Das Gedenken des Toten mit einer Trauerfeier

 


Frage:

Was ist das Urteil über die Zubereitung von Essen in der Zeit der Trauer? Und darf man eine Veranstaltung organisieren, die an diesen Toten erinnert und wo darin der Qur`ān gelesen wird?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Scheich Ibn Bāz hat gesagt: „Es ist besser, dass Nachbarn und Verwandten das Essen in ihren eigenen Häusern zubereiten und es dann der Familie des Verstorbenen zukommen lassen. Denn es ist über den Gesandten Allahs –möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert worden, daß als er vom Tod seines Cousins Dja’far Ibn Abi Tālib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hörte, der während der Schlacht von Mu`tah starb, ordnete er seiner Familie an, sie sollen Essen für die Familie von Dja’far zubereiten, indem er sagte: „Zu ihnen ist etwas gekommen, das sie beschäftigen wird.“

Es ist jedoch für die Familie des Verstorbenen nicht gestattet, Essen für die Menschen im Interesse des Verstorbenen zu zubereiten. Dies ist eine der Maßnahmen der Djāhiliyyah, egal ob es am Tage des Todes, am vierten oder am zehnten Tag nach dem Tod zubereitet wird, oder dann auch nach einem Jahr. All das ist nicht zulässig, weil berichtet wurde, dass Djarīr Ibn ’Abdullah al-Badjalī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – der ein Gefährte des Propheten –möge Allah ihn loben und Heil schenken – war, sagte: „Wir haben das Treffen mit der Familie des Verstorbenen und die Zubereitung von Essen nach der Beerdigung als eine Art des Klagens (Niyāĥah) betrachtet.“

Doch wenn während der Trauerzeit Gäste zur Familie des Verstorbenen kommen, dann ist nichts Falsches daran, wenn sie ihnen Essen aus Gründen der Gastfreundschaft zubereiten. Es ist auch nichts Falsches daran, wenn die Familie des Verstorbenen ihre Nachbarn und Verwandten zu sich einlädt, um mit ihnen zusammen das zu speisen, was ihnen gebracht wurde. Und Allah ist die Quelle der Kraft.“

[Madjmū’ Fatāwah wa Maqālāt Mutanawwi’ah li Şamāĥat asch-Scheich al-’Allāmah ’Abd al-’Azīz Ibn ’Abd Allah Ibn Bāz – möge Allah mit ihm gnädig sein, Band 9, S. 325].

Scheich Ibn ’Uthaimīn hat gesagt: „Es ist nicht Şunnah, dass ein Prediger an einer Trauerfeier teilnimmt, um die Familie des Verstorbenen zu ermahnen, so dass auch andere Anwesende dies hören können. Vielmehr ist das Organisieren von Trauerfeiern nicht erwünscht (Makrūh), so wie es von vielen Gelehrten festgestellt wurde. Einige von ihnen haben sogar erklärt, dass es eine Neuerung (Bid’ah) ist. Daher ermutigen wir unsere muslimischen Brüder dazu, dieses nicht zu tun, das heißt, dass sie keine Sitzungen organisieren sollen, an denen sie die Anteilnahme ihrer Mitmenschen erhalten. Denn:

Erstens:          Diese Tat gehört nicht zur Rechtleitung des Propheten  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und auch nicht zur Art und Weise der Gefährten (Şaĥābah).

Zweitens:       Es ist so, als würde diese Person, die solch eine Trauerfeier organisiert und erwartet, dass die Menschen zu ihm kommen, indirekt sagen: „O ihr Menschen, mir ist ein Unglück widerfahren, kommt her und tröstet mich.“ Dies ist etwas, das sich nicht für einen gehört, der Weise ist. Vielmehr sollte derjenige, der mit solch einer Katastrophe heimgesucht wurde, dieses geduldig ertragen, ohne dabei irgendwelche Leute direkt oder indirekt dazu aufzurufen, ihn diesbezüglich zu trösten.

Drittens:         Manche Menschen gehen sogar bis zum Äußersten in Bezug auf solche Treffs, so dass diese dann schon Hochzeiten gleichen. Wenn man durch einige Stadtviertel geht, dann sieht man Häuser, die mit elektrischen Lichterketten geschmückt sind, die Eingangstüren stehen weit offen, Stühle und Schirme werden vor dem Haus aufgestellt und die Menschen kommen und gehen so, als wäre man auf einer Hochzeit. Zweifellos ist dies nicht Şunnah, sondern im klaren Widerspruch zur Şunnah. Dies bringt die Menschen nur dazu, dass sie solche Ereignisse lediglich körperlich wahrnehmen. Sie wollen sich mit diesen Erscheinungsbilder zeigen. Sie machen es wenig aus Hoffnung auf Belohnung oder indem sie es mit Geduld ertragen. Es ist nicht mehr, als körperliche Aktivitäten geworden.

Vielmehr sollte das Haus so bleiben, wie es war und auch die Leute so, wie sie waren. Sie sollten es mit Geduld ertragen und sich gegenseitig darin stärken, geduldig zu sein. Dies ist die Şunnah. Daher, als die Nachricht vom Tod von Dja’far Ibn Abi Tālib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – zum Prophet  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gelangte, sagte er: „Bereitet der Familie von Dja’far Essen zu, denn zu ihnen ist etwas gekommen, das sie beschäftigen wird.“ Er hat nicht gesagt, geht zu ihnen, versammelt euch dort und isst mit ihnen, sondern: „Bereitet der Familie von Dja’far Essen zu, denn zu ihnen ist etwas gekommen, das sie beschäftigen wird.“ Das bedeutet, dass dieser Schicksalsschlag sie von der Zubereitung des Essens ablenken wird. Denn egal wie viel Vertrauen der Mensch (in Allah) hat, so wird seine Seele trotzdem aufgeregt sein, vor allem, wenn es sich dabei um ein großes Unglück handelt. Doch wenn die Menschen versammelt werden und ihnen Speisen angeboten wird, so sehen die Gefährten (Şaĥābah) in dieser Zubereitung von Essen und Versammlung der Menschen eine Art der Niyāĥah (das Jammern für den Verstorbenen).

Daher sagen wir zu unseren Brüdern folgendes: Erleichtert euch eure Sache selbst und belastet euch nicht mit diesen Maßnahmen, die nur die Bid’ah erhöht, die weder zur Zeit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – noch zur Zeit seiner Gefährten bekannt war. Wir sagen diese Worte und sagen zu dem, der sie hört: Wenn du etwas aus der Şunnah des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hast, die solche Trauerfeiern unterstützt, dann teile uns dies mit, und wir werden dieser mit Hilfe Allahs folgen. Doch wenn du keine Belege dafür hast, warum führst du dann etwas Neues in die Religion ein, das weder der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – durchgeführt hat noch seine Gefährten? Hast du nicht gehört, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Ich fordere euch auf, bleibt bei meiner Şunnah und auf den Weg der rechtgeleiteten Kalifen, die nach mir kommen. Haltet daran fest und klammert euch mit euren Zähnen daran. Und hütet euch vor den neu erfundenen Dingen.“

Wir sagen also: Ladet keine Gelehrten zu solchen Versammlung der Familie des Verstorbenen ein, um ihnen zu predigen. Wenn wir jedoch sehen sollten, dass jemand seine Trauer kaum noch ertragen kann, dann sollten wir zu ihm gehen, zusammen mit einem Familienmitglied oder einem Strebenden nach Wissen (Tālib al-’Ilm), der ihm bekannt ist und mit ihm sprechen und ihm Worte sagen wie: Fürchte Allah und sei geduldig. Allah gehört das, was Er genommen hat und zu Ihm wird noch zurückkehren, was Er gelassen hat. Für alles hat Er eine Frist festgesetzt. Dies ist eine Sache, die fünfzigtausend Jahre vor der Schaffung der Himmel und der  Erde beschlossen wurde. Das, was beschlossen ist, wird unweigerlich geschehen. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Und wisse, dass das, was dir zugestoßen ist, dich nicht verfehlen konnte, und das, was dich verfehlt hat, dir nicht zustoßen konnte.“ Deine verbitterte Trauer und Tränen werden nichts daran ändern, sondern es nur noch schlimmer machen. Weißt du denn nicht, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat: „Der Verstorbene leidet, wenn seine Familie um ihn weint.“ Ein ganz gewöhnlicher Mensch soll auf gewöhnliche Weise kommen und mit demjenigen reden, der von diesem Unglück überwältigt wurde, um es für ihn leichter zu machen. Doch, dass eine Versammlung organisiert wird und ein Prediger gebracht wird, um die Menschen zu ermahnen usw., so ist all dies eine Neuerung in der Religion. [Fatāwah Nūr ’Ala d-Darb].

 

Und Allah weiß es am besten!

Ist Musik, Gesang und Tanz im Islam erlaubt?

Frage:

Ich habe immer gehört, dass Musik, Singen und Tanzen im Islam verboten sind. Was sind eigentlich die Beweise dafür?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Ma’āzif ist der Plural von Mi’zafah und bezeichnet musikalische Instrumente.“ [Fatĥ al-Bārī, 10/55] „Ma’āzif sind Instrumente, die gespielt werden.“ [al-Madjmū’, 11/577]. Al-Qurtubī berichtete von al-Djauharī, dass Ma’āzif Gesang heißt. In seinem „Şiĥāĥ“ wird gesagt, dass es musikalische Instrumente bedeutet. In „Ĥawāschī“ von ad-Dimyātī wird gesagt: „Ma’āzif bedeutet Trommeln (Pl. Dufūf, Sg. Daff) und andere Instrumente, die geschlagen werden.“ [Fatĥ al-Bārī, 10/55].

Beweise für das Verbot von Musik in Qur`ān und Şunnah:

Der erhabene Allah sagt in Sure Luqmān (sinngemäß): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Für solche wird es schmachvolle Strafe geben." [Luqmān 31:6]

Der Gelehrte dieser Ummah Ibn ’Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf ihm - sagte: „Diese ("zerstreuende Unterhaltung") bezieht sich auf Singen.“ Mudjāhid sagte: „Es bezieht sich auf Trommel (at-Tabl) spielen.“ [Taffşīr at-Tabarī, 21,40] Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Dieser Vers wurde bezüglich Singen und musikalischer Instrumente (wörtlich: Flöten) offenbart.“ [Taffşīr Ibn Kathīr, 3/451] Aş-Şa’dī sagte: „Dies umfasst alle Arten von verbotenem Gerede, wie leeres Gerede und Falschheit, alle Arten von unsinnigem Zeug, das zu Unglaube (Kuffr) und Ungehorsam führt, und auch die Worte derjenigen, die die Wahrheit widerlegen wollen und Falschheit unterstützen, um die Wahrheit zu besiegen. Ebenso Gerede hinter dem Rücken der Leute, Beleidigungen, Lügen, Beschimpfungen und Fluchen, Singen und musikalische Instrumente von Schaitān (Satan), und Instrumente, die weder von spirituellem noch weltlichem Nutzen sind.“ [Taffşīr aş-Şa’dī, 6/150] Ibn al-Qayyim sagte: „Die Interpretation der Gefährten (Şaĥābah) und ihren Schülern (Tābi’īn), dass „zerstreuende Unterhaltung“ sich auf Singen bezieht, genügt. Dies wurde mit authentischer Überliefererkette von Ibn ‘Abbāş und Ibn Maş’ūd berichtet.

Abu ş-Şahbā` sagte: „Ich fragte Ibn Maş’ūd nach dem Vers (wo es sinngemäß heißt): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft." Er sagte: „Bei Allah, außer Dem es keinen gibt der der Anbetung würdig ist, dies bezieht sich auf Singen.“ – und er wiederholte es dreimal.“ Ebenso wurde von Ibn ’Ummar mit einem Şaĥīĥ Işnād (authentischen/makellosen Überlieferungskette) berichtet, dass hier Singen gemeint ist. Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Interpretation von „zerstreuende Unterhaltung“ als Singen und der, dass es sich auf Geschichten der Perser und ihrer Könige und den Königen der Römer usw. bezieht, die an-Nadr Ibn al-Ĥārith den Leuten von Mekka zu erzählen pflegte, um sie vom Qur`ān abzulenken. Beides ist zerstreuende Unterhaltung. Selbst Ibn ‘Abbāş sagte: „Zerstreuende Unterhaltung ist Falschheit und Gesang.“ Einige Gefährten erwähnten die eine Bedeutung, einige die andere, und wiederum einige beide Bedeutungen. Gesang ist schlimmer als Geschichten von Königen, da es zu Zinā (Unzucht) führt und die Heuchelei (im Herzen) mehrt; es gehört zu den Fallen des Schaitan (Satans) und es vernebelt den Verstand. Die Art und Weise wie es die Leute vom Qur`ān abhält ist schlimmer im Vergleich zu anderen Arten der zerstreuende Unterhaltung, da die Menschen von Natur aus Gesang mögen und ihm von sich aus zuhören möchten.

Der Vers verurteilt den Qur`ān mit zerstreuender Unterhaltung zu ersetzen, um (Menschen) vom Weg Allahs abzuhalten und ihn als Spaß zu betrachten, denn wenn ein Vers des Qur`ān so jemandem verlesen wird, wendet er sich ab als hätte er ihn nicht gehört, als wenn Taubheit in seinen Ohren läge. Wenn er etwas davon hört, macht er sich darüber lustig.

Dies passiert nur Leuten, die zu den arrogantesten Ungläubigen gehören, und wenn etwas davon den Sängern und denen passiert, die ihnen zuhören, haben sie beide ihren Anteil daran.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/258-259]

Allah sagt (sinngemäß): "(Allah sagte zu Iblīş:) Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme, und biete gegen sie deine Reiterei und dein Fußvolk auf […]." [al-Işrā` 17:64].

Es wird berichtet, dass Mudjāhid sagte: „"Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme." – seine Stimme ist Gesang und Falschheit.“ Ibn al-Qayyim sagte: „Diese Idāfah (arabische Grammatikstruktur zur Besitzanzeige; hier: ‚deiner Stimme’) dient dazu, die Bedeutung zu spezifizieren, wie auch die Ausdrücke ‚deine Reiterei und ‚dein Fußvolk’. Jeder, der in einer Art und Weise spricht, die Ungehorsam gegenüber Allah ausdrückt, der eine Flöte spielt oder ein anderes Blasinstrument, der verbotene Trommeln spielt, so ist dies die Stimme des Schaitan (Satans). Jeder, der geht, um eine ungehorsame Tat gegenüber Allah zu verrichten, gehört zu seinem (d.h. Satans) Fußvolk, und wer reitet, um eine Sünde zu machen, gehört zu seiner (Satans) Reiterarmee. Das ist die Ansicht der Şalaf, wie Ibn Abi Ĥātim von Ibn ‘Abbāş berichtete: ‚sein Fußvolk’ bezeichnet jeden, der geht, um Allah ungehorsam zu sein.“ [Iĝāthat al-Lahfān]

Allah sagt (sinngemäß): "Wundert ihr euch denn über diese Aussage und lacht ihr, und weint ihr nicht, und seid ihr noch belustigt?" [an-Nadjm 53:59-61]

’Ikrimah sagte: „Es wird von Ibn ‘Abbāş berichtet, dass ‚aş-Şumūd’ (oben mit ‚belustigt’ wiedergegeben) im Dialekt der Ĥimyar Singen bedeutet. Es kann zum Beispiel gesagt werden: ‚Işmidī lanā’ (was bedeutet: ‚Sing für uns!’), was das gleiche wie ‚ĝannī’ (was bedeutet: ‚Sing!’) bedeutet. Und er sagte: „Wenn sie (die Ungläubigen) den Qur`ān hörten, sangen sie. Daraufhin wurde dieser Vers offenbart.“

Ibn Kathīr sagte: „Allah sagt (sinngemäß): "Und seid ihr noch belustigt?" Şufyān ath-Thaurī berichtete von seinem Vater von Ibn ‘Abbāş: „Dies bedeutet Gesang. Es ist jemenitisch: „Işmad lanā“ heißt das Gleiche wie „ĝannī lanā“ (was beides: „Sing für uns!“ bedeutet).“ Dies war ebenso die Ansicht von ’Ikrimah.“ [Taffşīr Ibn Kathīr]

Von Abu Umāmah - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Verkauft keine singenden Sklavinnen, und kauft sie nicht und lehrt sie nicht. In diesem Handel liegt nichts Gutes, und ihr (Kauf-) Preis ist verboten (Ĥarām). Wegen dieser Dinge wurde die Verse offenbart (welche bedeutet): "Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen." [Luqmān 31:6]. [Dieser Ĥadīth ist gut]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Unter meiner Ummah (Gemeinschaft/Nation) wird es Leute geben, die Zinā (vor- oder unehelichen Geschlechtsverkehr), Seide, Berauschendes und Musikinstrumente für erlaubt erklären werden.“

Ibn al-Qayyim sagte: „Dieser authentische Ĥadīth wird bei al-Buchari in seinem Şaĥīĥ überliefert, der ihn als Beweis benutzt und dabei sagte, dass er in einer Mu’allaq und Madjzūm Version vorliegt. Das Kapitel heißt: „Was über diejenigen überliefert wurde, die Berauschendes erlauben und es mit einem anderen Namen benennen.“ Dieser Ĥadīth zeigt auf zweifache Weise, dass Musikinstrumente und Spaß haben am Musik hören verboten sind. Zum einen sagte der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken „...für erlaubt erklären...“, was beweist, dass die aufgeführten Dinge, einschließlich Musikinstrumente, gemäß der Scharī’ah verboten (Ĥarām) sind, aber diese Leute erklären sie für erlaubt. Zum anderen werden die Musikinstrumente zusammen mit anderen Dingen erwähnt, die zweifellos verboten (Ĥarām) sind, wie Zinā (vor- oder unehelicher Geschlechtsverkehr) und Berauschendes. Wenn sie (d.h. die Musikinstrumente) nicht verboten (Ĥarām) wären, warum werden sie dann zusammen mit diesen Dinge erwähnt? [Aus aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah von Scheich al-Albānī, 1/140-1419].

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Dieser Ĥadīth zeigt, dass Ma’āzif verboten (Ĥarām) sind, und Ma’āzif heißt gemäß den Gelehrten der arabischen Sprache „Musikinstrumente“. Dieses Wort umfasst alle Arten dieser Instrumente.“ [al-Madjmū’, 11/535]

Ibn al-Qayyim sagte: „Bezüglich dieser Sache wurden ähnliche Kommentare von Sahl Ibn Şa’d aş-Şā’Īdī, ’Imrān Ibn Ĥuşain, ’Abdullah Ibn ’Amr, ’Abdullah Ibn ‘Abbāş, Abu Hurairah, Abu Umāmah al-Bāhilī, ’Ā`ischah Umm al-Muminīn, ’Ali Ibn Abi Tālib, Anaş Ibn Mālik, ’Abdurraĥmān Ibn Şābit und al-Ĝāzī Ibn Rabī’ah überliefert.“ Er erwähnte es in „Iĝāthat al-Lahfān“ und zeigt, dass sie (d.h. Musikinstrumente) verboten (Ĥarām) sind.

Von Nāfi’ wird berichtet, dass er sagte: „Einmal hörte Ibn ’Ummar ein Flöteninstrument, und er steckte sich die Finger in die Ohren und blieb abseits vom Weg. Er sagte zu mir: „O Nāfi’, kannst du noch was (von dieser Musik) hören?“ Ich sagte: „Nein.“ Da nahm er die Finger wieder aus den Ohren und sagte: „Einmal war ich zusammen mit dem Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und er hörte etwas Ähnliches, und er hat das gleiche getan.“ [Dies ist authentisch (Şaĥīĥ) bei Abu Dāwūd überliefert].

Einige unbedeutende Leute meinen, dass dieser Ĥadīth nicht beweist, dass Musikinstrumente verboten sind, denn für diesen Fall hätte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Ibn ’Ummar angewiesen, ebenfalls seine Finger in die Ohren zu stecken, und Ibn ’Ummar hätte Nāfi’ angewiesen, seine Finger in die Ohren zu stecken. Die Antwort darauf ist, dass er nicht zugehört hat, aber es hören konnte. Es gibt einen Unterschied zwischen hören und zuhören.

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Bezüglich (Musik), die eine Person unbeabsichtigt hört, gibt es kein Verbot oder Tadel gemäß dem Konsens der Gelehrten. Lob oder Tadel hängen ab vom Zuhören, nicht vom Hören. Der, der aufmerksam der Rezitation des Qur`āns zuhört, wird dafür belohnt, während der, der sie hörte, aber weder Absicht noch Wille dazu hatte, nicht dafür belohnt wird, da alle Handlungen entsprechend der Absicht beurteilt werden. Das Gleiche gilt für verbotene Musikinstrumente: Wenn jemand sie unbeabsichtigt hört, so spielt dies keine Rolle.“ [al-Madjmū’, 10/78].

Ibn Qudāmah al-Maqdişī sagte: „Der Zuhörer ist derjenige, der beabsichtigt zu hören, was nicht der Fall war bei Ibn ’Ummar - Allahs Wohlgefallen auf ihm -; in diesem Fall handelte es sich lediglich um Hören. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – musste wissen, wann die Musik aufhörte, da er sich weit von diesem Weg entfernt hatte und seine Ohren bedeckte. Er wollte nicht zum Weg zurückkehren oder die Finger aus den Ohren nehmen bis das Geräusch aufgehört hatte. Als er also Ibn ’Ummar das Hören erlaubte, war dies aufgrund einer Notwendigkeit.“ [al-Muĝnī, 10/173]

Obwohl das Hören, über das die beiden Imāme - Ibn Taimiyah und Ibn Qudāmah - schreiben, verpönt (Makrūh) ist, war es wegen einer Notwendigkeit erlaubt, wie wir später noch im Kommentar von Imām Mālik sehen werden. Und Allah weiß es am besten.

Die Meinungen der Gelehrten des Islam über Musik und Gesang:

Al-Qāşim sagte: „Singen ist ein Teil der Falschheit.“ Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Wenn du zu einem Abendessen eingeladen wirst, bei dem Musik gespielt wird, dann lehne die Einladung ab.“ [al-Djāmi’ von al-Qairawānī, S. 262-263].

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Die Ansicht der Imāme der vier (bekannten) Rechtsschulen ist, dass alle Arten von Musikinstrumenten verboten sind. In Şaĥīĥ al-Buchārī und weiteren wird berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte, dass es in seiner Ummah (Nation/Gemeinschaft) solche geben wird, die Zinā, Seide, Berauschendes und Musikinstrumente für erlaubt erklären, und er sagte ebenfalls, dass diese in Affen und Schweine verwandelt werden […]. Keiner der Anhänger der vier (bekannten) Rechtsschulen erwähnt eine Uneinigkeit bezüglich Musik.“ [al-Madjmū’, 11/576].

Al-Albānī sagte: „Die vier Rechtsschulen sind sich einig, dass alle Musikinstrumente verboten sind.“ [aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah, 1/145]

Ibn al-Qayyim sagte: „Der Madhhab (Lehrmeinung) von Abu Ĥanīfah ist am strengsten in dieser Angelegenheit, und seine Äußerungen gehören zu den schärfsten. Seine Gefährten sagen eindeutig, dass das Hören gleich welcher Musikinstrumente, wie zum Beispiel Flöte oder Trommel, selbst das (rhythmische) Klopfen eines Stockes, verboten (Ĥarām) ist. Ihrer Meinung nach ist dies eine Sünde, die zeigt, dass eine Person ein Fāşiq (Sünder, Übertreter) ist, dessen Zeugnis nicht akzeptabel ist. Einige gingen sogar noch weiter, indem sie sagten, dass Musik zu hören Fişq (Sünde, Übertretung), und sich daran zu erfreuen Unglaube (Kuffr) ist. Das sind ihre Worte. Zur Unterstützung dieser Ansicht führen sie einen Ĥadīth an, der allerdings nicht dem Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zugeschrieben werden kann. Sie sagten, wenn er daran vorbeikommt oder es in seiner Nachbarschaft ist, sollte er das Hören so gut es geht vermeiden. Abu Yūşuf sagte über ein Haus, aus dem der Klang musikalischer Instrumente zu hören ist: „Betrete es ohne Erlaubnis, denn schlechte Handlungen zu unterbinden ist eine Pflicht, und wenn der Eintritt ohne Erlaubnis nicht gestattet wäre, könnten die Leute dieser Pflicht nicht nachkommen.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/425].

Imām Mālik wurde nach dem Spielen einer Flöte oder Trommel gefragt, wenn eine Person dies unbeabsichtigt hört und sich daran erfreut. Er antwortete: „Wenn er merkt, dass er sich daran erfreut, sollte er aufstehen, es sei denn, dass er aufgrund einer Notwendigkeit sitzt oder nicht in der Lage ist, aufzustehen. Wenn er sich auf der Straße befindet, sollte er entweder zurück- oder weitergehen.“ [al-Djāmi’ von al-Qairawānī, S.262].

Er sagte: „Unserer Ansicht nach sind die einzigen Leute, die so etwas tun, Fāşiqīn.“ [Taffşīr al-Qurtubī, 14/55].

Ibn ’Abdulbarr sagte: „Unter den Arten von Einkommen, die gemäß dem Konsens der Gelehrten verboten sind, sind Ribā (Zinsen), das Geld für eine Prostituierte, alles, was verboten ist, Bestechungen, die Bezahlung für das Weinen über einen Toten [*] und Singen, Geld für den Wahrsager und diejenigen, die behaupten, das Verborgene zu kennen, die Bezahlung für das Spielen einer Flöte und jede Art von Glücksspiel.“ [Siehe al-Kāfī].

Ibn al-Qayyim sagte, indem er den Standpunkt von asch-Schāfi’ī erläuterte: „Seine Gefährten, die seine Madhhab (Lehrmeinung) kennen, sagen, dass es verboten ist und verurteilten diejenigen, die es für erlaubt ansahen.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 1/425].

Der Autor von „Kifāyat al-Achbār“, der ein schāfi’ītischer Gelehrter war, zählte Musikinstrumente, wie Flöten und andere, zu Munkar (schlechten Dingen), und wenn jemand dabei ist (wenn diese gespielt werden), sollte er sie öffentlich verurteilen. Er kann nicht durch die Tatsache, dass es einige verdorbene Gelehrte gibt (die etwas anderes sagen), entschuldigt werden, denn diese verderben auch die Scharī’ah, oder die üblen Bedürftigen - d.h. die Sufis, da sie sich selbst Bedürftige (Fuqarā`) nennen – da sie unwissend sind und jedem folgen, der den Mund aufmacht. Sie sind nicht durch das Licht des Wissens geleitet, vielmehr werden sie von jedem Wind hin- und hergewirbelt.“ [Kifāyat al-Achbār, 2/128].

Ibn al-Qayyim sagte: „Was die Meinung von Imām Aĥmad betrifft, so berichtete sein Sohn ’Abdullah: „Ich fragte meinen Vater nach Gesang.“ Er antwortete: „Gesang verstärkt nur die Heuchelei im Herzen. Ich lehne es ab.“ Dann erwähnte er die Worte Imām Māliks: „Nur die Sünder (Fāşiqīn) von uns tun das.“ [Iĝāthat al-Lahfān].

Ibn Qudāmah, der Forscher der ĥanbalitischen Rechtsschule, sagte: „Musikinstrumente sind von drei Arten, die verboten sind. Dies sind Seiteninstrumente und Flöten, die Laute, die Trommel, Rabaab (ein Seiteninstrument) usw. Wer unbeirrt daran festhält, diese zu hören, dessen Zeugnis sollte abgelehnt werden.“ [al-Muĝnī, 10/173]

Und er sagte: „Wenn jemand zu einer Versammlung eingeladen wird, in der es etwas Anstößiges gibt, wie Wein oder Musikinstrumente, und er kann diese Leute anklagen, sollte er hingehen und etwas gegen diese Leute sagen, da er in diesem Fall zwei Pflichten erfüllt. Wenn er dies nicht kann, sollte er nicht hingehen.“ [al-Kāfī, 3/118].

At-Tabarī sagte: „Die Gelehrten von überall sind sich einig, dass Singen nicht empfohlen (Makrūh) ist und dass es unterbunden werden muss. Obwohl Ibrāhīm Ibn Ş’ad und ’Ubaidullah al-’Anbarī eine Ausnahme von der Mehrheit sind, (sollte man beachten, dass) der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Haltet euch an die Mehrheit. Und wer stirbt während er mit der großen Mehrheit uneins ist, stirbt als Unwissender (Djāhil).“ [Taffşīr al-Qurtubī, 14/56].

Bei den früheren Generationen wurde das Wort „Makrūh“ für etwas Verbotenes verwendet. Später bekam es die Bedeutung von „nicht empfohlen“. Hier aber muss es als verboten verstanden werden, da at-Tabarī sagte: „[…] und dass es unterbunden werden muss.“, und nichts außer dem Verbotenen muss unterbunden werden, und da es in den beiden zitierten Ĥadīthen aufs Schärfste verurteilt wird. Al-Qurtubī erwähnte diese Überlieferung und fügte hinzu: „Unter unseren Gefährten sagen Abu al-Faradj und al-Qaffāl, dass das Zeugnis eines Sängers und Tänzers abzulehnen ist. Ich sage: wenn es erwiesen ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist Geld dafür zu nehmen ebenfalls nicht erlaubt.“

Scheich Fauzān sagte: „Was Ibrāhīm Ibn Ş’ad und ’Ubaidullah al-’Anbarī über Gesang sagten, bezieht sich nicht auf Gesang heutiger Art. Diese Art von Gesang, die der Gipfel von Unmoral und Obszönität ist, hätten sie niemals erlaubt.“

Der große Gelehrte Ibn Taimiyah sagte: „Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente herzustellen.“ [al-Madjmū’, 22/140]. Und er sagte weiter: „Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist es erlaubt, Musikinstrumente, wie den Tanbur (Instrument ähnlich einer Mandoline), zu zerstören. Dies ist die Ansicht von Mālik und die bekanntere von zwei von Aĥmad überlieferten Meinungen.“ [al-Madjmū’, 28/113].

Und weiter: „[…] Ibn al-Mundhir schrieb, dass die Gelehrten sich einig sind, dass man niemanden für Gesang und Jammern bezahlen dürfe. Der Konsens aller Gelehrten, von deren Meinung wir gelernt haben, über Singen und Jammern ist, dass sie nicht erlaubt sind. Asch-Schu’bī, an-Nacha’ī und Mālik betrachteten es als Makrūh (d.h. Ĥarām). Abu Thaur, an-Nu’mān, Abu Ĥanīfah, Ya’qūb und Muĥammad, zwei Schüler von Abu Ĥanīfah, sagten: „Es ist nicht erlaubt, für Singen und Jammern zu bezahlen. Dies ist auch unsere Ansicht.“ (Und er schrieb weiter:) „Musikinstrumente sind der Wein der Seele, und was sie in der Seele anrichten ist schlimmer als das, was berauschende Getränke anrichten.“ [Madjmū’ al-Fatāwah, 10/471].

Eine angemessene Ausnahme

Die Ausnahme zu dem oben dargelegten ist der Daff ohne Ringe (eine Handtrommel, die wie ein Tamburin aussieht, aber ohne Rasseln), wenn es von Frauen zum ’Īd oder Hochzeiten gespielt wird. Diese Ansicht wird durch authentische Berichte gestützt. Scheich des Islam Ibn Taimiyah sagte: „Jedoch machte der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Ausnahme für bestimmte Musikinstrumente zu Hochzeiten und dergleichen, und er erlaubte den Frauen den Daff zu Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen zu spielen. Die Männer allerdings spielten nicht zur selben Zeit den Daff oder klatschten in die Hände. In „aş-Şaĥīĥ“ wird berichtet, dass er sagte: „Klatschen ist für die Frauen und at-Taşbīĥ für die Männer.“ Und er verfluchte Frauen, die Männer nachahmen und Männer, die Frauen nachahmen. Da Singen und den Daff spielen Dinge sind, die Frauen tun, pflegten die Şalaf die Männer, die dies taten, als Muchannath (femininer Mann, Zwitter) zu bezeichnen, und sie nannten männliche Sänger verweiblicht – und wie viele gibt es davon heutzutage! Diese Aussagen der Şalaf sind sehr bekannt.“

Ähnliches berichtet der Ĥadīth von ’Ā`ischah, als ihr Vater am Tag des ‘Īd (Festes) zu ihr hereinkam und zwei junge Mädchen bei ihr die Verse der Anşār vom Tag von Bu’āth sangen – und jeder mit ein bisschen Gespür weiß, was die Leute über Krieg sagen. Abu Bakr sagte: „Die Musikinstrumente des Schaitan (Satans) im Haus des Gesandten Allahs?!“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – wandte sich von ihnen ab und drehte sich der Wand zu. Einige Gelehrte sagen, dass Abu Bakr niemals jemanden vor dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – rügen würde, aber dass er dachte, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nicht bemerken würde, was passierte. Und Allah weiß es am besten. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Lass sie, O Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ‘Īd, und das ist heute unser ‘Īd für die Nation des Islam.“

Der Ĥadīth zeigt, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und seine Gefährten nicht Gesang zu hören pflegten, denn Abu Bakr aş-Şiddīq nannte diese „Musikinstrumente des Schaitan (Satan)“. Und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte diese Aussage; es war kein Einwand wenn er sagte: „Lass sie, O Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ‘Īd, und das ist heute unser ‘Īd.“ Dies zeigt, dass der Grund, warum es erlaubt war, die Zeit des ‘Īd war, und das zu Zeiten außerhalb des ‘Īd das Verbot gilt.

Scheich al-Islam erläuterte dies in seinem Buch „Taĥrīm Alāt at-Tarab“ (Das Verbot musikalischer Instrumente). Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte den Gesang junger Mädchen am Tag des ‘Īd, wie in einem Ĥadīth gesagt wird: „Damit die Muschrikīn wissen, dass es in unserer Religion eine Zeit für Erholung gibt.“ Nichts in dem Ĥadīth der zwei jungen Mädchen deutet darauf hin, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihnen zuhörte. Das Verbot bezieht sich auf Zuhören, nicht auf bloßes Hören, ähnlich wie beim Schauen gilt, dass das absichtliche Hinschauen verboten ist, nicht das unbeabsichtigte Sehen. Damit ist klar, dass es (das Spielen des Daff) nur für Frauen gilt. Imām Abu ’Ubaid definierte den Daff als das, „was von Frauen gespielt wird.“ [Ĝarīb Ĥadīth, 3/64].

Eine unangemessene Ausnahme

Einige machen eine Ausnahme für Trommeln, die zu Kriegszeiten gespielt werden, und ihnen folgend haben einige „moderne“ Gelehrte Militärmusik erlaubt. Allerdings gibt es dafür keine Grundlage aus zahlreichen Gründen. Zunächst einmal wird hier eine Ausnahme ohne klaren Beweis, abgesehen von der eigenen Meinung und dass man es für gut hält, gemacht, und genau das ist falsch. Zum zweiten sollten sich die Muslime zu Kriegszeiten ihrem Herrn zuwenden. Allah sagt (sinngemäß): "Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandten. So fürchtet Allah und stiftet Frieden untereinander […]." [al-Anfāl 8:1].

Musik ist das Gegenteil von Gottesfurcht, es würde die Leute nur davon ablenken, ihres Herrn zu gedenken. Drittens ist das Spielen von Musik (zu diesem Anlass) ein Brauch der Kuffar (Ungläubigen), und es ist nicht erlaubt, sie nachzumachen, besonders nicht in einer Sache, die Allah generell verboten hat, wie Musik. [aş-Şaĥīĥah, 1/145].

„Kein Volk wird in die Irre gehen, nachdem es rechtgeleitet wurde, außer dadurch, dass es viel unter sich diskutiert.” [authentische Überlieferung].

Einige benutzen diesen Ĥadīth über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –  spielten, als Beweis dafür, dass Singen erlaubt ist! Al-Buchārī führt diesen Ĥadīth in seinem Şaĥīĥ an unter der Überschrift „Über Speere und Schilde am Tag von ‘Īd“ auf. An-Nawawī sagte: „Das zeigt, dass es erlaubt ist, mit Waffen und Ähnlichem in der Moschee zu spielen“, und er wandte dies auf andere mit Djihād verknüpfte Aktivitäten an. Jedoch sagte al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar dazu: „Wer über eine Sache spricht, die nicht in sein Gebiet fällt, kommt mit seltsamen Ideen wie dieser daher.“

Einige benutzen als Beweis den Ĥadīth über die zwei singenden Mädchen, der oben bereits erläutert wurde, aber es lohnt sich an dieser Stelle die Antwort von Ibn al-Qayyim zu zitieren: „Ich bin überrascht, dass ihr als Beweis für die Erlaubnis, anspruchsvolle Lieder zu hören, die von uns angeführte Überlieferung über die zwei jungen Mädchen im vorpubertären Alter erwähnt, die am Tag des ‘Īd einer jungen Frau einige Verse aus der arabischen Dichtung über Tapferkeit und andere Tugenden im Krieg vorsangen. Wie könnt ihr das eine mit dem anderen vergleichen? Das Seltsamste daran ist, dass gerade dieser Ĥadīth einer der stärksten Beweise gegen sie ist. Der größte Verteidiger der Wahrheit (Abu Bakr aş-Şiddīq) nannte sie „musikalische Instrumente des Schaitan“, und der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – billigte dies und machte lediglich eine Ausnahme für diese beiden jungen Mädchen, die nicht einmal das Alter der Urteilsfähigkeit erreicht hatten, und Worte aus Liedern, die den Zuhörenden nicht verderben. Kann dies als Beweis benutzt werden, um das zu erlauben, was ihr erlaubt, und was ihr vom Hören (von Musik) wisst, welche (schlechte) Dinge enthält die nicht verborgen sind (d.h. offenkundig sind)?! Gepriesen sei Allah! Wie können doch Leute in die Irre gehen!“ [Madāridj aş-Şālikīn, 1/493].

Ibn al-Djauzī sagte: „‘Ā`ischah war zu der Zeit noch jung, und nichts wurde von ihr nach Erreichen der Pubertät überliefert außer der Verurteilung von Gesang. Ihr Neffe, al-Qāşim Ibn Muĥammad, verurteilte Gesang und meinte, dass man ihm nicht zuhören dürfe, und er stützte sich dabei auf ihr Wissen.“ [Talbīş Iblīş, S. 229].

Al-Ĥāfidh Ibn Hadjar sagte: „Eine Gruppe der Sufis benutzt diesen Ĥadīth – den Ĥadīth über die zwei jungen Mädchen – als Beweis dafür, dass Singen und das Hören von Gesang erlaubt seien, egal ob es dabei musikalische Begleitung gibt oder nicht. Diese Ansicht wird zu Genüge widerlegt von ‘Ā`ischah in folgendem Ĥadīth, wo sie sagt: „Sie waren keine Sängerinnen.“ Sie stellte klar, dass sie keine Sänger im eigentlichen Sinne waren, auch wenn der Wortlaut der Überlieferung dies vermuten lässt. So sollten wir es begrenzen auf das, was im Text erwähnt wird bezüglich des Anlasses und der Art und Weise, um kein Risiko einzugehen, gegen ein Prinzip, d.h. einem Ĥadīth, zu verstoßen. Und Allah weiß es am besten.“ [Fatĥ al-Bārī, 2/442 – 443].

Einige haben sogar die Nerven zu behaupten, dass die Gefährten und ihre Schüler Gesang hörten und nichts dabei fanden! Fauzān sagte dazu: „Wir fordern diese dazu auf, uns einen authentischen auf diese Gefährten und ihren Schülern zurückgehenden Ĥadīth zu zeigen, der beweist, was sie ihnen zuschreiben.“ Und er sagte weiter: „Imām Muşlim erwähnt in der Einleitung zu seinem Şaĥīĥ, dass ’Abdullah Ibn al-Mubārak sagte: „Der Işnād (Überlieferungsweg) ist ein Teil der Religion. Wäre es nicht für den Işnād, so könnte jeder sagen was er will!“

Einige von ihnen sagen, dass die Ĥadīthe, die Musik verbieten, alle erfunden seien. Kein Ĥadīth wurde nicht wenigstens von einer Gruppe von Gelehrten kritisiert. Ibn Bāz sagte: „Die Ĥadīthe, die über das Verbot der Musik überliefert wurden, sind nicht allesamt falsch, wie einige behaupten. Einige davon sind (z.B.) in Şaĥīĥ al-Buchārī, das das authentischste Buch nach dem Buch Allahs ist, einige sind Ĥaşan (gut/gesund, d.h. ebenso als Beweis dienend), einige sind schwach/mangelhaft (Da’īf). Da es aber viele davon mit verschiedenen Überlieferungsketten gibt, stellen sie einen klaren Beweis dar, dass Musikinstrumente verboten (Ĥarām) sind.“ Alle Imāme sind sich einige über die Authentizität der Ĥadīthe, die Gesang und Musikinstrumente verbieten, abgesehen von Abu Ĥamīd al-Ĝazālī, der jedoch kein Wissen über Ĥadīth hatte, und Ibn Ĥazm. Aber Scheich al-Albānī zeigte die Fehler von Ibn Ĥazm auf, und Ibn Ĥazm selbst sagte, dass wenn einer dieser Ĥadīthe authentisch wäre, er sich danach richten würde.

Jetzt haben sie Beweise, dass diese Überlieferungen authentisch/makellos sind, da es eine Vielzahl von Büchern der Gelehrten gibt, die diese Ĥadīthe für authentisch/makellos (Şaĥīĥ) erklären, und da drehen sie sich auf ihren Fersen um. Sie sind noch extremer als Ibn Ĥazm, in Wahrheit sind sie nicht wie er, da sie nicht qualifiziert sind und man sich nicht auf sie stützen kann. Einige von ihnen sagen, dass die Gelehrten Gesang verboten haben, da er zusammen mit Versammlungen, in denen Alkohol getrunken wird, erwähnt wird, wo die Leute bis spät in die Nacht ihre Zeit für schlechte Dinge verschwenden. Asch-Schaukānī sagte: „Die Antwort darauf ist, dass diese Dinge zusammen zu erwähnen nicht heißt, dass sie nur verboten sind, wenn sie alle zusammen auftreten. Sonst würde dies bedeuten, dass Zinā (vor- oder unehelicher Geschlechtsverkehr), wie im Ĥadīth erwähnt, nur verboten ist, wenn es von Alkohol und Musik begleitet wird. Genauso könnte dann ein Vers wie: "Er pflegte nämlich nicht an Allah, den Allgewaltigen zu glauben und nicht zur Speisung des Armen anzuhalten." [al-Ĥāqqah 69:33-34] bedeuten, dass es nicht verboten (Ĥarām) ist, nicht an Allah zu glauben, wenn dies nicht zusammen mit der Unterlassung zur Speisung der Armen aufzufordern einhergeht. Wenn nun gesagt wird, dass das Verbot dieser Dinge aus anderen Überlieferungen bekannt ist, so ist die Antwort, dass das Verbot von Musikinstrumenten ebenfalls aus anderen Beweisen bekannt ist, wie bereits erwähnt.“ [Nail al-Autār, 8/107].

Einige sagen, dass „zerstreuende Unterhaltung“ (in Sure Luqmān 31:6) sich nicht auf Gesang bezieht. Dies wurde bereits zu Anfang widerlegt. Al-Qurtubī sagte: „Dies – die Meinung, dass es sich auf Gesang bezieht – ist das Beste, was über diesen Vers gesagt wurde, und Ibn Maş’ūd schwor dreimal bei Allah, außer Dem es keinen anderen gibt, Der der Anbetung würdig ist, dass hier Gesang gemeint ist.“ Daraufhin erwähnt er andere Imāme mit derselben Ansicht, dann noch andere Meinungen bzgl. dieser Angelegenheit. Dann sagt er abschließend: „Die erste Ansicht ist das Beste von Allem, was über diese Angelegenheit gesagt worden ist, wegen des Marfū’ Ĥadīth (in Şaĥīĥ al-Buchārī) und der Ansichten der Şaĥābah und Tābi’īn.“ [Taffşīr al-Qurtubī].

Ibn al-Qayyim sagte, nachdem er diesen Taffşīr zitierte: „Al-Ĥākim Abu ’Abdullah sagte in seinem Taffşīr von „Kitāb al-Muştadrak“: „Lass denjenigen, der Wissen sucht, wissen, dass der Taffşīr von einem Gefährten, der Zeuge der Offenbarung war, ein Ĥadīth mit Işnād (Überlieferungskette) entsprechend den Kriterien der beiden Scheichs (d.h. al-Buchārī und Muslim) ist.“ An anderer Stelle in seinem Buch sagt er: „Unserer Meinung nach hat dieser Ĥadīth die gleiche Stufe wie eine Marfū’ Überlieferung. Obwohl ihr Taffşīr (d.h. der Gefährten) diskutiert werden kann, ist er immer noch akzeptabler als der Taffşīr der Leute, die nach ihnen kamen, da sie von der Ummah am besten wissen, was Allah in Seinem Buch meinte. Es wurde zu ihren Lebzeiten offenbart und sie waren die ersten, die darin angesprochen wurden. Sie lernten den Taffşīr in Wort und Tat direkt vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Und sie waren Araber, die die wahre Bedeutung der (arabischen) Worte verstanden. Deshalb sollten die Muslime so wenig wie möglich auf andere Interpretationen ausweichen.“

Einige von ihnen meinen sogar, dass Gesang eine Form der Anbetung ist, wenn die Absicht dabei ist, dadurch Allah gehorsamer zu werden. Ibn al-Qayyim sagte dazu: „Wie sonderbar! Was für einen Imān, Licht, Einsicht, Rechtleitung und Wissen kann man durch Hören melodischer Verse und Musik, in denen das meiste, was gesagt wird, verboten (Ĥarām) ist und den Zorn Allahs verdient, bekommen? […] Wie kann jemand mit dem geringsten bisschen Verständnis und Imān im Herzen sich Allah nähern und seinen Imān stärken, indem er sich an etwas erfreut, was Allah hasst und den verabscheut, der es sagt und den, der es annimmt?“ [Madāridj aş-Şālikīn, 1/485].

Scheich al-Islam sagte, als er den Status einer Person, die sich an Gesang gewöhnt hat, diskutierte: „Du wirst finden, dass diejenigen, die sich daran gewöhnt haben und für die es wie das tägliche Brot ist, niemals das Verlangen haben, den Qur`ān zu hören, oder sich darüber freuen, und sie werden beim Hören seiner Verse niemals das gleiche empfinden wie wenn sie Poesie hören. Und tatsächlich, wenn sie den Qur`ān hören ist ihr Herz abwesend und sie sprechen miteinander während er rezitiert wird. Wenn sie aber Gesang und Händeklatschen hören, senken sie ihre Stimme und hören aufmerksam zu.“ [Madjmū’ al-Fatāwah, 11/557ff].

Einige sagen, dass Musik das Herz erweicht und sanftmütige Gefühle hervorruft. Das stimmt nicht, denn sie erregt Gelüste und Begierden. Wenn es wirklich stimmen würde, was sie sagen, hätte sie mit Sicherheit die Herzen der Musiker selbst erweicht und ihr Verhalten verbessert. Bekanntlich sind die meisten von ihnen auf Abwegen und verhalten sich unmöglich.

Schlussfolgerung

Vielleicht wird diese kurze Abhandlung dem aufrichtigen und objektiven Leser klar machen, dass die Ansicht, dass Musik erlaubt sei, keine Grundlage hat. Es gibt in dieser Frage keine zwei Meinungen. Deshalb müssen wir die Leute anweisen auf die beste Art und Weise und dann Schritt für Schritt Musik öffentlich zu verurteilen, wenn wir dazu in der Lage sind. Wir sollten uns nicht vom Ruhm eines Mannes täuschen lassen, besonders nicht in einer Zeit, in der diejenigen, die am Islam richtig festhalten, zu Fremden geworden sind. Derjenige, der Gesang und Musikinstrumente als erlaubt ansieht, unterstützt lediglich die Begierde der heutigen Massen, als ob sie diejenigen sind, die ein Fatwah geben, das er nur noch unterschreibt. Bei den meisten Fragen untersuchen sie die Meinungen der verschiedenen Fuqaha, um sich dann die leichteste auszusuchen, wie sie zum Teil sogar selber zugeben. Danach suchen sie dann nach dem Beweis, bzw. nach Scheinargumenten, die nicht mehr als ein Stück verdorbenes Fleisch wert sind. Wie oft schon haben diese Leute im Namen der Scharī’ah Dinge gebilligt, die in Wahrheit nichts mit dem Islam zu tun haben! Bemühe dich, den Islam vom Buch deines Herrn und der Şunnah deines Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu lernen. Sage nicht, der Soundso hat gesagt, denn du kannst die Wahrheit nicht von Menschen alleine erlernen. Lerne die Wahrheit, und messe danach die Menschen daran. Das sollte genügen für den, der seine Begierden unter Kontrolle hat und sich seinem Herrn hingibt.

Möge das oben Geschriebene die Herzen der Gläubigen heilen und das Geflüster aus den Herzen derjenigen, die von verführerischen Einflüsterungen geplagt werden, vertreiben. Möge es denjenigen bloßstellen, der vom Weg der Offenbarung abweicht und sich die leichteste Meinung aussucht in dem Glauben, dass er mit etwas gekommen ist, was die vorherigen Generationen nicht erreicht haben, und er spricht von Allah ohne Wissen. Sie wollten Fisq (Sünde/Überschreitung) vermeiden und endeten mit einer Bid’ah (Neuerung) – möge Allah ihnen Seinen Segen in dieser Sache verweigern. Es wäre besser für sie gewesen, wenn sie dem Weg der Gläubigen gefolgt wären. Und Allah weiß es am besten. Möge Allah Seinen Gesandten segnen, der den Weg der Gläubigen deutlich gemacht hat, und seine Gefährten und diejenigen, die ihnen aufrichtig folgen bis zum Tag des Gerichts.

Dies ist eine Zusammenfassung der Broschüre „ad-Darb bi n-Nawah li man Abāĥah al-Ma’āzif li l-Hawah“ von Scheich Şa’duddīn Ibn Muĥammad al-Kibbī.

Für weitere Informationen: „al-I’lām bi Naqd Kitāb al-Ĥalāl wa l-Ĥarām“ von Scheich Şāliĥ Ibn Fauzān al-Fauzān, das Buch „aş-Şamā’“ von Scheich al-Islam Ibn al-Qayyim und das Buch „Taĥrīm Ālāt at-Tarab“ von Scheich Muĥammad Nāşiruddīn al-Albānī.

Das sich Vermischen der Geschlechter

 


Frage:

Dürfen Männer und Frauen zusammen sitzen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.

Es ist nach der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah) nicht erlaubt, dass sich Frauen und Männer an einem Platz gemeinsam treffen, sich vermischen und sich gesellen. Ebenfalls ist es nach der Scharī’ah nicht erlaubt, dass sich Frauen vor den Männern enthüllen. Diese Handlungen sind deswegen nicht erlaubt, da sie Auslöser für Versuchungen mit schlimmen Folgen sind, die Leidenschaften anregen und das Begehen von Unsittlichkeiten antreiben bzw. das Falsch-Handeln. Unter den vielen Beweisen, welche sich gegen das sich Vermischen aussprechen, sind unter anderem in Qur`ān und Şunnah folgende zu finden.

In Sure al-Aĥzāb, Vers 53 heißt es (sinngemäß): "[…] Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. " [al-Aĥzāb 33:53]

In seinem Kommentar (Taffşīr) sagt der Gelehrte Ibn Kathir – möge Allah mit ihm barmherzig sein – zu diesem Vers: „Mit dem Verbot die Räume zu betreten, meint Allah im Ganzen sie nicht anzuschauen. Wenn jemand etwas von einer Frau nehmen will, so soll er es tun ohne sie dabei anzuschauen. Wenn jemand eine Frau etwas fragen will, so soll er es hinter einem Vorhang machen.“

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – befahl die Trennung zwischen Mann und Frau sogar an jenem Ort, welcher von Allah am meisten geachtet und bevorzugt wird, der Moschee. Diese Trennung wurde verwirklicht, indem man die Reihen der Männer von den Reihen der Frauen getrennt hat. Die Männer wurden angehalten nach dem Pflichtgebet noch in der Moschee zu verweilen, damit die Frauen genug Zeit hatten, die Moschee zu verlassen, so dass sie sich beim Herausgehen nicht vermischen. Auch gab es für die Frauen zum Verlassen der Moschee eine getrennte spezielle Tür.

Beweis für das Vorhergehende ist folgende Überlieferung: „Umm Şalamah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – erzählt, dass wenn der Gesandte Allahs –  möge Allah ihn loben und Heil schenken – das Gebet mit dem zweimaligen „aş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullah“ beendete, standen die Frauen auf und verließen die Moschee. Er selber blieb noch eine Weile bevor er ging. Ibn Schihāb sagte, dass er denkt, der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hätte so gehandelt, damit die Frauen die Möglichkeit hatten noch vor den Männern die Moschee zu verlassen.“ [Verzeichnet bei al-Buchārī, Nr.793]

Abu Dāwūd überliefert (Nr. 876) die gleiche Überlieferung in „Kitāb aş-Şalah“ unter dem Titel „Inşirāf an-Nişā` Qabla r-Ridjāl mina ş-Şalah“ (Weggehen der Frauen vor den Männern nach dem rituellen Gebet).

Ibn ’Ummar berichtet, dass der Gesandte Allahs –  möge Allah ihn loben und Heil schenken –sagte: „Wir lassen diesen Eingang der Moschee nur für die Frauen.“ Nāfi’ sagte: „Ibn ’Ummar trat nie wieder durch diesen Eingang zur Moschee ein, bis er starb.“ [Überliefert bei Abu Dāwūd (Nr.484) in „Kitāb aş-Şalah“: Unterkapitel „at-Taschdik fi Dhālik“].

Abu Hurairah berichtet, dass der Gesandte Allahs  –  möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die beste Reihe für die Männer im Gebet ist die erste Reihe, und die schlechteste ist die Letzte. Die beste Reihe für die Frauen im Gebet ist die Letzte, und die Schlechteste ist die erste Reihe.“ [Überliefert bei Muşlim (Nr.664)].

Dies ist der stärkste Beweis, welches die Scharī’ah vorbringt, um das Verbot darzulegen. Je weiter die Männer von den Reihen der Frauen entfernt sind, desto besser und umgekehrt. Wenn diese Regelungen und Vorkehrungen innerhalb einer Moschee vorgeschrieben wurden, das ja ein Platz des reinen Gottesdienstes ist, wo die Leute am meisten davon entfernt sind, dass ihre Triebe sich erregen und sie verführt werden können von ihren Leidenschaften, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass die gleichen Regelungen und Vorkehrungen noch strenger an anderen Plätzen befolgt werden müssen.

Abu Usayd al-Anşārī berichtet, dass er Allahs Gesandten –  möge Allah ihn loben und Heil schenken – hörte, als er zu den Frauen auf seinem Weg, außerhalb der Moschee als er sah wie sich Männer und Frauen auf dem Heimweg vermischten, sagte: „Macht Platz (d.h. lauft bei der Seite), denn es ist nicht passend für euch auf der Mitte der Strasse zu laufen.“ Nachdem liefen die Frauen so nah an der Wand das ihr Kleider daran hängen bleiben könnten. [Überliefert bei Abu Dāwūd in „Kitāb al-Adabb min Şunnanihi“, Unterkapitel: „Maschiyu n-Nişā` ma’a r-Ridjāl fi t-Tarīq“].

 

Und Allah weiß es am besten!

Wie kann eine Frau ihren Mann dabei helfen, seine Blicke zu senken

 


Frage:

Wie soll eine Frau mit ihrem Mann umgehen, der seine Blicke in der Öffentlichkeit nicht senken kann?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Frau kann ihren Ehemann dabei helfen, seine Blicke zu senken und keine fremden Frauen anzuschauen, indem sie folgendes beachtet:

Erstens:          Das sich schön und hübsch machen für den Ehemann.

Das sich schön und hübsch machen einer Frau für ihren Ehemann gehört zu den wichtigsten Gründen, die den Ehemann dabei helfen können, seine Blicke von fremden Frauen abzuwenden. Wenn sich die Frau für ihren Ehemann schön macht, dann kann sie dafür sorgen, dass er nur noch an sie denkt und an keine andere sonst. Außerdem führt dies auch dazu, dass sein Herz stets an sie gebunden ist, auch wenn er sich nicht bei ihr befindet. Somit wird er sich auch danach sehnen, nach Hause zu kommen, um sie wieder zu sehen.

Hier raten wir der Frau, ihren Mann nicht direkt mit all den Problemen zu empfangen, die vorgefallen sind, egal wie schlimm diese sind. Diese können erst einmal warten. Der Ehemann möchte spüren, dass es jemanden gibt, der ihn erwartet und der sich auf seine Rückkehr freut. Doch wie soll sich eine Frau für ihren Ehemann schön machen?

Die Frau sollte darauf achten, dass sie sich auch für ihren Mann schön macht und nicht nur für sich selbst. Das heißt, sie soll auch auf seine Wünsche eingehen, damit sie ihm dabei hilft, seine Blicke bei fremden Frauen zu senken. Wenn die Frau sich schämen sollte, ihren Mann nach seinen Wünschen zu fragen, dann kann sie auch bei seinen Bekannten um Rat fragen. Sie kann aber auch verschiedene Outfits probieren und schauen, welche ihm am meisten gefallen. Dabei sollte sie ihn auch ab und zu mit Dingen überraschen, die dazu beitragen, dass er sich noch mehr nach ihr sehnt.

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Die besten Frauen sind jene, die wenn der Mann sie anschaut, sie ihn erfreut und wenn er ihr etwas (Erlaubtes) anordnet, sie ihm gehorcht und die ihm weder mit sich selbst noch mit ihrem Vermögen bezüglich den Dingen widersetzt, die ihm missfallen.“ [aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah, S.453].

Zweitens:       Sie soll weder Zeitungen noch Zeitschriften nach Hause bringen, die Bilder von Frauen beinhaltet.

Es ist leider bittere Realität, dass Zeitungen und Zeitschriften Frauen als billige Ware benutzen, um ihre Produkte besser an den Mann zu bringen. Wir raten deshalb den Ehefrauen, dass sie stattdessen islamische Literatur nach Hause bringen sollen, die sowohl ihnen als auch ihren Ehemännern nutzen können. Wir erinnern beide an die Aussage des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – der gesagt hat: „Die Engel betreten kein Heim, in dem sich Hunde oder Bilder befinden.“ [verzeichnet in beiden Sahih-Büchern].

Doch was soll die Frau tun, wenn ihr Mann derjenige ist, der diese Zeitungen und Zeitschriften nach Hause bringt, mit der Ausrede, dies würde seine Allgemeinbildung erweitern? Sie sollte versuchen, ihm die Gefahr zu zeigen, die von diesen Zeitschriften ausgeht und ihm Alternativen anbieten, wo er seine Allgemeinbildung beziehen kann. Wenn er das immer noch nicht einsehen sollte, dann sollte sie ihn beschäftigen, sodass er keine Zeit mehr findet, diese Zeitschriften zu lesen. Sie sollte auch ihrerseits eine kleine Bibliothek zu Hause einrichten, die sinnvolle Bücher beinhaltet und die ihn vielleicht dazu bringen können, diese anstatt den Zeitschriften zu lesen.

Wir raten wiederum unseren Brüdern, sie sollen sich von diesen Zeitungen und Zeitschriften fernhalten. Denn diese können der Grund sein, dass man etwas anschaut, das der erhabene Allah verboten hat. Außerdem vergeuden solche Zeitschriften die kostbare Zeit von einen und bringen, wenn überhaupt, nur einen minimalen Nutzen. Außerdem sollten sich die Brüder selbst die Frage stellen, ob sie auch dem Buche Allahs soviel Aufmerksamkeit und Zeit schenken, wie diesen Zeitschriften, obwohl der Nutzen, den sie aus dem Buche Allahs entnehmen können, ja bekanntlich enorm ist.

Drittens:         Sie soll ihm das Fernsehen unterbinden.

Es herrscht kein Zweifel darüber, dass das Fernsehen die Sitten verdirbt und das Verlangen nach Sünde stärkt. Dort werden freizügige Frauen gezeigt und Musik gespielt. All das führt dazu, dass der Mann seinen Scharm vor anderen Frauen verliert, seine Blicke nicht mehr senkt und das Verlangen nach Sünde in ihm entfacht wird.

Mehr zu den Gefahren des Fernsehens findest du hier.

Viertens:         Sie soll das sich Vermischen von Männern und Frauen unterbinden.

Sie sollte in erster Linie darauf achten, dass in ihrem Heim sich die Frauen nicht zu den Männern setzen. Außerdem soll sie mit ihren Mann keine Orte aufsuchen, wo Frauen mit Männern vermischt sind. Sie soll auch versuchen, ihrem Mann nicht zu erlauben, an solche Orte zu gehen, obgleich es sich dabei um Cafes handelt oder ähnliches. Denn das sich vermischen von beiden Geschlechtern ist der Hauptgrund für das Untergehen einer Gesellschaft. Denn es verdirbt den Charakter, tötet die Eifersucht und ist ein Grund für das nicht senken der Blicke!

Hierfür gibt es auch zahlreiche Beispiele: Wir kennen zum Beispiel persönlich eine Familie, wo die ältere Tochter mit dem Ehemann ihrer Tante durchgebrannt ist. Der Hauptgrund dafür war, dass die Familie stets zusammen saß und zusammen rumgealbert hat, mit dem Glauben, dass dieser Mann ja dem Onkel gleiche, da er schließlich mit der Tante verheiratet ist. Dieser Gedanke ist fatal.

Mehr zum Thema „Das sich Vermischen der Geschlechter“ findest du hier.

Fünftens:        Sie soll versuchen ihren Mann auf dem Wege Allahs zu helfen und ihn dabei zu stärken.

Je gläubiger der Ehemann wird, desto einfacher wird es ihm fallen, seine Blicke zu senken. Der Glaube wird stärker, wenn rechtschaffene Taten verrichtet werden und er sinkt, wenn Sünden begangen werden.

Liebe Schwester. Versuche deinen Mann auf dem Wege Allahs zu stärken und ihn von den Sünden abzubringen. Lass dich nicht vom Haushalt und den Kindern zu sehr ablenken. Lernt zusammen den Qur`an auswendig und wetteifert miteinander um das Gute. Versuche deinen Ehemann dazu zu bringen, Sitzungen des Wissens zu besuchen, in denen die Religion gelernt und gelehrt wird.

Nimm dir mit deinem Mann eine Auszeit und gehe mit ihm in einen Park. Suche dir eine Zeit aus, wo der menschliche Andrang nicht so groß ist und wo du mit ihm und deinen Kindern ungestört sein könnt. Halte dich jedoch von Orten der Unterhaltung und des Spaßhabens fern, da dies Orte des Verfalls sind, wo Frauen mit Männern vermischt werden und Abscheulichkeiten begangen werden. Es reicht, dass es ein Ort des Geschreis und des Lärmes ist.

Möge der erhabene Allah uns auf Seinen Weg stärken und uns von den kleinen und großen Sünden fernhalten. Möge Er uns zu jenen gehören lassen, die der Wahrheit folgen und sich der Versuchung trotzen, auch wenn es ihnen schwer fallen sollte.

Mehr zum Thema „Das Senken der Blicke“ findest du hier.

 

Und Allah weiß es am besten.

Das Urteil bezüglich des Fernsehens

 


Frage:

Ist das Fernsehen im Islam erlaubt?

 

Antwort:

„Was das Fernsehen anbetrifft, so handelt es sich hierbei um ein sehr gefährliches Gerät. Seine schädlichen Auswirkungen sind enorm. Wir wissen aus unterschiedlichen Forschungen, die über das Fernsehen gemacht wurden und aus den Meinungen der Experten in den arabischen Ländern und anderswo, dass es sich hierbei um eine gefährliche Sache handelt, die sehr schädlich für die islamische Glaubenslehre (’Aqīdah), für die Moral und für den Zustand der Gesellschaft sein kann.

Dies ist so, weil das Fernsehen schlechte Moral, verführerische Szenen, unmoralische Bilder, halbnackte Frauen, destruktive Reden und Unglaube (Kuffr) verbreitet. Es ermutigt außerdem zur Nachahmung des Verhaltens und der Kleidung der Ungläubigen und pflanzt Bewunderung für ihre Idole und Vorbilder in die Herzen der Zuschauer. Es bringt auch einen dazu, die islamischen Regeln und Kleidungsvorschriften zu vernachlässigen und sich gegen die Gelehrten und Helden des Islams aufzulehnen. Die wahren Gelehrten werden dort so dargestellt, dass die Menschen von ihnen fliehen und sie verachten und ignorieren.

Es zeigt, wie Menschen betrügen, stehlen, Grundstücke besetzen und Gewalttaten gegen andere begehen. Ohne Zweifel sollte alles, was so viele schlechte Ergebnisse liefert, abgestoßen und gemieden werden. Wir müssen alle Türen schließen, die zu diesem Schaden führen können. Wenn einige unserer Brüder das Fernsehen verbieten und sich dagegen stellen, dann können wir es ihnen nicht verübeln, denn dies ist ein Teil der Aufrichtigkeit gegenüber Allah und gegenüber anderen Menschen.

Wer denkt, dass dieses Gerät (TV) von allem Übel befreit und allein für den guten Zweck verwendet werden kann, indem man es zensiert, der übertreibt und macht einen großen Fehler. Die meisten Menschen wollen heutzutage keine Zensur, sie wollene stattdessen andere nachahmen. Es ist sehr schwer Zensoren zu finden, die ihre Arbeit richtig tun, besonders heutzutage, wo die meisten Menschen lediglich daran interessiert sind, ihre kostbare Zeit mit Unterhaltung und den Dingen zu verschwenden, die sie vom rechten Weg abbringen. Die Realität ist Zeugnis dafür genug. Wir bitten Allah, uns vor allem Übel zu schützen, Er ist der Großzügigste.“

Scheich Ibn Bāz, möge Allah mit ihm gnädig sein, in al-Fatāwā (3/227)

Das Senken der Blicke (Ĝadd al-Başar)

 


Frage:

Was versteht man unter dem Senken der Blicke?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:          Das Senken der Blicke umfasst in der islamischen Rechtslehre eine Reihe von Dingen:

1.         Der Verzicht auf die Betrachtung der ’Aurah (Reize) der Menschen, einschließlich der Schönheit einer Nicht-Maĥram Frau.

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah - möge Allah mit ihm gnädig sein - hat in „Madjmū’ al-Fatāwah (15/414) gesagt: „Der erhabene Allah hat uns in Seinem Buch anbefohlen, die Blicke zu senken. Zum Senken der Blicke gehören zwei Dinge: Der Verzicht auf die Betrachtung der ‘Aurah und der Verzicht auf die Betrachtung der Stellen der Begierde.

Zum ersten Punkt gehört zum Beispiel der Verzicht eines Mannes auf das Betrachten der ‘Aurah einer anderen Person.

Zum zweiten Punkt gehört zum Beispiel der Blick auf unbedeckte Teile einer Nicht-Maĥram Frau. Das ist schwerwiegender als der erste Punkt, so wie auch Alkohol schwerwiegender ist, als totes Fleisch, Blut oder Schweinefleisch. Derjenige, der Alkohol trinkt, wird für diese Tat bestraft. Denn die anderen verbotenen Dinge, die wir zuvor erwähnten, werden nicht so sehr begehrt wie Alkohol.“

2.         Das Senken der Blicke bezüglich der Häuser der Menschen und den Dingen, die hinter verschlossenen Türen geschehen.

Ibn Taimiyah sagte in „Madjmū’ al-Fatāwah“ (15/379): „So wie das Senken der Blicke gegenüber der ‘Aurah der anderen Menschen und gegenüber den verbotenen Dingen gilt, so enthält es auch das Senken der Blicke gegenüber den Häuser der Menschen. Das Haus eines Menschen verbirgt seinen Körper genauso wie seine Kleider dieses tun. Der erhabene Allah erwähnte das Senken der Blicke und das Hüten des Scharms erst nach dem Vers über das Fragen um Erlaubnis, um ein Haus betreten zu dürfen, da das Heim einer Person sein Leib genauso bedeckt wie seine Kleider.“

Ibn al-Qayyim - möge Allah mit ihm gnädig sein - sagte in „Madāridj aş-Şālikīn“ (1 / 117): „Zu den Dingen, die im Bezug auf das Betrachten verboten (Haram) sind, gehört das Betrachten der ‘Aurah. Diese besteht aus zwei Arten: Die ‘Aurah hinter einem Kleidungsstück und die ‘Aurah hinter den Türen.“

3.         Das Senken der Blicke gegenüber den Dingen, die die Menschen an Reichtum, Frauen, Kinder, Hab und Gut und so weiter besitzen.

Der erhabene Allah hat gesagt: "Richte ja nicht deine Augen auf das, was Wir manchen von ihnen paarweise als Nießbrauch gewähren. Und sei nicht traurig über sie. Und senke deinen Flügel für die Gläubigen." [al-Ĥidjr 15:88]

Ibn Şa’dī sagte in seinem „Taffşīr“ (S.434): „Das bedeutet, bewundere nicht ihren Nießbrauch in einer Art und Weise, der den Wunsch in dir für diese weltlichen Vergnügungen und diesem Luxus entfacht und durch den diese Unwissenden getäuscht werden. Sei zufrieden mit dem, was Allah dir an sieben von den sich wiederholenden Versen und (auch) den großartigen Qur`ān gegeben hat (vgl. al-Ĥidjr 15:87).“

Er sagte auch weiter (S.516): „Das bedeutet, lass dich weder von diesen weltlichen Vergnügungen beeindrucken noch betrachte diese und diejenigen immer wieder, die sie genießen, wie zum Beispiel leckere Speisen und Getränke, schöne Kleider, schöne Häuser und geschmückte Frauen. All das ist die Zierde dieser Welt, über die sich derjenige freut, der von ihr betrogen wurde. Diejenigen, die Unrecht tun, genießen diese Dinge, indem sie das Jenseits ignorieren. Doch all das wird bald zu Ende gehen und aufhören zu existieren. Diejenigen, die sie lieben und begehren, werden letztendlich sterben und dann bereuen, wenn keine Reue mehr angenommen wird. Sie werden, wenn die Auferstehung beginnt, realisieren, was sie getan haben. Der erhabene Allah hat all das zu einem Test und einer Prüfung gemacht, um zu sehen, wer von ihr betrogen wird und wer bessere Taten verrichten wird.“

Zweitens:       Die Gelehrten haben viele Vorteile erwähnt, die beim Herabsenken der Blicke erlangt werden können, darunter auch folgende:

Ibn al-Qayyim - möge Allah mit ihm gnädig sein sagte in „al-Djawāb al-Kāfī“ (S.125): „Es gibt eine Reihe von Vorteilen beim Senken der Blicke:

1.         Es ist ein Gehorsam gegenüber dem Befehl Allahs, der den Menschen Glück bringt, sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits. Es gibt nichts für eine Person, das ihm in dieser Welt und im Jenseits mehr Nutzen bringen kann, als der Gehorsam gegenüber den Befehlen seines Herrn, Erhaben ist Er. Nur diejenigen werden in dieser Welt und im Jenseits glücklich werden, die sich Seinen Befehlen gefügt haben. Und diejenigen, die in dieser Welt und im Jenseits dem Untergang geweiht sind, sind jene, die gescheitert sind, weil sie Seine Befehle ignoriert haben.

2.         Es verhindert, dass die giftigen Pfeile (des Teufels), die ins Verderben führen, sein Herz erreicht.

3.         Es schafft ein Herz, das sich Allah widmet und sich allein auf Ihn konzentriert. Den Blick schweifen zu lassen, lenkt hingegen das Herz von Allah ab und hält es von Ihm fern. Es gibt nichts, das für eine Person schädlicher sein kann, als wenn er seine Blicke schweifen lässt. Denn es schafft Entfremdung zwischen dem Diener und seinem Herrn.

4.         Es stärkt das Herz und entfacht Freude in ihm, genauso wie das Schweifen lassen der Blicke ihn schwächt und traurig macht.

5.         Es bringt Licht in das Herz, genauso wie das Schweifen lassen der Blicke ihm Dunkelheit bringt. Deshalb erwähnte der erhabene Allah die Verse über das Licht sofort nach dem Befehl zum Senken der Blicke. Der erhabene Allah hat gesagt: "Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten." [an-Nūr 24:30]

Dann gleich nach diesen Versen sagt der erhabene Allah: "Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis Seines Lichtes ist das einer Nische, in der eine Lampe ist." [an-Nūr 24:35]

Das bedeutet, dass Er Sein Licht in die Herzen Seiner gläubigen Diener steckt, die Seine Gebote befolgen und Seinen Verboten fernbleiben. Wenn das Herz erleuchtet, dann wird zu ihr von allen Seiten Segen kommen. Doch wenn es dunkel ist, dann wird Unheil und Böses von allen Seiten zu ihr kommen. Je mehr eine Person sich der Neuerung, der Irreführung, der Lust, der Vermeidung des rechten Weges, der Abkehr von den Mitteln des Glücks und der Zuwendung zu die Mittel des Unglücks gibt, desto mehr löschen diese Dinge das Licht in seinem Herzen. Wenn das Licht dann völlig erlischt, dann wird diese Person zu einem Blinden, der in der Dunkelheit umherstolpert.

6.         Es erzeugt eine wahre Erkenntnis, die ihm dabei hilft, zwischen Wahrheit und Lüge und zwischen Aufrichtigkeit und Lügen zu unterscheiden […]. Der erhabene Allah belohnt Seinen Diener für seine guten Taten mit etwas ähnlichem. Und wenn er eine Sache für Allah aufgibt, dann wird Er ihm stattdessen etwas besser geben. Das heißt also, dass wenn er seine Blicke senkt und darauf verzichtet, die Dinge zu sehen, die Allah verboten hat, dann wird Allah ihn dieses mit der Erleuchtung seines Herzens kompensieren. Er wird ihm dafür die Tore des Wissens, des Glaubens und der wahren Einsicht öffnen, die nur durch das Licht im Herzen erreicht werden können. Das Gegenteil davon ist die Blindheit, mit der Allah diejenigen beschrieben hat, die sich der Homosexualität zugeschrieben haben, was ja das Gegenteil von Einsicht ist. Allah hat gesagt: "Bei deinem Leben, sie irrten wahrlich in ihrer Trunkenheit umher." [al-Ĥidjr 15:72]

7.         Es schafft ein Herz, das standhaft, mutig und stark ist. Allah wird ihm Einsicht, Kraft und Stärke geben, so wie es in einer Überlieferung über die Gefährten heißt: „Derjenige, der sich gegen seine Launen und Wünsche stellt, aus seinem Schatten flieht der Teufel.“

Auf der anderen Seite steht derjenige, der seinen Launen und Wünschen folgt. Er wird ein Gefühl der Erniedrigung, Entwürdigung, Wertlosigkeit und Bedeutungslosigkeit spüren. Dies ist die Strafe, die Allah für diejenigen bereitstellt, die Ihm nicht gehorchen, so wie es al-Ĥaşan gesagt hat: „Selbst wenn sie die besten Reittiere reiten sollten, werden die Auswirkungen ihrer Sünden nicht von ihrer Seite weichen. Allah besteht darauf, dass derjenige, der Ihm nicht gehorcht, erniedrigt wird.“

Der erhabene Allah hat Macht (und Glorie) eng mit dem Gehorsam Ihm gegenüber verbunden und Demütigung eng mit dem Ungehorsam ihm gegenüber. Allah hat gesagt: "Doch Allah gehört die Macht, und auch Seinem Gesandten und den Gläubigen." [al-Munāfiqūn 63:8] Der erhabene Allah sagte auch: "Und werdet nicht schwach noch seid traurig, wo ihr doch die Oberhand haben werdet, wenn ihr gläubig seid." [Āli-’Imrān 3:139].

Der Glaube ist Wort und Tat, nach innen, wie nach außen. Der erhabene Allah sagt: "Wenn immer einer die Macht anstrebt, so gehört alle Macht Allah. Zu Ihm steigt das gute Wort hinauf, und die rechtschaffene Tat hebt es empor." [Fātir 35:10]

Das heißt, wer Macht will, der soll versuchen, gehorsam gegenüber Allah zu sein und Seiner gedenken, indem er gute Worte sagt und gute Taten verrichtet. In dem „Du’ā` al-Qunūt“ heißt es: „Und wessen Beschützer Du bist, der wird nicht erniedrigt, und wessen Feind Du bist, der wird nicht mächtig!“ Wer also Allah gehorcht, Der wird sein Beschützer in dem Maße sein, wie er Ihm gehorcht. Er wird soviel Unterstützung und Ehre von Ihm erhalten, je mehr er Ihm gegenüber Gehorsam ist. Und wer Ihm nicht gehorcht, Dessen Feind wird Er sein, in dem Maße, wie er Ihm nicht gehorcht. Und er wird soviel Demütigung erhalten, entsprechend seinem Ungehorsam Ihm gegenüber.

8.         Es verschließ dem Teufel den Weg in das Herz. Denn der Teufel dringt mit dem Betrachten (des Verbotenen) in das Herz ein. Mit diesem Betrachten (des Verbotenen) dringt er schneller in das Herz ein, als der Wind durch einen leeren Raum wehen kann. Er macht ihm das, was er (verbotener Weise) betrachtet, attraktiver. Er macht es zu einem Götzen, zu dem sich das Herz widmet. Dann ermutigt er ihn (zur Sünde) und gibt ihm Hoffnung. Er entfacht die Flamme der Begierde in seinem Herzen und verstärkt es mit dem Kraftstoff der Sünde, die sein Herz nur deshalb umschlingen konnte, da er seine Blicke von diesen verbotenen Dingen nicht abwenden konnte. So wird sein Herz entzündet und von allen Seiten mit dem Feuer umgeben, die sich mal in Begeisterung und mal in Enttäuschung umschlagen. Er befindet sich nun mitten in diesen Flammen (der Lust), wie ein Lamm im feurigen Ofen. Daher wird auch die Strafe für diejenigen in al-Barzach sein, die ihre Wünsche mit verbotenen Dingen gestillt haben, dass ein Ofen aus Feuer auf sie wartet.

9.         Es lenkt das Herz ein, an die Interessen zu denken, die ihm wahren Nutzen bringen, sodass er sich nur noch mit diesen beschäftigt. Derjenige jedoch, der seine Blicke schweifen lässt, der wird seine Angelegenheiten vernachlässigen und nur noch seinen Launen und Begierden folgen. Es wird ihn sogar dazu bringen, dass er das Gedenken seines Herrn vernachlässigt. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und gehorche nicht jemandem, dessen Herz Wir Unserem Gedenken gegenüber unachtsam gemacht haben, der seiner Neigung folgt und dessen Angelegenheit (durch) Maßlosigkeit (ausgezeichnet) ist." [al-Kahf 18:28]

10.       Zwischen den Augen und dem Herzen besteht eine Verbindung, sodass der eine durch den anderen beeinflusst wird. Wenn einer von ihnen gut wird, wird der andere auch gut. Und wenn der eine beschädigt wird, wenn der andere auch beschädigt sein. Wenn das Herz beschädigt wird, dann wird auch der Blick beschädigt sein. Und wenn der Blick beschädigt wird, dann wird auch das Herz beschädigt sein. Dasselbe gilt auch umgekehrt bezüglich des sich Besserns von einem der beiden.“

 

Und Allah weiß es am besten.

Die Behandlung von Şiĥr (Magie/Zauberei)

Frage:

Wie kann man Şiĥr (Magie/Zauberei) behandeln lassen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wer von Şiĥr betroffen ist, sollte es nicht mit Şiĥr behandeln lassen, da das Böse nicht mit dem Bösem entfernt werden kann, genauso wenig Unglaube (Kuffr) mit Unglaube bekämpft werden kann. Das Böse kann nur mit dem Guten entfernt werden. Deshalb hat der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt, als er bezüglich der Nuschrah befragt wurde: „Dies gehört zu den Taten des Satans.“ Nuschrah bedeutet, das Entfernen von Şiĥr von einer Person, die davon betroffen ist, indem man an ihm wieder Şiĥr anwendet. Doch wenn es mit dem Qur`ān, mit zulässigen Medikamenten oder mit Hilfe der gute Ruqyah behandelt wird, dann ist nichts Falsches daran. Die Behandlung mit Şiĥr ist nicht zulässig, wie bereits erwähnt, da der Şiĥr zur Anbetung gehört, der an die Satane gerichtet wird. Der Şāĥir (Zauberer, Praktiker der Hexerei) kann erst dann Şiĥr lernen bzw. anwenden, wenn er zuvor seine Anbetung direkt an die Satane gerichtet hat und in ihren Diensten stand. Er muss ihnen erst einmal mit den Dingen näher kommen, mit dem sie ihm befehlen. Danach, lehren sie ihm die Mittel zum Şiĥr.

Es ist nichts Falsches daran – und dafür sei Allah dank – dass eine Person, die vom Şiĥr betroffen ist, dass sie diesen mit dem Qur`ān, mit Bittgebeten, bei denen man Zuflucht bei Allah sucht und die in der Scharī’ah beschrieben wurden und mit zulässigen Medikamenten behandeln zu lassen, so wie ja Patienten von Ärzten bezüglich aller Arten von Krankheiten behandelt werden können. Dabei muss sich der Patient nicht unbedingt von diesem Şiĥr wieder erholen, denn nicht jeder Kranke wird schließlich geheilt. Ein kranker Patient kann behandelt und wieder gesund werden, wenn seine bestimmte Zeit (also der Tod) noch nicht eingetroffen ist. Er kann aber auch nicht mehr gesund werden und an dieser Krankheit sterben, obwohl er von erfahrenen und qualifizierten Ärzten behandelt worden ist. Denn wenn die festgesetzte Zeit und somit der Tod gekommen ist, dann werden weder Medikamente noch irgendwelche Behandlung von Nutzen sein, denn der erhabene Allah hat gesagt: "Allah wird aber keine Seele zurückstellen, wenn ihre Frist kommt. Und Allah ist Kundig dessen, was ihr tut." [al-Munāfiqūn 63:11]

Eine ärztliche Behandlung ist nur dann von Vorteil, wenn die bestimmte Zeit noch nicht eingetroffen ist und der erhabene Allah Seinem Diener die Heilung bestimmt hat. Das gleiche gilt auch für denjenigen, der von Şiĥr betroffen ist. Allah kann ihm die Heilung bestimmen und Er kann ihm diese auch verwehren, um ihn damit zu prüfen. Es kann aber auch andere Gründe haben, die nur dem erhabenen Allah bekannt sind. Zu diesen Gründen kann auch sein, dass derjenige, der diese Behandlung durchgeführt hat, nicht die richtige Behandlung für dieses Problem ausgewählt hat. Es wurde im Şaĥīĥ verzeichnet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Für jede Krankheit gibt es ein Medikament, und wenn diese Medizin auf diese Krankheit angewendet wird, wird diese Person durch Allahs Erlaubnis wieder geheilt werden.“ Und er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Allah hat keine Krankheit (auf die Erde) hinabgesandt, ohne zugleich auch für das entsprechende Heilmittel zu sorgen. Diese wird derjenige kennen, der sie kennt und derjenige nicht kennen, der sie nicht kennt.“

Zu den vorgeschriebenen Behandlungen aus der Scharī’ah, mit denen der Şiĥr behandelt werden kann, gehört die Rezitation des Qur`ān. Die höchste Sure im Qur`ān, die al-Fātiĥa, sollte über die Person rezitiert werden, die vom Şiĥr betroffen ist. Dies sollte mehrmals wiederholt werden. Wenn sie dabei von einem gläubigen und rechtschaffenen Leser rezitiert wird, der weiß, dass alles dem Willen und dem Befehl Allahs unterworfen ist, dass Allah die alleinige Kontrolle über alle Dinge hat, dass wenn Er zu einer Sache sagt "Sei!", dann wird es auch so sein und wenn diese Rezitation auf dem Glauben, der Gottesfurcht (Taqwah) und der Aufrichtigkeit beruht und es mehrmals wiederholt wird, dann kann der Şiĥr entfernt und die Person durch Allahs Erlaubnis wieder geheilt werden.

Einige Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie – kamen eines Tages an einem Beduinenvolk vorbei, deren Scheich, d.h. ihr Anführer, von einer giftigen Schlange gebissen wurde. Sie hatten alles für seine Heilung getan, was in ihrer Macht war, doch vergebens. Sie sagte zu einem der Şaĥābah: „Befindet sich eine Rāqī (der Ruqyah durchführt) unter euch?“ Sie sagten: „Ja.“ Einer von ihnen rezitierte die Sure al-Fātiĥa über ihn und er erhob sich sofort voller Energie, als ob nichts geschehen wäre; Allah heilte ihn von den schlimmen Folgen dieses Schlangenbisses. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Es ist nichts Falsches daran Ruqyah anzuwenden, solange es sich dabei nicht um Schirk handelt.“ Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – führte die Ruqyah durch und hat es auch für sich selbst durchführen lassen. Es steckt viel Gutes in der Ruqyah und man kann sehr viel davon profitieren.

Es sowohl al-Fātiĥa, Āyat al-Kurşiy [al-Baqarah 2:255], "Qul Huwa Allahu Aĥad" [al-Ichlāş 112], al-Mu’widhatayn [al-Falaq 113, an-Nāş 114] aber auch andere Verse über die Person, die von Şiĥr betroffen ist, rezitiert werden als auch die guten Bittgebete (Du’ā`), die in den Ĥadīthen über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden, wie der folgende Du’ā`, den er sagte, als er Ruqyah für einen Kranken durchgeführt hat:

„.اللهم رب الناس ، أذهب البأس ، واشف أنت الشافي لا شفاء إلا شفاؤك شفاء لا يغادر سقماً

(„Allahumma Rabba n-Nās, Adhhibi l-Ba`ş, wa sch-Schfi, anta sch-Schāfī lā Schifā`a illa Schifā´uka, Schifā`an lā Yuĝādir Şaqaman.“)

„O Allah, Herr der Menschen. Entferne diesen Schaden und heile mich. Du bist der Heiler - es gibt keine Heilung außer Deine Heilung - eine Heilung, die keine Krankheit zurücklässt.“

Dies kann dreimal wiederholt werden oder auch mehr. Oder auch das Bittgebet, dass über ihn – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde, als Djibrīl – möge Allah ihn loben – für ihn die Ruqyah durchgeführt hat und dreimal sprach:

".بسم الله أرقيك ، من كل شيء يؤذيك ، ومن شر كل نفس أو عين حاسد الله يشفيك ، بسم الله أرقيك"

(„Bişmillāh Arqīka min kulli Schai`in Yu`dhīka, wa min Scharri Kulli Naffşin aw ’Aynin Ĥāşid; Allah Yaschfīk, Bişmillāh Arqīka.“)

„Im Namen Allahs führe ich Ruqyah für dich durch, von allem, was dich verletzt, vom Übel jeder Seele oder bösem Blick möge Allah Dich heilen, im Namen Allahs führe ich Ruqyah für dich durch.“

Das ist eine besondere Ruqyah, die in einem Şaĥīĥ Ĥadīth über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde. Es ist erlassen worden, dass diese Ruqyah bei denjenigen angewandt wird, die von einem giftigen Tier gebissen oder gestochen wurden, die von Şiĥr betroffen sind oder allgemein krank sind. Es ist außerdem nichts Falsches daran, Ruqyah für jemanden durchzuführen, der krank ist, von Şiĥr betroffen ist oder gebissen bzw. gestochen wurde, indem man gute Bittgebete aufsagt, die nicht vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden. Dies gilt jedoch nur, solange diese Bittgebete nichts Verbotenes (Ĥarām) beinhalten. Der Grund dafür ist die allgemeine Bedeutung des Ĥadīths über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – der gesagt hat: „Es ist nichts Falsches daran, Ruqyah anzuwenden, solange es sich nicht um Schirk handelt.“

Allah kann sowohl die Kranken und die Personen, die vom Şiĥr betroffen sind als auch andere heilen, ohne dass Ruqyah oder andere Maßnamen von Menschen angewandt werden müssen. Denn Er hat Macht über alle Dinge und Er ist weise in allem, was Er tut. Allah sagt in Seinem heiligen Buch: "Sein Befehl, wenn Er etwas will, ist, dazu nur zu sagen: "Sei!", und so ist es." [Yā-Şīn 36:82]

Ihm sei Lob und Dank für alles, was Er bestimmt und verordnet hat. Denn Er ist weise in allem, was Er tut.

Es kann aber auch sein, dass der Kranke nicht geheilt werden kann, da seine Zeit gekommen ist und es bestimmt wurde, dass er an dieser Krankheit sterben wird. Zu den Dingen, die bei Ruqyah angewandt werden können, gehören zum Beispiel auch die Verse bezüglich Şiĥr, die ins Wasser gesprochen werden.

Dies sind die Verse über Şiĥr in Sure al-A’rāf, wo Allah sagte: "Und Wir gaben Mūsā ein: „Wirf deinen Stock hin!" Da verschlang er sogleich, was sie vortäuschten. So bestätigte sich die Wahrheit, und zunichte wurde das, was sie taten. Sie wurden dort besiegt und kehrten geringgeachtet zurück." [al-A’rāf 7:117-119]

Und in Sure Yūnus: "Und Fir’aun sagte: „Bringt mir jeden kenntnisreichen Zauberer herbei!“ Als die Zauberer kamen, sagte Mūsā zu ihnen: „Werft hin, was ihr zu werfen habt.“ Als sie geworfen hatten, sagte Mūsā: „Was ihr vorgebracht habt, ist Zauberei. Allah wird sie zunichte machen. Gewiss, Allah lässt das Tun der Unheilstifter nicht als gut gelten. Allah bestätigt die Wahrheit mit Seinen Worten, auch wenn es den Übeltätern zuwider ist.“" [Yūnus 10:79-82]

Und in Sure Tā-Hā: "Sie sagten: „O Mūsā, entweder wirfst du, oder wir werden es sein, die zuerst werfen." Er sagte: „Nein! Vielmehr werft ihr (zuerst).“ Und sogleich kamen ihm ihre Stricke und Stöcke durch ihre Zauberei so vor, als ob sie sich rasch bewegten. Und er, Mūsā, empfand Furcht in seiner Seele. Wir sagten: "Fürchte dich nicht; du, ja gewiss du, wirst die Oberhand gewinnen. Wirf hin, was in deiner Rechten ist, so verschlingt es das, was sie gemacht haben. Was sie gemacht haben, ist nur die List eines Zauberers, und dem Zauberer wird es nicht wohl ergehen, wohin er auch kommen mag."" [Tā-Hā 20:65-69]

Diese Verse gehören zu den Mittel, mit denen Allah die Ruqyah gegen Şiĥr wirken lassen kann. Wenn der Qāri` (Leser) sowohl diese Verse in das Wasser rezitiert als auch die Sure al-Fātiĥa, Āyat al-Kurşiy, "Qul Huwa Allahu Aĥad" und al-Mu’widhatayn, dann dieses Wasser über die Person gießt, bei dem er denkt, dass er entweder von Şiĥr betroffen ist oder durch einen Zauber vom Geschlechtsverkehr mit seiner Frau verhindert wird, dann wird er mit Allahs Erlaubnis geheilt werden.

Wenn dabei auch noch sieben Lotusblätter klein gehackt und dann ins Wasser eingetaucht werden, dann ist das besser, so wie es Scheich ’Abdurraĥmān Ibn Ĥaşan – möge Allah mit ihm gnädig sein – in „Fatĥ al-Madjīd“ über einige Gelehrte in seinem Kapitel „Ma Djā´a fi n-Nuschrah" erwähnt hat. Es ist außerdem erwünscht (Muştaĥabb) folgende drei Suren dreimal zu rezitieren, nämlich "Qul Huwa Allahu Aĥad", "Qul A’ūdhu bi Rabbi l-Falaq" und "Qul A’ūdhu bi Rabbi n-Nās".

Diese und ähnliche Behandlungen, die verwendet werden, um dieses Problem des Şiĥr zu behandeln, können ebenfalls zur Behandlung derjenigen verwendet werden, die durch einen Zauber vom Geschlechtsverkehr mit ihren Frauen verhindert werden. Dieses haben bereits viele ausprobiert und Allah hat es zum Erfolg gebracht. Eine Person kann sogar allein mit al-Fātiĥa geheilt werden oder nur mit "Qul Huwa Allahu Aĥad" und den al-Mu’widhatayn.

Es ist nur sehr wichtig, dass sowohl die Person, die diese Behandlung durchführt als auch der, der behandelt wird, einen aufrichtigen Glauben haben, auf Allah vertrauen und wissen, dass Er die Kontrolle über alle Dinge hat. Wenn Er etwas will, dann wird dies geschehen und wenn Er etwas nicht will, dann wird es auch nicht geschehen. Alles liegt in Seiner Hand.

Wenn sowohl der Leser als auch derjenige, der über ihn gelesen wird, an Allah aufrichtig glauben, dann wird diese Krankheit mit Allahs Erlaubnis schnell heilen, sei es mit Hilfe der physischen oder auch spirituelle Medizin.

Wir bitten Allah, uns allen zu helfen, denn Er ist Allhörend und nahe.

[Madjmū’ Fatâwah wa Maqālāt Mutanawwi’ah li Şamāĥat asch-Scheich al-’Allāmah ’Abdul’azīz Ibn Bāz - möge Allah mit ihm gnädig sein, S. 70]

Ĥidjāb vor ungläubigen Frauen

Frage:

In dem Buch „Islamische Fatāwah für Frauen“ steht, dass eine Muslima vor ihrer ungläubigen Bediensteten keinen Ĥidjāb zu tragen braucht. Gilt dies auch für Hochzeiten / Henna usw.? Eine zum Islam konvertierte Schwester feiert die Hochzeit inshallah im Sinne des Islams, hat aber eine ungläubige Familie. Ist es für uns Gäste erlaubt, ohne Ĥidjāb auf dieser Feier zu sein? Barakallahu fīkum.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Einige Gelehrte machen eine Unterscheidung zwischen muslimischen und ungläubigen Frauen. Deshalb lassen sie es auch nicht zu, dass eine muslimische Frau ihren Ĥidjāb  vor einer ungläubigen Frau ablegt. Diese Sichtweise ist jedoch weniger korrekt, da jüdische Frauen stets bei ’Ā`ischah und den anderen Gefährtinnen waren und nichts darüber bekannt ist, dass sie ihren Ĥidjāb  vor ihnen trugen.

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses wurden gefragt:

„Ist es verpflichtend, Ĥidjāb  vor ungläubigen Frauen zu tragen oder können wir mit ihnen so verfahren, wie wir mit muslimischen Frauen verfahren?“

Sie antworteten:

„Es gibt zwei Ansichten unter den Gelehrten bezüglich dieser Angelegenheit. Doch die richtige Sichtweise ist die, dass es nicht verpflichtend ist, da weder von den Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – noch von den Gefährtinnen dieses überliefert wurde, wenn sie sich mit jüdischen und Götzendienenden Frauen in Medina getroffen haben. Hätten sie ihren Ĥidjāb  bei diesen Treffs anbehalten, dann wäre dies auch überliefert worden, so wie andere Dinge überliefert wurden, die weniger wichtig waren.“ [Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/287].

Scheich Ibn ’Uthaimin, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde folgendes gefragt:

„Ist es zulässig, dass eine muslimische Frau ihr Hār vor einer nicht-muslimischen Frau aufdeckt, zumal sie weiß, dass diese nicht-muslimische Frau ihren männlichen Verwandten, die keine Muslime sind, andere Frauen bildlich beschreibt?“

Er antwortete:

„Dies ist eine Frage, die auf verschiedene Interpretationen der Gelehrten bezüglich des Verses beruht, in dem der erhabene Allah sagte: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen […]." [an-Nūr 24:31].

Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich des Pronomens "Nişā`ihinnah" ("ihren Frauen"). Einige von ihnen sagten, dass damit allgemein das weibliche Geschlecht gemeint ist. Andere wiederum sagten, dass damit lediglich eine Art von Frauen gemeint ist, d.h. nur gläubige Frauen. Nach der ersten Sichtweise ist es für eine Frau zulässig, ihr Haar und ihr Gesicht vor nicht-muslimischen Frauen aufzudecken. Doch nach der zweiten Sichtweise ist es nicht zulässig. Wir neigen stärker zur ersten Sichtweise, da diese näher an den Beweisen ist. Somit gibt es unter den Frauen hier keinen Unterschied zwischen einer muslimischen und einer nicht-muslimischen Frau.

Dies gilt so lange, wie keine Fitnah (Versuchung) befürchtet wird. Doch wenn die Gefahr einer Fitnah gegeben ist, wie z. B., wenn befürchtet wird, dass eine Frau ihren männlichen Verwandten andere muslimischen Frauen bildlich beschreibt, dann ist es hier wichtig, dass Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Hier sollte die Frau vor den anderen Frauen weder ihren Schleier ablegen noch irgendeinen Teil ihres Körpers, wie Füße, Haare, usw., zeigen, egal ob es sich dabei um eine muslimische oder nicht-muslimische Frau handelt.“ [Fatāwah al-Mar`ah al-Muşlimah – zusammengestellt von Şalāĥuddīn Maĥmūd, S. 605].

 

Und Allah weiß es am besten.

Anstandsregeln beim Geschlechtsverkehr

 


Frage:

Ist in der Şunnah etwas über den Geschlechtsverkehr berichtet worden? Gibt es da Regeln oder Bestimmungen, auf die man achten muss, wenn man mit seiner Ehefrau schläft?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Geschlechtsverkehr gehört zu den wichtigen Angelegenheiten des Lebens, für den unsere Religion kam, um es zu erklären und Verhaltensregeln vorzuschreiben, welches den Geschlechtsverkehr hoch über das Niveau vom bloßen bestialischen Vergnügen und körperlicher Leidenschaft erhebt. Der Islam verbindet den Geschlechtsverkehr mit der aufrichtigen Absicht (an-Niyyah), Adhkār [1] und islamischen Verhaltensregeln, welches ihn zu einer gottesdienstlichen Handlung erheben lässt, wofür der Muslim belohnt wird. In der Şunnah des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ist ein Beleg dafür.

Imām Ibn al-Qayyim – möge Allah mit ihm gnädig sein – schrieb in seinem Buch „Zād al-Ma’ād“: „Was den Geschlechtsverkehr betrifft, so hat der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – das vollkommenste Ideal gebracht, womit man die Gesundheit bewahrt und die Menschen ihr vollkommenes Vergnügen und Genuss finden können. Dadurch werden darüber hinaus auch die eigentlichen Zwecke erfüllt - denn der Geschlechtsverkehr wurde aufgrund von drei grundlegenden Zwecken geschaffen:

1.         Die Erhaltung und die Verbreitung der menschlichen Rasse, bis sie die Zahl an Seelen erreichen, die Allah für diese Welt vorherbestimmt hat.

2.         Die Flüssigkeit (Sperma) auszustoßen, welche Schaden verursachen kann, wenn sie im Körper bleibt.

3.         Die Befriedigung der sexuellen Wünsche und der Genuss des körperlichen Vergnügens. Dies allein ist der Vorzug, den es im Paradies geben wird, denn dort wird es keine Nachkommen geben, die mittels Geschlechtsverkehr gezeugt werden müssen und auch keine schädigende Flüssigkeit, die ausgestoßen werden muss.

Angesehene Ärzte sind der Meinung, dass der Geschlechtsverkehr einer der Gründe ist, um seine Gesundheit zu wahren.“ [at-Tibb an-Nabawī, S. 249].

Ibn al-Qayyim sagte auch: „Zu seinem Nutzen gehört, dass der Geschlechtsverkehr hilft, den Blick (zu fremden Frauen) zu senken, Selbstbeherrschung bringt und es einem ermöglicht, sich von verbotenen Dingen fernzuhalten. All dieser Nutzen gilt auch für Frauen. So bringt er für Männer und Frauen Nutzen in dieser Welt (Dunya) und im Jenseits (Āchirah). Aus diesem Grunde mochte es der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und pflegte regelmäßig intime Beziehungen zu seinen Frauen zu haben. Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Von eurem Diesseits sind mir die Liebe zu Frauen und Parfüm gegeben worden.“ [verzeichnet bei Aĥmad, 3/128; an-Naşā`ī, 7/61; von al-Ĥākim als Şaĥīĥ eingestuft].

Und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „O ihr jungen Männer! Wer von euch den Pflichten der Ehe nachkommen kann, der soll heiraten, denn es hilft den Blick (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit (d.h. die Geschlechtsteile vor einer verbotenen geschlechtlichen Beziehung) zu wahren. Und wer dazu nicht in der Lage ist, der soll fasten, denn das Fasten ist für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung).“ [verzeichnet bei al-Buchārī 9/92 und Muşlim Ĥadīth Nr. 1400].“ [at-Tibb an-Nabawī, 251]

Zu den wichtigen Angelegenheiten, denen man beim Geschlechtsverkehr Beachtung schenken soll, gehören:

Erstens:          Die aufrichtige Absicht (Ichlāş) zu haben, diese Handlung zu tun, um damit das Wohlgefallen Allahs zu erlangen. Man beabsichtigt dies zu tun, um sich damit selbst und seine Ehefrau vor dem Begehen von Sünden zu schützen und um die Anzahl der islamischen Ummah (Gemeinschaft) zu steigern, um ihren Status zu erhöhen und aufzuwerten. Denn Ehre und Stolz liegen in der Vielzahl. Man soll wissen, dass man für diese Tätigkeit belohnt wird, selbst wenn man schnelles Vergnügen und Genuss in ihm findet.

Es wurde von Abu Dharr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: “[…] Und im Geschlechtsverkehr von irgendeinem von euch gibt es Belohnung.” (d.h. wenn man mit seiner Frau schläft). Sie sagten: „O Gesandter Allahs, einer von uns stillt damit seine Begierde und darin ist für ihn (trotzdem) ein Lohn?“ Er sagte: „Meint ihr nicht, dass, wenn er dies auf verbotene Weise erfüllen würde, auf ihm Sünde wäre? Und ebenso ist es, wenn er dies auf erlaubte Weise tut, dann bekommt er dafür Belohnung.“ [verzeichnet bei Muşlim, 720].

Dieses ist eine große Gnade von Allah für diese segensreiche Ummah; alles Lob gebührt Allah, Der uns ihr zugehören lassen hat.

Zweitens:       Vor dem Verkehr sollte man liebenswürdige Worte sagen, Zärtlichkeiten austauschen, Küsse geben und es sollte eine harmonische Stimmung herrschen. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – pflegte mit seinen Frauen zu spielen und sie zu küssen.

Drittens:         Wenn ein Mann Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, sollte er davor sagen:

„.بسم الله اللهم جنبنا الشيطان وجنب الشيطان ما رزقتنا

„Bişmillāh, Allāhumma Djannibnā sch-Schaytān wa Djannibi sch-Schaytān ma Razqtanā.“

„Im Namen Allahs. O Allah, halte den Satan von uns fern und halte den Satan von dem fern, was Du uns (an Kindern) schenkst.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte darauf: „Wenn Allah bestimmt hat, dass sie ein Kind bekommen, dann wird der Satan ihm nie schaden können" [verzeichnet bei al-Buchārī, 9/187]

Viertens:         Es ist für den Ehemann erlaubt, Verkehr mit seiner Frau in ihrer Vagina zu haben, in welcher Stellung er will: von hinten oder von vorne, unter der Bedingung, dass es ihre Vagina ist, nämlich dort, wo das Kind herauskommt. Allah sagt (sinngemäß): "Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch, also nähert euch eurem Saatfeld (habt intimen Kontakt mit euren Frauen in jeder möglichen Weise, solange es in der Vagina und nicht im After ist), wann oder wie ihr wollt." [al-Baqarah 2:223]

Djābir Ibn ’Abdullah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Die Juden pflegten zu sagen: „Wenn ein Mann Verkehr mit seiner Frau in ihrer Vagina von hinten hatte, dann wird das Kind später schielen.“ Daraufhin wurde dieser Vers (Āyah) offenbart: "Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch, also nähert euch eurem Saatfeld wann oder wie ihr wollt." [al-Baqarah 2:223] Hiernach sagte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Von der Vorderseite oder von der Rückseite, solange es in der Vagina ist.“ [verzeichnet bei al-Buchārī 8/154 und Muşlim 4/156].

Fünftens:        Es ist für den Ehemann unter keinen Umständen erlaubt, Analverkehr mit seiner Frau zu haben. Allah sagte (sinngemäße Bedeutung): "Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch, also nähert euch eurem Saatfeld wann oder wie ihr wollt." [al-Baqarah 2:223]. Es ist bekannt, dass der Ort, indem man die Saat pflanzt, die Vagina ist, welche der Platz ist, von dem man sich erhofft, dass sie eine Frucht d.h. ein Kind hervorbringt.

Der Prophet sagte: „Verflucht ist derjenige, der sich den Frauen anal nähert.“ [verzeichnet bei Ibn ’Udayy, 1/211; als Şaĥīĥ eingestuft von al-Albani im Buch „Ādāb az-Zafāf“ S. 105].

Dieses ist so, weil Analverkehr gegen die Fitrah (natürliche Veranlagung des Menschen) ist und eine Tätigkeit ist, die sich gegen die gesunde menschliche Natur auflehnt. Ebenfalls entgeht der Frau dadurch ihr Anteil an Genuss; und der After ist ein Ort des Schmutzes und Abscheulichkeiten – und es gibt noch andere Gründe, welche die Tatsache bestätigen, daß diese Handlung verboten (Ĥarām) ist.

Sechstens:      Wenn ein Mann mit seiner Frau Geschlechtsverkehr gehabt hat und daraufhin ein zweites Mal mit ihr schlafen möchte, sollte er Wudū` (die rituelle Waschung des Gebets) vollziehen, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Wenn einer von euch Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte und wieder zurück (zum Geschlechtsverkehr ) möchte, soll er zwischen ihnen (den beiden Akten) Wudū` vollziehen, denn das gibt mehr Energie für das zweite mal.“ [verzeichnet bei Muşlim, 1/171]. Dieser Wudū` ist Muştaĥab (empfohlen) nicht Wādjib (obligatorisch).

Wenn man die Möglichkeit hat, ist es noch besser, Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) zwischen den zwei Akten zu vollziehen, aufgrund des Ĥadīths von Abu Rāfi’, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eines Tages seine Frauen besuchte und mit ihnen Geschlechtsverkehr hatte und in jedem Haus Ĝuşl vollzog. Ich (Abu Rāfi’) sagte: „O Gesandter Allahs, weshalb vollziehst du nicht den Ĝuşl nur ein einziges Mal?“ Da erwiderte er: „Dieses ist sauberer, besser und reiner.“ [verzeichnet bei Abu Dāwūd und an-Naşā`ī, 1/79]

Siebtens:        Ĝuşl  ist obligatorisch für beide Partner oder nur für einen Partner in folgenden Situationen:

  • Wenn die zwei beschnittenen (d.h. Geschlechtsorgane von Mann und Frau) aufeinander treffen, aufgrund der Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wenn das beschnittene Genital auf das andere beschnittene Genital trifft (in einem anderen Wortlaut: das beschnittene Genital das andere beschnittene Genital berührt) ist Ĝuşl Wādjib (obligatorisch).“ [verzeichnet bei Aĥmad und Muşlim Ĥadīth Nr. 526]. Dieser Ĝuşl  ist (für beide) obligatorisch, egal ob ein Orgasmus stattgefunden hat oder nicht. Das Berühren der beiden beschnittenen Genitalien bedeutet, dass die Eichel oder die Spitze des Penis in die Vagina (Scheide der Frau) eindringt; es bedeutet nicht das bloße Berühren.
  • Wenn Sperma des Mannes ausgestoßen wurde, muss der Mann Ĝuşl  vollziehen, selbst wenn die zwei Geschlechtsorgane sich nicht berührt haben, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Wasser ist für Wasser (d.h. Wasser für Ĝuşl  ist notwendig, wenn die „Samenflüssigkeit“ ausgestoßen wurde).” [verzeichnet bei Muşlim, Nr. 1/269].

Al-Baĝawi schrieb in „Scharĥ aş-Şunnah“ (2/9): „Ĝuşl  für Djanābah (Verunreinigung aufgrund von sexueller Handlung) ist in diesen zwei Fällen Wādjib: Erstens, wenn die Spitze des Penis in die Vagina eindringt oder zweitens, wenn die Flüssigkeit (vom Orgasmus) des Mannes oder der Frau ausströmt.“

Es ist für den Ehemann und seiner Frau erlaubt, zusammen am gleichen Ort Ĝuşl zu vollziehen, selbst wenn jeder von ihnen die Geschlechtsorgane des anderen sieht, aufgrund des Ĥadīths von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr, die sagte: „Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und ich pflegten zusammen Ĝuşl  zu vollziehen von einem (mit Wasser gefüllten) Behälter zwischen mir und ihm, indem wir abwechselnd unsere Hände in den Behälter eintauchten (um Wasser daraus zu schöpfen). Er nahm mehr Wasser als ich, so dass ich ihm sagte: „Lass mir was übrig, lass mir was übrig!“ Sie sagte: Und sie waren beide Djunub (im Djanābah - Zustand).“ [verzeichnet bei al-Buchārī und Muşlim].

Achtens:         Es ist für eine Person, die Ĝuşl  machen muss, erlaubt, vorher schlafen zu gehen und Ĝuşl  bis vor die Gebetszeit zu verschieben. Jedoch ist es ist definitiv Muştaĥab (islamisch sehr erwünscht; eine starke Şunnah) vor dem Schlafen Wudū` zu machen, wegen des Ĥadīths von ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm, der berichtete, dass er den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – fragte, ob einer von uns schlafen darf, wenn er Djunub ist (d.h. noch kein Ĝuşl vollzogen hat)? Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Ja, er sollte jedoch Wudū` machen, wenn er will.“ [verzeichnet bei Ibn Hibban Nr. 232].

Neuntens:      Es ist verboten, Geschlechtsverkehr mit seiner Frau zu haben, wenn sie ihre Menstruation (Periode/Monatsblutung) hat. Allah sagte (sinngemäß): "Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: „Sie ist ein Adhā (eine schädliche Angelegenheit, für den Ehemann und für die Ehefrau Geschlechtsverkehr während der Menstruation zu haben). So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind (von der Monatsblutung und ein Bad genommen haben); und wenn sie sich gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat (Geschlechtsverkehr von jeder Seite und Weise, solange es in ihrer Vagina ist). Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen (indem sie ein Bad nehmen, sich säubern und ihre Geschlechtsorgane, ihren Körper, sich für die Gebete usw. gründlich waschen)." [al-Baqarah 2:222]

Die Person, die Verkehr mit seiner Frau hatte, während sie noch ihre Menstruation hatte, muss einen Dinar oder einen halben Dinar Şadaqah (Spende an Bedürftige) geben, so wie es authentisch über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde, dass ein Mann zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – kam und ihn hierüber fragte, er ihn diese Şadaqah auferlegte. Dieser Ĥadīth wurde in „aş-Şunnan“ (Ĥadīthsammlungen) überliefert und von al-Albani in „Ādāb az-Zafāf“ S. 122 als Şaĥīĥ eingestuft.

Es ist jedoch zulässig für den Ehemann, intimen Kontakt mit seiner menstruierenden Frau zu genießen [2], ohne aber Geschlechtsverkehr zu haben, aufgrund des Ĥadīths von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr, die sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – pflegte, wenn eine von uns ihre Menstruation hatte, sie aufzufordern, einen Rock [3] anzuziehen, dann legte er sich zu ihr.“ [Buchari und Muslim].

Zehntens:       Es ist für den Ehemann erlaubt ’Azl [4] zu praktizieren oder ein Kondom zu benutzen, falls er kein Kind möchte, jedoch nur, wenn seine Frau ihre Erlaubnis dazu gibt. Denn sie hat das Recht auf Vergnügen und Kinder. Der Beweis hierfür ist der Ĥadīth von Djābir Ibn ’Abdullah – Allahs Wohlgefallen auf ihm, der sagte: „Wir haben gewöhnlich zur Zeit des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vom 'Azl Gebrauch gemacht. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hörte davon und verbot es uns nicht.” [verzeichnet bei al-Buchārī, 9/250; Muşlim, 4/160].

Aber es ist besser, all diese Verhütungsmethoden aus vielen Gründen zu unterlassen, wie z.B. die Tatsache, dass dies das Vergnügen der Frau verhindert oder zumindest verringert; und dass man dadurch einen Sinn und Zweck der Heirat unterbindet, nämlich viele Nachkommen zu zeugen, wie oben erwähnt.

Elftens:           Es ist für beide Ehepartner verboten, Geheimnisse über ihr Liebesleben zu verbreiten. Es ist sogar eines der schlimmsten Dinge, die man machen kann.

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Zu den schlimmsten Menschen bei Allah am Tage der Auferstehung zählt ein Mann, der Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte und dann ihre Geheimnisse herumerzählt.“ [verzeichnet bei Muşlim, 4/157].

Es wurde von Aşmā` Bint Yazīd – Allahs Wohlgefallen auf ihr – berichtet, dass sie beim Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – war, als Männer und Frauen bei ihm saßen, und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Gibt es einen Mann, der herumerzählt, was er mit seiner Frau getan hat?! Gibt es eine Frau, die anderen berichtet, was sie mit ihrem Ehemann getan hat?!“ - Daraufhin schwiegen die Leute und gaben keine Antwort. Aşmā sagte: „Doch, ich schwöre bei Allah, O Gesandter Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken, sie (die Frauen und die Männer) tun das.“ Er sagte: „Tut das nicht! Das ist so, als ob ein männlicher Satan einem weiblichen Satan auf der Straße begegnet und Geschlechtsverkehr mit ihm hat, während die Menschen zuschauen!“ [verzeichnet bei Abu Dāwūd, Nr. 1/339; als Şaĥīĥ eingestuft von al-Albani in „Ādāb az-Zafāf“, S. 143].

Dieses war, wozu wir in der Lage waren, an Verhaltensregeln des Geschlechtsverkehrs aufzuführen.

Alles Lob gebührt Allah, Der uns zu dieser großartigen Religion rechtgeleitet hat. Alles Lob gebührt Allah, Der uns das Beste dieser Welt und des Jenseits gezeigt hat. Möge Allah unseren Prophet Muĥammad loben und Heil schenken.

Und Allah weiß es am besten!

 

 

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[1] Einzahl von Dhikr; Worte mit denen der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seinen Herrn lobpreiste, gedachte, anflehte und Schutz bei Ihm suchte. Zu verschiedenen Situationen und Zeiten gibt es unterschiedliche Adhkār, die große Vorzüge haben und gewaltigen Belohnung bei Allah bringen werden, wenn man sie spricht und an sie glaubt. Beispiele sind Adhkār vor dem Schlafen, vor und nach dem Essen, vor dem Geschlechtsverkehr ... usw.

[2] d.h. man darf alle erlaubten intimen Handlungen mit ihr machen, außer das Eindringen in ihre Vagina.

[3] Wörtl. einen Īzār zu tragen, d.h. ein Kleidungsstück, welches den Unterleib kleidet.

[4] Koitus Interruptus; das ist eine Art Empfängnisverhütung durch das Zurückziehen des Penis aus der Scheide, um den Samenerguss in ihr zu verhindern.

 

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