Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?

 


Frage:

Ist Chulwah (das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts) nur darauf bezogen, wenn ein Mann sich mit einer Nicht-Maĥram Frau in eine Wohnung zurückzieht, wo niemand sie beobachten kann? Oder ist damit jegliches Treffen gemeint, auch wenn dies in der Öffentlichkeit geschehen sollte?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Chulwah, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre verboten (Ĥarām) ist, ist nicht nur dann gegeben, wenn ein Mann sich mit einer Nicht-Maĥram Frau in einen Raum zurückzieht, wo niemand sie sehen kann. Mit Chulwah ist jeder Ort gemeint, wo sie vertraulich miteinander reden können, auch wenn dies in der Öffentlichkeit sein sollte. Der Grund dafür ist, dass niemand ihr Gespräch mithören kann. Somit gilt dieses Verbot sowohl im Freien, im Auto, auf dem Dach eines Hauses als auch anderswo. Chulwah ist verboten, da dies der Vorläufer von Zinā (Ehebruch, Unzucht) ist und ein Mittel, der zur Zinā führt. Jedes Treffen mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts, bei dem vertraulich miteinander geredet wird, fällt unter diesem Urteil der Chulwah. Und Allah ist die Quelle der Kraft.

[Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/57]

basseera.de

basseera.de - Qur`ān • Şunnah • Şaĥābah

Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Jetzt Online

Aktuell sind 187 Gäste und keine Mitglieder online

Statistiken

  • Benutzer 3
  • Beiträge 594
  • Beitragsaufrufe 3097105