Zins- und Schweinefleischverbot

 

Altes Testament:

Zinsverbot:

  • Hesekiel 18,13: „[…] auf Wucher gibt, Zins nimmt: sollte der Leben? Er soll nicht leben, sondern weil er solche Gräuel alle getan hat, soll er des Todes sterben; sein Blut soll auf ihm sein.“

Schweinefleischverbot:

  • 3. Mose 11,7: „Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.“
  • 5. Mose 14,8: „Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäut es doch nicht: es soll euch unrein sein. Ihr Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.“

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Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

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