Darf ich für Kunden in meinem Laden Daten mit verbotenem Inhalt sichern?

 


Frage:

Wir haben ein Ladenlokal für Computer & Laptops. Bieten sowohl Verkauf als auch Service an. Neulich kam ein Kunde rein (Muslim) und bat uns eine Datensicherung seiner Speicherkarte vorzunehmen, die er aus versehen formatiert hat. Wenn man diese Daten sichert und Dateinamen vergibt, passiert es automatisch, dass man diese Bilder sieht. Leider hat man auf diesen Bildern Dinge gesehen, die auf jeden Fall auf Ĥarām-Handlungen hindeuten. Ich spreche nicht, um den heißen Brei und sage, dass es sich um Nacktbilder von Frauen aus dem Internet handelt. Wir haben erst Überlegt, ob wir diese Bilder vernichten sollen und dem Kunden sagen, dass die Daten nicht gesichert werden konnten. Aber dann haben wir sie doch auf CD gesichert. Wie sollen wir in Zukunft mit solchen Dingen umgehen? Mir geht es nur darum zu wissen, ob wir sichern sollen oder nicht sichern sollen, damit wir Segen in unserem Laden haben. Barakallahu Fīkum.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Unser Rat an dich liebe Schwester ist, dass du dies inshallah in Zukunft unterlassen sollst, denn der erhabene Allah hat in Seinem edlen Buch gesagt: "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen. " [Sure 5, al-Mā`idah, Vers 2]

Du darfst also einer anderen Person nicht zur Sünde verhelfen, egal ob es sich dabei um einen Muslim handelt oder nicht. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer zur Rechtleitung aufruft, bekommt einen Lohn, wie die Gesamtlöhne aller, die ihm folgen, ohne Verminderung ihrer Löhne.“ [Verzeichnet bei Muslim]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Derjenige von euch, der um Rechtleitung bittet und aufruft, Gutes zu tun, wird die gleiche Belohnung erhalten wie diejenigen, die ihm folgen und Gutes tun, und dies wird ihre Belohnung um nichts schmälern. Ebenso wird derjenige, der die Leute zu bösen Taten aufruft, die gleiche Bestrafung erhalten wie diejenigen, die ihm gefolgt sind, ohne dass die anderen deshalb weniger bestraft werden.“ [Verzeichnet bei Muslim]

Das heißt also, dass derjenige, der einer anderen Person wissentlich zur Sünde verhilft, er dieselben Sünden auf sich trägt, wie der, der sie gemacht hat, ohne Verminderung seiner Sünden. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer von euch etwas Übles sieht, soll es mit eigener Hand ändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Form des Glaubens.“ [Verzeichnet bei Muslim]

Deshalb liebe Schwester, unterstütze niemanden in seiner Sünde, damit dein Einkommen rein bleibt. Denn es gibt nichts schlimmeres, als wenn man seinen Unterhalt mit verbotenen Dingen verdient. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wahrlich, Allah ist gut und liebt nur das Gute. Und Allah hat den Gläubigen das befohlen, was er den Gesandten befohlen hat. Er, erhaben ist er, hat gesagt: "Oh ihr Gesandten, isst von den guten Dingen und tut Rechtschaffenes." Und er, erhaben ist er, hat gesagt: "Oh die ihr glaubt, isst von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben." Dann erwähnte er einen Mann, der weit reist, ungepflegt und staubig. Er streckt seine Hände zum Himmel: „Oh Herr! Oh Herr!“ Und was er isst ist verboten und womit er sich kleidet ist verboten und er hat sich vom Verbotenen ernährt. Wie soll er denn da erhört werden?“

Der erhabene Allah erhört kein Gebet von jemandem, der seinen Unterhalt mit verbotenen Dingen verdient oder diese mit Verbotenem mischt. Halte dein Ladenlokal rein, damit der erhabene Allah viel Segen in deine Arbeit steckt.

Möge Allah dich, deine Familie, dein Einkommen und dein Ladenlokal stets rein halten und euch mit Seiner Gnade segnen.

 

Und Allah weiß es am Besten!

Was soll man bei der Schlachtung des Opfertieres (Udĥiyah) sagen?

Frage:

Gibt es ein spezielles Bittgebet (Du’ā`), dass ich bei der Schlachtung des Opfertieres (Udĥiyah) aufsagen kann?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es gehört für denjenigen zur Şunnah, der ein Opfertier (Udĥiyah) schlachten möchte, dass er bei der Schlachtung sagt:

.(بسم الله، والله أكبر، اللهم هذا منك ولك، هذا عني (وإن كان يذبح أضحية غيره قال: هذا عن فلان) اللهم تقبل من فلان وآل فلان (ويسمي نفسه

„Bişmillāh, wa Allahu akbar, Allāhumma Hādha  Minka wa Laka, Hādha  ’Anni.“ (Wenn er für jemand anders schlachtet, soll er sagen: „Hādha  ’Ann [Fulān].“), „Allāhumma Taqabbal min [Fulān] wa Āli [Fulān].“

„Im Namen Allahs, Allah ist der Größte. O Allah, das ist von Dir und für Dich. Das ist in meinem Namen.“ (Wenn er für jemand anders schlachtet, soll er sagen: „Das ist im Namen von [so und so]."). „O Allah, akzeptiere (diese Opfergabe) von [so und so] und von der Familie von [so und so]." (Hier sollte er statt [Fulān] oder [so und so] den Namen des jeweiligen nennen.)

Das, was man hier sagen muss, ist „Bişmillāh". Der Rest ist erwünscht (Mustaĥabb), jedoch nicht obligatorisch.

Al-Buchari (Nr.5565) und Muslim (Nr.1966) haben verzeichnet, dass Anas sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – opferte zwei weiße Schafböcke. Er schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bişmillāh“, sprach den Takbir („Allahu Akbar“, d.h. Allah ist der Größte) und stellte seinen Fuß auf die beiden Seiten ihrer Hälse.“

Muslim (Nr.1967) hat verzeichnet, dass ’A`ischah berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – angeordnet hat, dass ihm ein gehörnter Widder gebracht wird, damit er es opfern kann. Er sagte: „O ’A`ischah, gib mir das Messer.“ Dann sagte er: „Schärfe es auf einen Stein.“ Also tat sie es. Dann nahm er es, nahm den Widder, legte ihn flach auf den Boden nieder und schlachtete es. Dabei sagte er: „Im Namen Allahs. O Allah akzeptieren (diese Opfergabe) von Muĥammad, von der Familie von Muĥammad und von der Ummah von Muĥammad.“ Dann opferte er es.

At-Tirmidhī (Nr.1521) hat verzeichnet, dass Djābir Ibn ’Abdullah sagte: „Ich war mit dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – am Tag von al-Adĥah in al-Muşallah (Gebetsplatz) anwesend. Als er mit seiner Predigt (Chuttbah) fertig war, kam er von seinem Minbar runter. Ihm wurde dann ein Widder gebracht, den der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eigenhändig schlachtete. Dabei sagte er: „Im Namen Allahs, Allah ist der Größte. Dies ist in meinem Namen und im Namen derjenigen aus meiner Ummah, die kein Opfertier erbringen konnten.“[von al-Albani in „Şaĥīĥ at-Tirmidhī“ als authentisch (Şaĥīĥ) eingestuft.]

In einigen Überlieferungen sind die Worte „O Allah, das ist von Dir und für Dich“ eingefügt. [Siehe „Irwa` al-Ĝalīl", Nr.1138 und Nr.1152]

„Allahumma Minka“ („O Allah, von Dir“) bedeutet, dieses Opfer ist ein Geschenk und eine Bestimmung, dass mich von Dir erreicht hat. „Laka“ („für Dich“) bedeutet, es ist für Dich allein. [Siehe Scharĥ al-Mumti’, 7 / 492]

 

Und Allah weiß es am besten.

Die Schlachtung eines Opfertieres ist besser, als den Wert davon zu spenden

Frage:

Wollte gerne wissen wie es ist, wenn man Geld in sein Heimatland schickt, um dort Eid Adĥah für uns schlachten zu lassen. Wa Djazākum Allah Cheiran.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Scheich Muĥammad Ibn ’Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt:

„Die Schlachtung des Opfertieres ist besser, als den Preis davon zu spenden. Denn das ist das, was der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und die Muslime damals getan haben. Die Opfergabe gehört zu den Kulthandlungen des Islams. Wenn die Menschen sich von dieser wegbewegen und anfangen, stattdessen nur noch zu spenden, dann würde diese Kulthandlung des Islams mit der Zeit aussterben. Wäre außerdem die Spende des Preises für ein Opfertier besser als die Schlachtung gewesen, dann hätte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine Ummah darauf mit Wort und Tat hingewiesen. Denn er hat es nie versäumt, seiner Ummah all das Gute zu zeigen und sie darauf hinzuweisen. Wäre die Spende außerdem gleichbedeutend mit der Opfergabe gewesen, dann hätte er auch dieses erklärt, weil es einfacher und müheloser wäre, als die Schlachtung eines Opfertieres. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es auch hier nie versäumt, seine Ummah auf die Option hinzuweisen, die leichter ist, als die, die schwerer ist, wenn es dafür den selben Lohn gab. Es herrschte damals während der Lebenszeit des Propheten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Hungersnot, worauf er dann sagte: „Wer von euch eine Opfergabe erbringt, der soll diese nicht länger als drei Tage in seinem Haus haben.“

Im darauf folgenden Jahr fragten ihn die Menschen: „O Gesandter Allahs, sollen wir auch dieses mal das tun, was wir im letzten Jahr getan haben?“ Der Prophet Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte zu ihnen: „Esst, speist die Armen und schafft Vorrat. Denn im vergangenen Jahr machten die Menschen eine harte Zeit durch und ich wollte, dass ihr ihnen dabei helft.“

Ibn al-Qayyim – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Das Erbringen der vorgeschriebenen Opfergabe ist besser, als den Preis davon zu spenden.“

Auch wenn du viele Male den Wert des Opfertieres, den du für die Tamattu’ und für den Qirān hättest geben müssen, ausgibst, wird all dies niemals an seine Stelle treten können. Und das gleiche gilt auch für die Udĥiyah (Opfergabe).“ [Rişālat Aĥkām al-Udĥiyah wa l-Dhakāh.]

Scheich Ibn ‘Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal folgendes gefragt:

„Was ist das Urteil bezüglich dem Verteilen des Fleisches der ’Aqīqah außerhalb des Landes, wo man lebt? Vor allem, wenn man auf dieses Fleisch der ‘Aqīqah nicht wirklich angewiesen ist und in der Lage wäre, ein anderes Tier zu schlachten.“

Er hat darauf wie folgt geantwortet:

„Im Bezug auf diese Frage möchte ich den anwesenden Geschwistern und Zuhörern gerne folgende Sachlage näher erläutern. Der Sinn hinter dem Schlachten eines Opfertieres für eine ‘Aqīqah oder für das Opferfest ist nicht das Fleisch. Das Nutzen des Fleisches ist hier nur zweitrangig.

Das, was mit dieser Opfergabe beabsichtigt ist, ist folgendes: Der Mensch soll mit dem Schlachten eines Opfertieres dem erhabenen Allah näher kommen. Das ist das Wichtigste. Was das Fleisch anbetrifft, so sagte der erhabene Allah diesbezüglich: "Weder ihr Fleisch noch ihr Blut werden Allah erreichen, aber Ihn erreicht die Gottesfurcht von euch." [Sure 22, al-Ĥadj, Vers 37]

Wenn wir das nun wissen, dann wird uns auch der Fehler deutlich, den einige begehen, wenn sie Geld in ein anderes Land schicken, damit für sie dort geschlachtet wird oder damit für sie dort die ‘Aqīqah ihrer Kinder durchgeführt wird. Wenn sie das tun, dann entgeht ihnen damit etwas Wichtiges. Oder anders gesagt: Ihnen entgeht damit das Wichtigste, nämlich das sich Allah Nähern mit dieser Opfergabe.

Außerdem weißt du vielleicht auch gar nicht, wer für dich dort diese Schlachtung durchführen wird. Es kann ja sein, dass es jemand durchführt, der nicht betet, sodass diese Opfergabe dann nicht angenommen wird. Oder es schlachtet jemand dieses Opfertier, ohne dass er den Namen Allahs dabei erwähnt, sodass es auch hier nicht angenommen wird. Oder es wird ein Opfertier gekauft, das die Bedingungen für diese Opfergabe nicht erfüllt.

Es ist ein großer Fehler, wenn man Geld in ein anderes Land schickt, damit für einen dort das Opfertier geschlachtet wird, sei es für das Opferfest oder für die ‘Aqīqah. Wir sagen: Schlachte es selbst! Und am besten mit deiner Hand, wenn du dazu in der Lage bist! Wenn nicht, dann sei dabei, wenn derjenige, den du damit beauftragt hast, dieses für dich durchführt, damit du den Wert dieser Opfergabe, die du für Allah erbringst, auch spürst. Du sollst auch davon essen, denn du wurdest dazu anbefohlen. Der erhabene Allah hat gesagt: "Esst (selbst) davon und gebt dem Elenden, dem Armen zu essen." [Sure 22, al-Ĥadj, Vers 28]

Viele Gelehrte haben es zur Pflicht gemacht, selbst von dieser Opfergabe essen zu müssen. Doch wie willst du dieses tun, wenn es in einem anderen Lang geschlachtet wurde?

Wenn du nun deinen Geschwister, die in einem fernen Land leben, einen guten Dienst erweisen willst, dann schick ihnen Geld, Kleidung oder Nahrungsmittel. Doch, dass du eine Kulthandlung des Islams in ein anderes Land verlagerst, so gehört dies ohne Zweifel zur Unwissenheit.“ [„Liqā` al-Bāb al-Maftūĥ", 11/23]

Wenn man jedoch in dem Land, wo man lebt, daran gehindert wird, dieses Opfertier in der Art und Weise zu schlachten, wie die Scharī’ah dies vorgeschrieben hat, indem man zum Beispiel gezwungen wird, das Opfertier mit Stromstößen zu betäuben, dann kann man das Geld auch in ein anderes Land schicken und dort jemanden beauftragen, diese Schlachtung für einen durchzuführen. Man muss jedoch vorher in dem Land, wo man lebt, nach alternativen Schlachthöfen gesucht haben, die keine Stromstöße durchführen. Wenn es Alternativen gibt, dann muss man diese auch wahrnehmen. Denn eine eigenhändige Schlachtung ist immer einer beauftragten Schlachtung vorzuziehen.

Und Allah weiß es am besten!

Verbot von Bildern und Statuen und deren Auswirkung auf die ’Aqīdah

Frage:

Darf man Bilder machen oder Skulpturen aufstellen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Hier sind einige Ausführungen bezüglich des Verbots der Herstellung von Bildern und Statuen.

Erstens:          Das Verbot von Bildern ist nicht nur eine reine Fiqh-Frage, es geht über die Grenzen des Fiqhs hinaus. Es ist vor allem auch eine ‘Aqīdah-Frage. Denn Allah ist der einzige, der die Macht hat, die Gestalt Seiner Schöpfung zu bestimmen und das auf die beste Art und Weise. Bilder zu machen bedeutet, dass man versucht, die Schaffung Allahs nachzuahmen. Diese Sache hat auch etwas mit ‘Aqīdah zu tun, wenn diese Bilder als Idole verehrt werden, die Anstelle von Allah angebetet werden.

Zu den Beweisen, dass allein der erhabene Allah Seine Schöpfung gestalten kann, gehört folgendes:

a.         Der erhabene Allah hat gesagt: "Er ist es, Der euch im Mutterleib gestaltet, wie Er will." [Sure 3, Āli-’Imrān, Vers 6]

Der erhabene Allah sagte auch: "Und Wir haben euch ja erschaffen. Hierauf haben Wir euch gestaltet. Hierauf haben Wir zu den Engeln gesagt: "Werft euch vor Adam nieder!"" [Sure 7, al-A'rāf, Vers 11]

Oder auch: "Er ist Allah, der Schöpfer, der Erschaffer, der Gestalter. Sein sind die schönsten Namen. Ihn preist (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist. Und Er ist der Allmächtige und Allweise." [Sure 59, al-Ĥaschr, Vers 24]

Der erhabene Allah sagt an einer anderen Stelle: "O Mensch, was hat dich hinsichtlich deines edelmütigen Herrn getäuscht, Der dich erschaffen und da(bei) zurechtgeformt und wohlgebildet gemacht hat, und dich, in welcher Gestalt Er wollte, zusammengefügt hat?" [Sure 82, al-Infitār, Vers 6-8]

Diese Verse verdeutlichen ganz klar die Überzeugung, dass die Schaffung und Gestaltung der Geschöpfe allein von ihrem Herrn, dem Schöpfer und Gestalter kommt, so dass es nicht zulässig ist, dass jemand in dieses Gebiet eindringt und versucht, die Schaffung Allahs nachzuahmen.

b.         Es wird von ’A`ischah, Mutter der Gläubigen, berichtet, dass Umm Ĥabībah und Umm Şalamah in der Gegenwart des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Kirche erwähnten, in der es Bilder gab, die sie in Abessinien gesehen hatten, und der Prophet sagte: „Dies sind diejenigen Leute, die - wenn ein rechtschaffener Mensch unter ihnen stirbt - auf seinem Grab eine Gebetsstätte errichten und diese mit solchen Bildern versehen. Diese sind die schlimmsten Menschen bei Allah am Tage der Auferstehung." [verzeichnet bei al-Buchārī, 417; Muslim, 528]

Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar hat gesagt: „Dieser Hadith zeigt, dass das Erstellen von Bilder verboten (Ĥarām) ist." [Fatĥ al-Bārī, 1 / 525]

An-Nawawi hat gesagt: „Unsere Gefährten, aber auch andere Gelehrte haben gesagt: Bilder von Lebewesen zu machen ist strengstens verboten und gehört zu den großen Sünden, da für diese Tat in mehreren Hadithen eine schwere Bestrafung angedroht wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild gemacht wurde, um es später in einer entwürdigen Art zu verwenden oder für einen anderen Zweck. Es ist in jeglicher Hinsicht verboten. Denn diese Tat beinhaltet den Versuch, die Schaffung Allahs nachzuahmen, obgleich das Bild dabei auf ein Kleidungsstück, auf einen Teppich, auf eine Münze, auf ein Gefäß, auf eine Wand oder auf einen anderen Gegenstand abgebildet wurde. In Bezug auf Bilder von Bäumen, Kamelsätteln oder ähnliches, in denen keine Lebewesen erscheinen, so sind diese nicht verboten. Dies ist das Urteil über das Erstellen von Bildern." [Scharĥ Muşlim, 14/81]

c.         Şa’īd Ibn Abi l-Ĥaşan hat gesagt: „Ich war bei Ibn ’Abbāş – Allahs Wohlgefallen auf beide, als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Abu ‘Abbāş, ich bin ein Mann, der von dem lebt, was seine Hände herstellen. Ich mache diese Bilder." Ibn ‘Abbāş sagte: „Ich werde dir nur das sagen, was ich vom Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gehört habe. Ich hörte ihn sagen: „Wer ein Bild macht, den wird Allah solange bestrafen, bis er Leben in dieses (Bild) einhaucht, jedoch wird er niemals in der Lage sein, dieses zu tun." Der Mann war sehr erschrocken und sein Gesicht wurde bleich. Er (Ibn ‘Abbāş) sagte zu ihm: „Wehe dir! Wenn du darauf bestehen solltest, weiterhin Bilder zu machen, dann machen Bilder von Bäumen und alles, was keine Seele hat." [verzeichnet bei al-Buchārī, 2112; Muslim, 2110]

d.         ’Abdullah Ibn Maş’ūd hat gesagt: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Leute, die am Tage der Auferstehung von Allah am schlimmsten bestraft werden, werden jene sein, die Bilder hergestellt haben." [Überliefert von al-Buchārī, 5606; Muslim, 2109]

e.         Es wurde von ’Abdullah Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Diejenigen, die diese Bilder gemacht haben, werden am Tag der Auferstehung bestraft. Es wird zu ihnen gesagt, haucht Leben ein in das, was ihr erschaffen habt!" [Verzeichnet bei al-Buchārī, 5607; Muslim, 2108]

f.          Es wurde berichtet, dass Abu Hurairah ein Haus in Medina betreten hat und sah, wie jemand dort Bilder herstellte. Er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „[Allah sagt:] "Wer ist ungerechter als der, der hingeht und etwas schafft, das Meiner Schaffung gleicht? Dann soll er doch ein Samenkorn oder eine kleine Ameise schaffen!" [Überliefert von al-Buchārī, 5609; Muslim, 2111]

An-Nawawi hat gesagt: „Die Aussage Allahs, "Dann soll er doch ein Samenkorn oder eine kleine Ameise schaffen!", bedeutet, er soll eine kleine Ameise schaffen, die eine Seele hat und sich (frei) bewegt, so wie diese kleine Ameise, die von Allah geschaffen wurde. Oder er soll ein Korn aus Weizen oder Gerste schaffen, das man essen und pflanzen kann. Ein Korn, das wächst und die Merkmale eines Korns aus Weizen oder Gerste besitzen, die von Allah geschaffen wurde. Dies ist jedoch unmöglich, wie oben angegeben." [Scharĥ Muşlim, 14/90]. Denn niemand kann lebende Pflanzen aus Nichts schaffen, außer Allah, erhaben ist Er.

g.         Abu Djuhaifah hat gesagt: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verbot den Erlös eines Hundes und den Erlös des Blutes. Er verbot Tätowierungen und die bitte darum, tätowiert zu werden. Er verbot das Nehmen und Geben von Zinsen (Ribā) und er verfluchte jene, die Bilder machen." [Verzeichnet bei al-Buchārī, 1980].

Zweitens:       Der Islam schreibt vor, dass Götzen zerstört und zerschlagen werden sollen. Sie dürfen weder hergestellt noch aufgehoben werden. Die Beweise dafür sind folgende:

a.         ’Abdullah Ibn Maş’ūd – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat gesagt: „Als der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – (nach der Eroberung) Mekka betrat, gab es dreihundertsechzig Götzen rund um die Ka’bah. Er schlug sie mit dem Stock in seiner Hand nieder und sagte dabei: "Die Wahrheit ist gekommen, und das Falsche geht dahin; das Falsche ist ja dazu bestimmt, dahinzugehen."“ [Sure 17, al-Isrā`, Vers 81]. [Verzeichnet bei al-Buchārī, 2346; Muslim, 1781]

b.         Abu l-Hiyādj al-Aşadi sagte: „’Ali Ibn Abi Tālib sagte zu mir: „Soll ich dich nicht auch mit dem beauftragen, mit dem mich der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beauftragt hat? Lass keine Statur übrig, das du nicht zerstörst. Und lass kein erhobenes Grab, das du nicht den Boden gleich machst.“ (In einem anderen Wortlaut heißt es: „Und lass kein Bild übrig, das du nicht zerstörst.“) [Verzeichnet bei Muslim, 969]

Ibn al-Qayyim hat gesagt: „Tamātheel ist der Plural von Timthāl und ist ein repräsentatives Bild." [al-Fawā'id, S. 196]

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah hat gesagt: „Dieser Befehl bezog sich auf zwei Arten von Bildern: Bilder, die verstorbene Personen abbilden und Bilder, die auf Gräber gestellt werden. Beides sollte er zerstören, da beides zu Schirk führen kann.“ [Madjmū’ al-Fatāwā, 17/462]

Drittens:         Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – warnte davor, Bilder ins Haus zu nehmen und er sagte, dass dies eine Sünde sei und eine Person vor Gutes abschirmt. Die Beweise dafür sind folgende:

a.         Abu Talĥah hat gesagt: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet.““ [Verzeichnet bei al-Buchārī, 3053; Muslim, 2106]

b.         ’A`ischah, Mutter der Gläubigen – Allahs Wohlgefallen auf sie – sagte, dass sie ein Kissen gekauft hat, auf dem sich Bilder befanden. Als der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – dieses sah, stand er vor der Tür und kam nicht herein. Sie sah an dem Ausdruck seines Gesichts, dass ihm etwas missfiel. Sie sagte: „O Gesandter Allahs, ich bereue jetzt schon bei Allah und Seinem Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Doch was ist meine Sünde?“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Was ist das für ein Kissen?“ Sie sagte: „Ich habe es für dich gekauft, damit du dich darauf setzt und dich darauf ausruhst.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Am Tag der Auferstehung werden die Macher dieser Bilder bestraft. Es wird zu ihnen gesagt, haucht Leben ein in das, was ihr geschaffen habt.“ Danach sagte er: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich Bilder befinden.“ [Verzeichnet bei al-Buchārī, 1999; Muslim, 2107]

Viertens:         Bilder machen ist ein Weg, dem Schirk (Götzendienst) zu verfallen. Denn Schirk beginnt mit der Verehrung derjenigen, die auf diesen Bildern abgebildet sind. Vor allem, wenn die Menschen wenig oder gar kein Wissen haben. Der Beweis dafür ist folgender:

Ibn ‘Abbāş hat gesagt: „Die Götzen vom Volke Noahs haben sich später unter den Arabern weit verbreitet. Wadd gehörte (dem Stamm) Kalb in Dawmat al-DJandal an. Şuwā’ wiederum zu Hudhayl. Yaĝūth gehörte zu Murād, dann später (zum Stamm) Bani Ghutayf in al-Jawf, das in der Nähe von Şaba` lag. Ya’ūq gehörte zu Hamadān und Naşar zu Humayr dem (Stamm) Āl Dhi'l-Kalā’. Dies waren alles Namen von rechtschaffenen Männern vom Volke Noahs. Als sie starben, flüsterte der Teufel ihrem Volk ein, sie sollen an den Orten, wo sie zu sitzen pflegten, Götzen errichten und diese dann mit ihren Namen benennen. Sie haben (zu diesem Zeitpunkt) die (Götzen) nicht angebetet. Als diese Menschen jedoch starben und das Wissen verloren ging, begannen die Menschen sie zu verehren.“ [Verzeichnet bei Buchārī, 4636]

Scheich al-Islam Ibn Taimiyah hat gesagt: „Der Grund, warum al-Lāt verehrt wurde, war die Verehrung des Grabes eines rechtschaffenen Menschen, der dort (begraben) war.“ [Iqtidā` as-Sirāt al-Mustaqeem, 2 / 333]

Er sagte auch: „Dieses Problem (der Verehrung) ist der Grund, weshalb der Islam Bilder verboten hat. Er ist auch der Grund, warum so viele Völker dem Schirk verfallen sind, sei es dem großen oder dem weniger großen.“ [al-Iqtidā`, 2 / 334]

Ibn al-Qayyim – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat bezüglich der Art und Weise, wie der Teufel mit den Christen spielt, gesagt: „Er spielt mit ihnen im Hinblick auf die Bilder, die sie in ihren Kirchen haben und die sie anbeten. Du wirst keine Kirche finden, die frei ist von diesen Bildern von Maryam (Maria), dem Messias, George, Peter und anderen ihrer Heiligen und Märtyrer. Die meisten von ihnen verbeugen sich vor diesen Bildern und beten diese statt Allah an. Der Patriarch von Alexandria schrieb sogar einen Brief an den Herrscher von Rom, wo darin er die Idee des sich Verbeugens vor diesen Bilder verteidigte. Er sagte: „Allah gebot Moses, im Tabernakel Bilder von Cherubim zu zeichnen. Außerdem hat Şulaimān, Sohn von Dāwūd, beim Bauen des Tempels, Bilder von Cherubim gezeichnet und diese dann in den Tempel gelegt.“ Dann sagte er in seinem Schreiben weiter: „Das ist so, als würde ein König einen Brief an einen seiner Gouverneure schicken und der Gouverneur diesen Brief nimmt, küsst und ihn mit seiner Stirn berührt (als Zeichen des Respekts). Dann steht er auf und empfängt diesen Brief. Er tut all dies nicht, weil er das Papier und Tinte darauf verehrt, nein, er macht es, um damit den König zu verehren. Das gleiche gilt auch für ein Bild. Man verneigt sich vor einem Bild, um diese Person, die darauf abgebildet ist, zu verehren und nicht, um die Farben und Färbungen (auf diesem Bild) zu verehren.“ Dieses Beispiel ist genau der Grund, mit dem der Götzendienst gerechtfertigt wurde.“ [Iĝāthat al-Lahfān, 2 / 292]

Ibn al-Qayyim sagte auch: „In den meisten Fällen war der Grund, warum ganze Völker dem Schirk verfallen sind, Bilder und Gräber gewesen.“ [Zād al-Ma’ād, 3 / 458]

Fünftens:        Die Verse und Ĥadīthe, die wir oben zitiert haben, zeigen ganz deutlich, dass das Verbot von Bildern drei wesentliche Gründe hat:

1.         Der Versuch, die Schaffung Allahs nachzuahmen.

2.         Das Nachahmen der Ungläubigen, die für das Erstellen von Bildern bekannt sind.

3.         Es ist ein Mittel, der Verehrung und dem Schirk zu verfallen.

Aus dem oben Gesagten ist nun deutlich geworden, dass es verboten ist, Statuen und Bilder herzustellen oder diese aufzubewahren. Wer dies tut, versucht die Schaffung von Allah nachzuahmen und verdient es deshalb, verflucht zu sein. Wir bitten Allah darum, uns alle zu schützen und uns zu leiten. Und möge der erhabene Allah unseren Propheten Muhammad loben und Heil geben.

 

Und Allah weiß es am besten!

Das Urteil über das Abkürzen der Segenswünsche auf den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit den Buchstaben (s) oder (sas) usw.

 


Frage:

Ist es zulässig, die Segenswünsche auf den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit den Buchstaben (s) oder (sas) abzukürzen oder muss man diese ganz ausschreiben?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist vorgeschrieben, „Şalla Allahu ’Alaihi wa Şalām“ (möge Allah ihn loben und Heil schenken) in vollem Umfang auszuschreiben und nicht in abgekürzter Form, wie das Schreiben von (s) oder (sas) usw.

Scheich ’Abdul'azīz Ibn Bāz – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt:

„Da es erlassen wurde, im Gebet, im Taschahhud, in Predigten, in Bittgebeten, beim Lobreisen Allahs, nach dem Gebetsruf (Adhān), beim Betreten oder Verlassen einer Moschee oder bei anderen Anlässen Segenswünsche auf den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu sprechen, so ist es genauso wichtig, dies zu tun, wenn sein Name in einem Buch, in einem Brief, in einem Artikel oder ähnliches erwähnt wird.

Somit ist es vorgeschrieben, die Segenswünsche in vollem Umfang auszuschreiben, so wie es dem Befehl Allahs entspricht, damit der Leser stets daran erinnert wird, wenn er beim Lesen darauf stößt. Deshalb sollten wir beim schreiben der Segenswünsche über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nicht die Kurzform wählen, wie (s), (sas) oder andere solcher Formen, die einige Autoren verwenden. Denn das steht im Widerspruch zum Befehl Allahs, als Er sagte:

"Gewiss, Allah und Seine Engel sprechen den Segen über den Propheten. O die ihr glaubt, sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit gehörigem Gruß." [Sure 33, al-Aĥzāb, Vers 56]

Das Schreiben der Segenswünsche in abgekürzter Form dient nicht diesem Zweck und ist nicht gleich dem Ausschreiben von „Şalla Allahu ’Alaihi wa Şalām“ (möge Allah ihn loben und Heil schenken) in vollem Umfang. Darüber hinaus kann der Leser dieses Kürzel übersehen oder erst gar nicht verstehen, was damit gemeint ist.“

Und Allah weiß es ma besten!

Darf man an Festen der Ungläubigen teilnehmen?

 

Frage:

Ich möchte gerne wissen wie ich mit den Planungen des Kindergartens meiner Tochter umgehen soll. Momentan wird für das Lichterfest Laternen gebastelt. Ist es für Muslime erlaubt, dort den Zug mitzumachen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Das Lichterfest ist ein Fest der Ungläubigen und der Muschrikin (Polytheisten). Somit ist es nicht zulässig, an solchen erfundenen Festen teilzunehmen, da dies bedeuten würde, dass man ihnen zur Sünde und zur Übertretung hilft. Die Teilnahme an ihren Festen gehört auch zur Nachahmen der Ungläubigen, das ja im Islam bekanntlich verboten ist. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ [Verzeichnet bei Abu Dāwūd und Aĥmad] ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – pflegte zu sagen: „Meidet die Feinde Allahs in ihren Festen.“

Ibn al-Qayyim – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Es ist für die Muslime nicht zulässig, an Festen der Muschrikin (Götzendiener) teilzunehmen. Hierüber herrscht Konsens unter den Gelehrten, deren Wort Gewicht hat. Die Gelehrten aller vier Rechtsschulen haben dies ganz deutlich in ihren Büchern erklärt […].

Al-Baihaqī hat die folgende Überlieferung mit einer authentischen Überlieferungskette verzeichnet, wo darin ’Ummar Ibn al-Chattāb sagte: „Geht nicht zu den Muschrikin am Tag ihres Festes in ihre Kirchen, denn der göttliche Zorn steigt dort auf sie ab.“ Und ’Ummar sagte auch: „Meidet die Feinde Allahs in ihren Festen.“ Al-Baihaqī überlieferte mit einer guten Überlieferungskette von ’Abdullah Ibn 'Amr, dass er sagte: „Wer in das Land der Nicht-Araber einreist und dann dort sowohl ihr Neujahr als auch ihre anderen Feste feiert und sie darin bis zu seinem Tode imitiert, der wird am Tage der Auferstehung mit ihnen versammelt werden." [Aĥkām Ahl adh-Dhimmah, 1 / 723 -724]

Al-Ĥāfidh adh-Dhahabī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Wenn die Christen ein Fest haben und die Juden ein Fest haben, dann sind dies ihre Feste. Kein Muslim darf sich daran beteiligen, so wie auch kein Muslim sich an ihrer Religion oder ihrer Gebetsrichtung beteiligen darf.“ [„Taschabbuh al-Chaşīş bi Ahl al-Khamīş“ in „Madjallat al-Ĥikmah, 4 / 193]

Abu Dāwūd (Nr. 1134) hat verzeichnet, dass Anaş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – gesagt hat: „Als der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nach Medina kam, hatten sie (die Bewohner dort) zwei Tage, an denen sie Spiele veranstalteten. Er sagte: „Was sind das für zwei Tage?“ Sie sagten: „Wir haben während der Zeit der Unwissenheit (Djāhiliyyah) an diesen Tagen Spiele durchgeführt.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Allah hat euch stattdessen zwei Tage gegeben, die besser sind als diese: Der Tag von al-Adĥā (Opferfest) und der Tag von al-Fitr (nach Ramadan).““ [Dieser Ĥadīth wurde von al-Albānī in „Şaĥīĥ Abi Dāwūd“ als authentisch (Şaĥīĥ) eingestuft.]

Dies deutet darauf hin, dass Feste zu den Merkmalen gehören, die Völker unterscheiden. Somit ist es nicht zulässig, die Feste der Unwissenden und der Muschrikin (Polytheisten) zu feiern.

Ein Muslim sollte stolz auf seine Religion sein. Er darf keinem Vieh gleichen, das mit der Masse läuft. Möge der erhabene Allah die Muslime von allen sichtbaren und verborgenen Versuchungen schützen und uns zum rechten Weg leiten.

Im Hinblick auf das Beglückwünschen zu ihren Festen, bitten wir dich, folgende Frage zu lesen. (hier)

Und Allah weiß es am besten!

Sind Demonstrationen aus der Sicht des Islams erlaubt?

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich Demonstrationen? Ist es für die Ummah nützlich oder schädlich? Und dürfen Frauen an Demonstrationen teilnehmen? Bārakallahu fīk.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Die Gelehrten haben sich gegen Demonstrationen ausgesprochen und haben ihre Sichtweise wie folgt belegt:

  1. Demonstrationen sind keine Methode, die der Scharī’ah entsprechen, um sie für die Da’wah anzuwenden. Im Gegenteil, solche Demonstrationen beinhalten meistens mehrere Verstöße gegen die Scharī’ah, die während einer Demonstration immer wieder begangen werden.
  2. Demonstrationen, so wie wir sie heute kennen, sind Neuerungen in der Religion. Die ersten, die solche Demonstrationen durchgeführt haben, war der Westen. Es gibt keine geschichtliche Überlieferung die belegen könnte, dass Muslime solche Demonstrationen durchgeführt haben, weder in der Zeit der Gefährten (Sahabah) noch in der Zeit ihrer Schüler (Tābi’īn). Auch ist nichts darüber bekannt bei den Fiqh-Gelehrten oder bei den Ĥadīth-Gelehrten. Somit ist diese Tat eine Neuerung in der Religion, die hinzugefügt wurde.
  3. Demonstrationen können dazu führen, dass gegen die Herrscher rebelliert wird und man sie zu Ungläubigen erklärt. Demonstrationen sind somit Ursache für den Angriff auf die Ehre der Gelehrten und Herrscher.
  4. Alle Ĥadīthe, die diejenigen erwähnt haben, die es als erlaubt ansehen, solche Demonstrationen durchführen zu können, sind von der Zeit vor der Auswanderung von Mekka nach Medina und somit bevor die Scharī’ah  vervollkommnet wurde. Es ist jedoch bekannt, dass man sich hauptsächlich auf die Gebote und Verbote beziehen soll, die nach der Auswanderung bekräftigt wurden. Was jedoch das Freitagsgebet, die religiösen Feste und andere Versammlungen anbetreffen, zu denen der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aufgerufen hat, wie das Gebet bei Sonnenfinsternis oder ähnliches, so dienen diese Versammlungen dem Zweck, die Riten des Islam sichtbar zu machen. Dies hat rein gar nichts mit Demonstrieren zu tun.
  5. Demonstrationen können zu Krawalle und Chaos führen. Sie geben aber auch Krawallsuchenden eine Möglichkeit, Auseinandersetzungen mit der Staatsgewalt anzuzetteln.
  6. Demonstrationen sind Nährboden für Rassismus und lassen die Zeit der Unwissenheit wieder aufleben.

Zahlreiche Gelehrte haben sich gegen solche Demonstrationen ausgesprochen und ihren Schaden offen dargelegt.

Scheich Muqbil hat gesagt: „Ich habe – und dafür sei Allah dank – stets vor diesen Demonstrationen in den ’Id- und Freitagspredigten gewarnt."

Scheich Ben Bāz hat gesagt: „Ich denke nicht, dass Demonstrationen und Aufmärsche von Frauen und Männern, zur Heilung führt. Im Gegenteil, ich sehe es als etwas an, dass zur Fitnah, Übel und zur Unterdrückung einiger Personen führt. Es führt auch in den meisten Fällen dazu, dass man Hass gegen einige Personen empfindet. Die Scharī’ah hat bestimmt, dass man Briefe schreibt, Ratschlag erteilt und zum Guten einlädt. Dies sind die durch die Scharī’ah festgelegten Mittel, die von den Gelehrten erläutert wurden.“

Scheich Ibn ’Uthaimīn hat gesagt: „Deshalb unterstützen wir keine Demonstrationen, Proteste und ähnliches. Wir unterstützen diese unter keinen Umständen, da Verbesserungen auch ohne diese Dinge möglich sind. Es ist ein Fakt, dass es verborgene Kräfte gibt, die solche Aktionen unterstützen, sei es im Verborgenen oder auch öffentlich.“

Scheich Fauzān hat gesagt: „Es liegt kein Nutzen in Demonstrationen – sie sind lediglich Aufruhr. Sie stiften lediglich Verwirrungen und Chaos. Wie soll es dem Feind Schaden zufügen, wenn die Leute rausgehen, in den Strassen demonstrieren und ihre Stimmen erheben? […] Islam ist eine Religion des Friedens und der Ruhe; es ist eine Religion des Wissens. Es ist keine Religion des Geschreis und des Tumults.“

Und Allah weiß es am besten!

Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?

 


Frage:

Nächstes Jahr bin ich (Deutsche) mit meinen Mann und den Kindern bei seiner Familie in Algerien zur hochzeit seines Bruders eingeladen. Er hat drei Brüder, die älter sind als ich und alle leben in einem Haus. Das heißt, ich würde ihnen ständig begegnen. Auch die fünf Söhne des älteren Bruders leben mit im haus. Ich müsste mein Niqāb im Haus immer tragen, weil sie nicht meine Maĥram sind. Aber jetzt schimpft die Familie auf mich und sagt ich bräuchte das nur auf der Strasse zu tragen, nicht vor der Familie. Können Sie mir helfen und das Urteil über diese Situation geben. Bārakallahu fīk.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Liebe Schwester. Wenn du zu denen gehörst, die davon überzeugt sind, dass das Tragen von Niqāb für die Frau Pflicht ist, dann darfst du es vor deinen Schwager und deren Söhne nicht ausziehen, da diese Personen nicht zum Kreis deiner Maĥram gehören und somit dein Gesicht nicht sehen dürfen.

Scheich Ben Bāz - möge Allah mit ihm gnädig sein, der die Überzeugung hatte, dass für die Frau das Tragen von Niqāb Pflicht ist,  hat gesagt:

„Was den Bruder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die Söhne des Onkels väterlicher- und mütterlicherseits oder ähnliche Personen anbetreffen, so sind sie kein Maĥram für die Frau. Sie dürfen deshalb weder ihr Gesicht sehen noch darf sie in deren Anwesenheit ihr Gewand (Djilbāb) ablegen. Denn mit dieser Tat würde sie diese Personen unnötig in Versuchung bringen. Von 'Uqbah Ibn 'Āmir - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - gesagt hat: „Hütet euch zu Frauen ins Haus zu gehen.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was denkst du über den al-Ĥammu?“ Er sagte: „Der al-Ĥammu ist der Tod.“ [Verzeichnet bei Buchārī und Muşlim]

Das, was mit al-Ĥammu beabsichtigt ist, ist der Bruder des Ehemannes (Schwager), sein Onkel oder auch andere. Denn diese Personen betreten meist ohne Bedenken das Haus. Diese Personen sind jedoch keine Maĥram, auch wenn sie in dieser engen Beziehung zum Ehemann stehen sollten. Deshalb darf eine Frau ihre Reize vor ihnen nicht zeigen, auch wenn sie rechtschaffene Menschen sind, denen vertraut werden kann. Denn der erhabene Allah hat der Frau nur gegenüber ihrer Maĥram erlaubt, ihre Reize zu zeigen. Der Bruder, der Onkel und die Neffen des Ehemannes gehören nicht dazu. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat gesagt: „Niemand sollte allein mit einer Frau ohne Maĥram sein, außer wenn er ihr Maĥram ist.“ Und mit Maĥram sind all jene gemeint, die sie ein Leben lang nicht heiraten darf, sei es wegen der engen Verwandtschaftsbeziehung, wegen der Anheiratung oder wegen des Stillens. Dazu gehören zum Beispiel der Vater, der Sohn, der Bruder, der Onkel und so weiter. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat dies verboten, damit der Teufel nicht seine Fänge der Verführung zwischen ihnen ausbreitet und ihnen die Sünde verschönert. Es ist über den Gesandten Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - überliefert worden, dass er sagte: „Kein Mann ist allein mit einer Nicht-Maĥram Frau, ohne dass der Teufel als Dritter anwesend ist.“ [Verzeichnet bei at-Tirmidhī (2165) und von al-Albānī als authentisch in Şaĥīĥ at-Tirmidhī gestuft.]

Wenn in manchen Ländern das Gegenteilige Tradition ist, dann müssen sich die Menschen dort bemühen, diese Traditionen zu beenden. Sie müssen das Übel beseitigen, das solch eine Tradition mit sich bringt, damit die Ehre bewahrt wird. Die Menschen sollten einander zur Güte und Gottesfurcht helfen und die Befehle des erhabenen Allahs und die Seines Gesandten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - umsetzen. Außerdem sollten sie bei Allah um Vergebung bitten für die Missetaten, die sie bereits begangen haben. Sie sollten die größten Anstrengungen erbringen, die nötig sind, um das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Sie müssen sich auf Allahs Weg abmühen und nicht den Tadel der Tadelnden oder den Spott der Spottenden fürchten.

Denn für einen Muslim ist es verpflichtend, die Gesetze Allahs zu befolgen und das aus Sehnsucht nach dem, was Er für ihn bereitgestellt hat, auch wenn die engsten Verwandten und Bekannte dies ablehnen sollten.“ [Fatāwah Scheich Ben Bāz, 4/256-258]

Und Allah weiß es am besten!

Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?

 


Frage:

Zählt die Schwester der Ehefrau, also die Schwägerin, auch zum Maĥram eines Mannes?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) ist eine „Fremde“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf den Mann. Und der Ehemann einer Schwester (Schwager) ist ein „Fremder“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf die Frau. Somit darf er sie weder anschauen, noch mit ihr allein sein noch ihr die Hand schütteln.

Manche Leute glauben, dass wenn die Schwägerin doch dem Ehemann der Schwester verboten ist, dann darf er sie auch anschauen, mit ihr allein sein und ihr die Hand schüttelt. Das ist aber falsch! Das, was mit dem Verbot hier gemeint ist, ist die Ehe mit dieser Frau. Denn ein Mann darf nicht eine Frau und gleichzeitig auch ihre Schwester zur selben Zeit heiraten, ebenso ist es ihm auch verboten, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur gleichen Zeit zu heiraten. Das Verbot, nämlich dass ein Mann nicht eine Frau und ihre Schwester zur selben Zeit heiraten darf, ist im Qur`ān erwähnt. Der erhabene Allah hat bezüglich den Frauen, die man nicht heiraten darf, gesagt:  "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 23]

In der authentischen Şunnah ist überliefert worden, dass es verboten ist, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur selben Zeit zu heiraten. Siehe dazu al-Buchārī (4821) und Muşlim (1408).

Somit ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf und nicht, dass er bezüglich einer Ehe für die Schwägerin ein Leben lang verboten bleibt. Wenn die Ehefrau zum Beispiel verstorben ist, dann dürfte er seine Schwägerin heiraten. Ein richtiger Maĥram jedoch bleibt bezüglich einer Ehe ein Leben lang verboten.

Scheich Ibn ’Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal bezüglich einer Frau befragt, die mit ihrer verheirateten Schwester lebt und vor dem Mann ihrer Schwester keinen Ĥidjāb trägt. Dabei brachte sie das Argument ein, dass ihr Schwager doch für den Zeitraum, wo er mit ihrer Schwester verheiratet ist, für sie verboten bleibt und somit ein zeitlich begrenzter Maĥram ist. Er antwortete darauf wie folgt:

„Diese Frau ist verwirrt. Sie glaubt, da es für sie nicht zulässig ist den Ehemann ihrer Schwester zu heiraten, so lange ihre Schwester bei ihm ist, dann ist dieser Mann für sie nun zu einem zeitlich begrenzten Maĥram geworden. Dieses Verständnis ist falsch, da eine Person, den man durch diesen Zeitraum der Ehe nicht heiraten darf, kein Maĥram ist.

Die Maĥram sind diejenigen, mit denen man ein Leben lang keine Ehe eingehen darf, sei es aus Gründen der engen Blutsverwandtschaft oder aus einem anderen zulässigen Grund, wie die Anheiratung oder durch das Stillen (Siehe dazu auch folgende Frage). Der erhabene Allah hat gesagt (in der ungefähren Bedeutung):

"Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 22f]

Der erhabene Allah hat hier nicht gesagt: "Und die Schwestern eurer Ehegattinnen." Deswegen ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf.

Auf Grund dessen, sagen wir dieser Schwester, die mit dem Mann ihrer Schwester redet und ihren Ĥidjāb vor ihm ablegt und dabei gleichzeitig behauptet, er sei ihr zeitlich begrenzter Maĥram, dass dies eine falsche Vorstellung ist und so nicht der Wahrheit entspricht. Das, was im Bezug auf den Schwager verboten wurde ist die Tatsache, dass er nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." Das ist das, was dem Mann verboten wurde und nicht die Schwägerin an sich, so wie es die Fragende fälschlicherweise verstanden hat.“ [Fatāwah Ibn ’Uthaimīn, 2/877]

Und Allah weiß es am besten!

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