Frage:
Wir haben ein Ladenlokal für Computer & Laptops. Bieten sowohl Verkauf als auch Service an. Neulich kam ein Kunde rein (Muslim) und bat uns eine Datensicherung seiner Speicherkarte vorzunehmen, die er aus versehen formatiert hat. Wenn man diese Daten sichert und Dateinamen vergibt, passiert es automatisch, dass man diese Bilder sieht. Leider hat man auf diesen Bildern Dinge gesehen, die auf jeden Fall auf Ĥarām-Handlungen hindeuten. Ich spreche nicht, um den heißen Brei und sage, dass es sich um Nacktbilder von Frauen aus dem Internet handelt. Wir haben erst Überlegt, ob wir diese Bilder vernichten sollen und dem Kunden sagen, dass die Daten nicht gesichert werden konnten. Aber dann haben wir sie doch auf CD gesichert. Wie sollen wir in Zukunft mit solchen Dingen umgehen? Mir geht es nur darum zu wissen, ob wir sichern sollen oder nicht sichern sollen, damit wir Segen in unserem Laden haben. Barakallahu Fīkum.
Antwort:
Gepriesen sei Allah!
Unser Rat an dich liebe Schwester ist, dass du dies inshallah in Zukunft unterlassen sollst, denn der erhabene Allah hat in Seinem edlen Buch gesagt: "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen. " [Sure 5, al-Mā`idah, Vers 2]
Du darfst also einer anderen Person nicht zur Sünde verhelfen, egal ob es sich dabei um einen Muslim handelt oder nicht. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer zur Rechtleitung aufruft, bekommt einen Lohn, wie die Gesamtlöhne aller, die ihm folgen, ohne Verminderung ihrer Löhne.“ [Verzeichnet bei Muslim]
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Derjenige von euch, der um Rechtleitung bittet und aufruft, Gutes zu tun, wird die gleiche Belohnung erhalten wie diejenigen, die ihm folgen und Gutes tun, und dies wird ihre Belohnung um nichts schmälern. Ebenso wird derjenige, der die Leute zu bösen Taten aufruft, die gleiche Bestrafung erhalten wie diejenigen, die ihm gefolgt sind, ohne dass die anderen deshalb weniger bestraft werden.“ [Verzeichnet bei Muslim]
Das heißt also, dass derjenige, der einer anderen Person wissentlich zur Sünde verhilft, er dieselben Sünden auf sich trägt, wie der, der sie gemacht hat, ohne Verminderung seiner Sünden. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer von euch etwas Übles sieht, soll es mit eigener Hand ändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Form des Glaubens.“ [Verzeichnet bei Muslim]
Deshalb liebe Schwester, unterstütze niemanden in seiner Sünde, damit dein Einkommen rein bleibt. Denn es gibt nichts schlimmeres, als wenn man seinen Unterhalt mit verbotenen Dingen verdient. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wahrlich, Allah ist gut und liebt nur das Gute. Und Allah hat den Gläubigen das befohlen, was er den Gesandten befohlen hat. Er, erhaben ist er, hat gesagt: "Oh ihr Gesandten, isst von den guten Dingen und tut Rechtschaffenes." Und er, erhaben ist er, hat gesagt: "Oh die ihr glaubt, isst von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben." Dann erwähnte er einen Mann, der weit reist, ungepflegt und staubig. Er streckt seine Hände zum Himmel: „Oh Herr! Oh Herr!“ Und was er isst ist verboten und womit er sich kleidet ist verboten und er hat sich vom Verbotenen ernährt. Wie soll er denn da erhört werden?“
Der erhabene Allah erhört kein Gebet von jemandem, der seinen Unterhalt mit verbotenen Dingen verdient oder diese mit Verbotenem mischt. Halte dein Ladenlokal rein, damit der erhabene Allah viel Segen in deine Arbeit steckt.
Möge Allah dich, deine Familie, dein Einkommen und dein Ladenlokal stets rein halten und euch mit Seiner Gnade segnen.
Und Allah weiß es am Besten!