren Reichen erhoben und an die Armen verteilt wird. Wenn sie dir darin folgen, dann sei vorsichtig dabei, um nicht ihr kostbarstes Eigentum (als Zahlung der Şadaqah) zu nehmen. Und hüte dich vor dem Bittgebet jener, die Ungerechtigkeit erlitten haben, denn es gibt keine Schranke zwischen ihrem Bittgebet und Allah.“

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„Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): „Den Tauĥīd zu verwirklichen.““ Warum hat der Scheikh diese Form der Überlieferung hier erwähnt? Der Grund dafür ist, weil diese Form der Überlieferung das Bekenntnis „Lā Ilāha ill-Allah“ (es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah) erklärt, nämlich: Den Tauĥīd gegenüber Allah, Den Erhabenen, zu verwirklichen und Ihm allein die Dienerschaft zu widmen. Es ist nicht damit gemeint, dass man es lediglich nur ausspricht, indem man sagt: Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah. Nein, man muss den Tauĥīd auch in der Anbetung (‘Ibādah) verwirklichen. Wenn man aber die Worte des Tauĥīds lediglich ausspricht, ohne dabei den Tauĥīd gegenüber Allah auch in der Anbetung zu verwirklichen, dann wird einem das Bekenntnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah, nichts nutzen.

Hierin ist auch ein Beweis dafür, dass die Botschaft Muĥammads, möge Allah ihn loben und Heil schenken, Allgemeingültig war. Er wurde an die gesamten Weltenbewohner entsandt, samt den Leuten der Schrift (Juden und Christen). Er, möge Allah ihn loben und Heil schenke, schrieb zum Beispiel an den oströmischen Kaiser Hiraql (Herakleios), an den ägyptischen König al-Muqauqiş und an den persischen König Kişşrā (Chosrau). Auch schrieb er an die restlichen Könige dieser Welt, denn der erhabene Allah hatte ihn an die gesamte Menschheit entsandt: "Und Wir haben dich für die Menschen allesamt nur als Frohboten und Warner gesandt."[1] "Segensreich ist Derjenige, Der Seinem Diener die Unterscheidung offenbart hat, damit er für die Weltenbewohner ein Warner sei."[2]

Seine Aussage, „wenn sie dir darin folgen“, bedeutet: Wenn sie bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah und dass Muĥammad, der Gesandte Allahs ist und gleichzeitig auch all das umsetzen, was diese Worte (an Pflichten) beinhalten.

„Dann informiere sie, dass Allah ihnen vorgeschrieben hat, fünf Gebete (Şalawāt) jeden Tag und Nacht zu verrichten.“ Das ist die zweite Säule. Als die erste Säule und die Basis, verwirklicht wurden, ging er über zur zweiten Säule, die ja das Gebet ist. Das weist wiederum auf die Wichtigkeit des Gebets hin und dass das Gebet sofort nach dem Tauĥīd kommt.

Deshalb ist derjenige, der nicht betet, auch kein Muslim, auch wenn er bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah und dass Muĥammad, der Gesandte Allahs ist. Denn dieses belegen die zahlreichen Beweise, wie seine Aussage, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Zwischen dem Gottesdiener und dem Unglaube oder dem Götzendienst, steht die Unterlassung des Gebets.“ Es gibt noch zahlreiche Beweise hierfür. (Mehr zu diesem Thema hier)

„Wenn sie dir darin folgen, dann informiere sie, dass Allah ihnen auferlegt hat, dass die Abgabe der Almosen (Şadaqah) von ihren Reichen erhoben und an die Armen verteilt wird.“ Dies ist die Zakāt. Sie ist im Buche Allahs und in der Şunnah des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, stets gekoppelt an das Gebet. Sie bildet die dritte Säule der Säulen des Islams.

„[…] von ihren Reichen erhoben.“ Hierin ist ein Beweis, dass die Zakāt nicht verpflichtend ist für die Armen, sondern nur für die Reichen, die den Nişşāb (Erhebungsgrenze) erreicht haben oder auch mehr besitzen.

„[…] und an die Armen verteilt.“ Diese gehören zu der Gruppe, die Ansprüche haben auf Zakāt. Die Armen gehören zur einer Gruppe von den acht Gruppen, die einen Anspruch haben auf Zakāt, so wie im folgenden Vers erwähnt wird: "Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges […]."[3] (Mehr zu diesem Thema hier)

Die Gelehrten, möge Allah barmherzig mit ihnen sein, haben daraus entnommen, dass der Reiche keinen Anspruch hat auf Zakāt und dass man sich beim Verteilen des Zakāt, auch auf eine einzige dieser acht Gruppen, die einen Anspruch darauf haben, beschränken darf. Denn auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat sich hier lediglich auf die Armen beschränkt, zu denen auch die Bedürftigen gehören.

Außerdem haben sie auch daraus entnommen, dass die Zakāt in dem Land verteilt werden soll, wo es eingesammelt wurde und dass man es nicht in ein anderes Land bringen darf, außer wenn es in dem Land, wo es eingesammelt wurde, keine Armen gibt. In diesem Fall wird es in das nächstliegende muslimische Land gebracht, wo es Arme gibt.

„Wenn sie dir darin folgen, dann sei vorsichtig dabei, um nicht ihr kostbarstes Eigentum (als Zahlung der Şadaqah) zu nehmen.“ Das bedeutet, nimm nicht das kostbarste Eigentum für die Zakāt, denn dies wäre ein Unrecht, das man ihnen damit antäte. Doch genauso sollst du nicht das wertloseste von ihrem Eigentum nehmen, denn dies wäre wiederum eine Ungerechtigkeit gegenüber den Armen. Nimm das Mittlere davon an Wert, das heißt, das Eigentum, das weder kostbar noch wertlos ist. Dies ist Gerechtigkeit. Wenn du das Kostbarste nimmst, bist du ungerecht zu den Eigentümern und wenn du das Wertloseste nimmst, bist du ungerecht zu den Armen. Wenn du aber das Mittlere davon an Wert nimmst, dann bist du gerecht zu allen.

„Dann sei vorsichtig dabei, um nicht ihr kostbarstes Eigentum zu nehmen.“ Hier ist eine klare Warnung vom Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Dies ist auch eine Aufforderung an die Machthaber zur Gerechtigkeit und zum Unterlassen der Ungerechtigkeit.

„Und hüte dich vor dem Bittgebet jener, die Ungerechtigkeit erlitten haben.“ Dies ist eine gewaltige Ermahnung. Jeder Verwalter, Führer und Muslim sollte sich vor dem Bittgebet jener hüten, die Ungerechtigkeit erlitten haben, denn es gibt keine Schranke zwischen ihr und Allah. Das bedeutet, dass das Bittgebet desjenigen, der Ungerechtigkeit erlitten hat, erhört wird, auch wenn dieser ein Ungläubiger sein sollte: "Und der Hass, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, dass ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht. Das kommt der Gottesfurcht näher."[4] Das Bittgebet jener, die Ungerechtigkeit erlitten haben, wird vor dem erhabenen Allah gebracht und Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, erhört das Bittgebet desjenigen, der Ungerechtigkeit erlitten hat.

Hier taucht nun eine Frage auf, die die Gelehrten bezüglich dieses Ĥadīths gestellt haben. Sie sagten: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat hier drei Säulen erwähnt, die beiden Bekenntnisse, das Gebet und die Zakāt. Doch er erwähnte nicht das Fasten und die Ĥadj (Pilgerfahrt)? Wie lautet die Antwort darauf?

Hierfür gibt es zahlreiche Antworten, doch die Richtigere davon ist die, die Scheikh Taqiyyu d-Dīn, möge Allah barmherzig mit ihm sein, gewählt hat: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, beschränkte sich hier auf die gewaltigsten und grundlegendsten Säulen, bei denen derjenige bekämpft wird, der sie unterlässt. Diese sind: Die beiden Bekenntnisse, das Gebet und die Zakāt. Der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen", das heißt, wenn sie bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah und dass Muĥammad, Allahs Gesandter ist, "das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann lasst sie ihres Weges ziehen!"[5]

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erwähnte hier nur die Säulen, für die andere diesbezüglich gekämpft werden dürfen. Diese sind: Die beiden Bekenntnisse, das Gebet und die Zakāt. Das ist die eine Sicht.

Aus der anderen Sicht ist zu sagen, dass diese erwähnten Säulen, die Säulen sind, die nach außen hin erkennbar sind, das heißt, dass die Menschen diese sehen und hören können. Was das Fasten anbetrifft, so ist diese eine verborgenen Tat, die allein zwischen dem Diener und seinem Herrn stattfindet. Und die Ĥadj ist nicht für jeden verpflichtend, sondern nur für diejenigen, die dazu die Möglichkeit haben. Außerdem ist diese Anbetung nur einmal im Leben verpflichtend, im Gegensatz dazu sind die beiden Bekenntnisse ein Leben lang verpflichtend, man darf sich niemals davon abwenden. Auch das Gebet ist eine Anbetung, die sich stets wiederholt und zwar fünfmal am Tag und in der Nacht. Und die Zakāt wiederholt sich einmal im Jahr. Die Ĥadj hingegen, ist nur einmal im Leben verpflichtend und das auch nur für diejenigen, die dazu die Möglichkeit haben. Das Fasten hingegen, ist eine Anbetung, die verborgen ist. Und derjenige, der auf die beiden Bekenntnisse Acht gibt, das rituelle Gebet verrichtet und die Zakāt entrichtet, der wird auch sowohl auf das Fasten achten als auch auf die Ĥadj.

Was lernen wir aus diesem Ĥadīth? Dieser Ĥadīth weist auf zahlreiche wichtige Angelegenheiten hin:

Erstens:          Das Entsenden von Rufern (Du‘āt) zu Allah, Den Erhabenen.

Zweitens:       Die Vorzüglichkeit von Mu’ādh Ibn Djabal, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

Drittens:         Die Akzeptanz der Überlieferung eines Einzelnen, auch in Angelegenheiten der ‘Aqīdah (Glaubenslehre) oder andere.

Viertens:        Hieran wird die Methodik (Manhadj) der Da’wah ersichtlich. Und dies ist ein gewaltiger Grundsatz, nämlich dass die Da’wah stufenweise stattfindet, die wichtigeren Dinge zuerst.

Fünftens:        Dieser Ĥadīth ist ein Beleg dafür, dass die Botschaft des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, allgemeingültig und somit an die gesamten Weltenbewohner gerichtet ist, an die Juden, Christen und andere. Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sogar auch an die Juden und Christen entsandt wurde, die ja Leute der Schrift sind, dann sind die anderen, die nicht zu den Leuten der Schrift gehören, hierbei vorrangiger.

Sechstens:      Hier wird eine Angelegenheit erwähnt, auf die der Scheikh ‘Abdul-Wahhāb bereits hingewiesen hat, nämlich dass es einige Gelehrte gibt, die unwissend sind bezüglich der Bedeutung von „Lā Ilāha ill-Allah“. Denn auch die Leute der Schrift werden zu „Lā Ilāha ill-Allah“ gerufen, obwohl sie ja schließlich Leute der Schrift sind.

Siebtens:        In diesem Ĥadīth ist ein Beleg dafür, dass es nicht erlaubt ist, das Kostbarste für die Zakāt zu nehmen, sondern das Mittlere davon an Wert.

Achtens:         In diesem Ĥadīth ist auch eine Warnung vor dem Bittgebet desjenigen, der Ungerechtigkeit erlitten hat und dass es keine Schranke gibt zwischen ihr und Allah.

 

 



[1]
Şaba` 34:28

[2]Al-Furqān 25:1

[3]At-Taubah 9:60

[4]Al-Mā`idah 5:8

[5] At-Taubah 9:5

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