Andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens bezichtigen

 


Frage:

Ist es dem Strebendem nach Wissen (Tālib al-’Ilm), der darin geschult ist, gestattet, andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens zu bezichtigen oder ist dies allein der Leute des Wissens (Ahlu l-’Ilm) vorenthalten?

 

Antwort:

Es ist dem strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, nicht gestattet, andere der Neuerung oder des Unglaubens zu bezichtigen, bis er dazu im Stande wird. Er muss diese Angelegenheiten den Leuten des Wissens überlassen, die größeres Wissen haben und somit dafür in der Lage sind. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können." [an-Nişā` 4:83].

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah“, Band 2, Frage 32.].

Existiert in unserer Zeit noch eine Lehre die heißt: „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“?

 


Frage:

Einige Gelehrte haben erwähnt, das die Lehren des „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ (Kritik und Lob) allein auf die Zeit der Überlieferer begrenzt waren. Doch jetzt im Jahre 1420 n.H. (2000 n.Ch.) existiere nichts mehr, dass den Namen „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ trägt. Was ist die vernünftige Ansicht diesbezüglich?

 

Antwort:

„Bei Allah, dies gehört zu den seltsamen Dingen, die einen sowohl zum lachen als auch zum weinen bringen. Wie kann solch ein Gerede geäußert werden in einer Zeit, in der die Neuerung, der Irrglaube, die Laizisten, die Kommunisten, die Rawāfid, die Sufis und die fehlgegangenen Gruppen sich verbreiten, indem der Islam gestoppt wird und den Menschen ihre Zügeln losgelassen werden, sodass sie nun jubeln und umher grasen können und jeder das sagen kann, was er will, ohne dass jemand sagt, dies ist falsch oder dies ist eine Abscheulichkeit. Niemanden gibt es, der dann noch sagt, dies ist ein Unheilstifter und dies ist ein Heilstifter.

Dieses Gerede gehört zum Verlust und zum Nichtvorhandensein an Verständnis über die Religion Allahs des Mächtigen, des Majestätischen. Die Şalaf haben zahlreiche Bücher über die ’Aqīdah verfasst, in der sie die Leute der Neuerung und des Irrwegs kritisiert haben. Darin haben sie die einzelnen Person und Gruppen mit Namen benannt. Heißt das etwa nun, dass auch dies vorbei ist?

Wir sagen folgendes: Die Art und Weise, wie mit den Neuerer damals in der Zeit der Şalaf diskutiert und ihr Fehlgehen offen gelegt wurde, soll heute eingestellt und verboten werden? Ist es denn jetzt verboten geworden, über die Leute der Neuerung, über die Laizisten, über die Ketzer, über die Rawāfid und über die Sufis zu reden? Gepriesen sei Allah! Ist dies etwa neuerdings ein Aufruf zur Vereinigung der Religionen geworden oder wie darf man das verstehen? Wir suchen bei Allah um Vergebung und bereuen vor Ihm. Diese Ansicht ist ein Irrweg. Es ist zwingend erforderlich, dass die Lehren des „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ weiter erhalten bleiben, sodass damit die Religion Allahs und die Şunnah des Propheten bis zum Tage der Auferstehung verteidigt wird. Die Schwerter müssen mehr denn je gezogen werden, um das Wort Allahs – des Segenreichen und Erhabenen – zum Höchsten zu machen und um den Unglauben und die Falschheit zu entkräften.

Iblīş war kein Engel

 

Frage: 

Mein Freund erzählte mir, dass Iblīş (Schaitān) ein Engel war. Meine Ehefrau jedoch sagt, dass dies nicht stimmt. Könntet ihr mir bitte einige Informationen dazu geben?

 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah.

Iblīş war definitiv kein Engel. Dies wird durch drei Dinge bestätigt: Die klaren Texte des Qur`ān, die physischen Attribute von Iblīş und das Verhalten von Iblīş. 

1.      Bezüglich der deutlichen Aussagen des Qur`ān – Allah sagt: "Und als Wir zu den Engeln sagten: „Werft euch vor Ādam nieder.“ Da warfen sie sich nieder, außer Iblīş; er gehörte zu den Djinn […]." [al-Kahf 18:50].

Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Iblīş war niemals ein Engel, nicht einmal für einen Moment. Er ist der Vater der Djinn, so wie Ādam – möge Allah ihm Heil schenken – der Vater der Menschheit ist.“ [verzeichnet bei at-Tabarī mit einer authentischen Überlieferungskette (Işnād Şaĥīĥ), so wie von Ibn Kathīr in seinem Taffşīr (3/89) bestätigt wurde.].

2.      Bezüglich der physischen Attribute – Allah bezeugt, dass Er ihn aus Feuer erschuf. Allah sagt: "Er hat den Menschen aus trockenem Ton wie Töpferware erschaffen. Und Er hat die Djinn aus einer unruhigen Feuerflamme erschaffen." [ar-Raĥmān 55:14-15].

Es wird im Şaĥīĥ Muşlim (Nr.2996) in dem Ĥadīth von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die Engel wurden aus Licht erschaffen, die Djinn wurden aus rauchlosem Feuer erschaffen und Ādam wurde aus dem erschaffen, was euch geschildert wurde.“  

Somit ist klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen der physischen Natur der Engel und der von Iblīş, somit ist er definitiv keiner von ihnen.

3.      Bezüglich seines Benehmens – Iblīş war Allah ungehorsam, indem er sich nicht vor Ādam niederwarf. Doch wir wissen aus dem Qur`ān, dass es den Engeln unmöglich ist, Allah nicht zu gehorchen. Allah sagt: "O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird." [at-Taĥrīm 66:6].

Es gibt von einigen der Şalaf überlieferte Berichte, die jedoch nicht Şaĥīĥ sind, in denen behauptet wird, dass Iblīş der beste der Engel war, dass er einer der Wächter des Paradieses war etc. Imām Ibn Kathīr kommentierte dies wie folgt: „Viele diesbezügliche Berichte wurden von den Şalaf überliefert, doch die meisten davon stammten von den Işrā`īliyyāt (aus jüdischen Quellen überlieferte Berichte), welche überliefert wurden, um überprüft zu werden. Allah weiß am besten über den Wahrheitsgehalt von ihnen Bescheid. Es gibt einige, die direkt zurückgewiesen werden können, da sie mit der Wahrheit, die wir vor uns haben, im Widerspruch stehen. Im Qur`ān gibt es ausreichende Informationen, sodass wir frühere Überlieferungen nicht benötigen, denn kaum welche von ihnen sind frei von Änderungen, Hinzufügungen oder Kürzungen und vieles ist erfunden. Die früheren Völker hatten keine Gelehrten, die ihre Berichte überprüften, um diejenigen, die davon nicht richtig waren, auszusondern. Diese Ummah hingegen hat ihre Imāme und Gelehrten, die umfassendes Wissen besitzen und die fromm und rechtschaffen sind, die die Ĥadīthe niederschrieben, sie überprüften und die richtigen wie die falschen und die erfundenen herausfanden, die die Erfinder, Lügner und die unbekannten Überlieferer ermittelten und diese in weitere Kategorien einteilten. All dies, um den Status des Propheten, das Siegel der Propheten und Führer der Menschheit – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu beschützen, damit ihm nicht eine Lüge zugeschrieben wird und damit ihm nicht etwas zugeschrieben wird, was er nicht tat oder sagte. Möge Allah mit ihnen zufrieden sein und sie zufrieden machen und das Paradies von al-Firdauş zu ihren letzten Aufenthaltsort machen.“ [Taffşīr al-Qur`ān al-’Adhīm, 3/90].

 

Und Allah weiß es am besten!

Er begeht Sünden und sagt dann: Der Glaube ist im Herzen.

Frage:

Einige Menschen begehen Sünden und Abscheulichkeiten, indem sie zum Beispiel ihren Bart abrasieren oder rauchen und sagen dann, wenn man sie darauf hinweist, dass der Glaube sich im Herzen befindet. Dabei erwähnen sie meistens auch folgenden Ĥadīth: „Allah sieht nicht auf euer materielles oder immaterielles Äußeres, sondern in eure Herzen.“ Wie sollen wir auf solche Ausreden antworten?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Diese Worte, die solche Unwissende von sich geben, sind Worte der Wahrheit, mit dem jedoch eine Unwahrheit beabsichtig wird. Diejenigen, die diese Worte sagen, wollen damit lediglich ihre Situation und ihre Sünden rechtfertigen. Sie behaupten, dass es völlig ausreicht, dass der Glaube sich im Herzen befindet, anstatt den Geboten nachzugehen und den Verboten fernzubleiben.

Dies ist jedoch ein gewaltiger Schwindel. Denn der Glaube ist nicht nur auf das Herz begrenzt. Der Glaube ist laut der Definition der „Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah“ folgender: Überzeugung im Herzen (Taşdīq), Worte mit der Zunge (Qaul) und Handlungen des Körpers (’Amal).

Das Urteil über den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird

Frage:

Vor dem ’Īd-Gebet vollziehen viele Menschen ihren Dhikr in der Gemeinschaft. Ist dies eine Neuerung (Bid’ah) in der Religion oder gehört dies zum Verrichten des ’Īd-Gebets?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Ich habe gelesen, was der ehrenwerte Scheich Aĥmad Ibn Muĥammad Djamāl – möge Allah ihn zu den Taten verhelfen, die Er liebt – in einigen Zeitungen geschrieben hat. Darin zeigte er sich verwundert über diejenigen, die den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, als eine Neuerung bezeichnen und die dazu aufrufen, dass diese Tat eingestellt wird. Der Scheich hat in diesen Artikeln dann versucht zu beweisen, dass der Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, keine Neuerung ist und dass es nicht erlaubt sei, dieses zu verbieten. Auch einige andere Autoren haben sich seiner Meinung angeschlossen und haben ihn darin gestärkt.

Da wir nun befürchten, dass dies zu Konflikten bei denen führen wird, die die Wahrheit nicht kennen, ist es für uns verpflichtend, diese Sachlage genauer zu erläutern.

Es gilt grundsätzlich beim Takbīr, dass dieser für die Nacht von al-’Īd, für die Zeit vor dem ’Īd-Gebet, beim Fastenbrechen im Ramadan, am 10. des Monats Dhi l-Ĥidjah und in den Tagen des at-Taschrīq erlassen wurde. In dieser Tat ist auch eine große Huld. Denn er erhabene Allah sagte bezüglich des Takbīr in ’Īd al-Fitr: "Damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist (d.h. mit den Worten „Allahu akbar“), dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 185] Der erhabene Allah sagte bezüglich des 10. Dhi l-Ĥidjah und der Tage des at-Taschrīq: "Damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allahs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat." [Sure 22, al-Ĥadj, Vers 28] Und der erhabene Allah sagte auch: "Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 203]

Zum Gedenken, der für diese bestimmte Anzahl von Tagen erlassen wurde, ist der Takbīr (das Wiederholen der Worte „Allahu akbar“), so wie es die reine Şunnah belegt hat und die Taten der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) es bekräftigt haben. Die Art und Weise des erlassenen Takbīrs sieht wie folgt aus: Jeder Muslim macht den Takbīr für sich und alleine. Dabei erhebt er beim Takbīr seine Stimme so, dass die anderen ihn hören und ihn dadurch entweder in dieser Tat nachahmen oder bezüglich dieser erinnert werden. Was jedoch den Takbīr anbetrifft, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird und der ja eine Neuerung ist, so sieht er wie folgt aus: Eine Gruppe von zwei oder mehr Personen erheben einheitlich ihre Stimmen und machen den Takbīr im selben Takt. Sie beginnen den Takbīr gemeinsam und beenden diesen auch gemeinsam mit einer Stimme und im selben Takt.

Diese Tat keinerlei Ursprung in der Şunnah und sie lässt sich auch nicht beweisen. Diese Art und Weise des Takbīr ist eine Neuerung, für die Allah keine Befugnis hinabgesandt hat. Derjenige, der diesem Takbīr, der auf diese Art und Weise vollzogen wird, widerspricht, der hat die Wahrheit gesprochen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer eine Tat begeht, die nicht unseren Befehlen entspricht, so wird diese Tat nicht anerkannt und für nichtig erklärt.“ Dieser Ĥadīth wurde bei Muşlim überliefert. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Und hütet euch vor den Neuerungen, denn jede Neuerung ist ein Irrweg und jeder Irrweg führt in die Hölle.“ Der Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, ist eine neu erfundene Sache und somit eine Neuerung. Wenn nun die Taten der Menschen der islamischen Rechtslehre widersprechen, so ist es verpflichtend sie daran zu hindern. Denn es gilt der Grundsatz, dass jegliche Art der Anbetung nicht erlaubt ist, außer sie ist eine Anbetungen, die durch den Qur`ān und der Şunnah nachweisbar erlaubt wurde. Was jedoch die Aussagen und Meinungen der Menschen anbetrifft, so stellen diese keinen Beweis dar, falls sie den Beweisen aus der islamischen Rechtslehre widersprechen.

Das, was erlaubt ist, ist das, was erlassen wurde und durch die Belege nachweisbar ist, nämlich dass jeder Muslim für sich allein den Takbīr vollziehen soll.

Zu denen, die den Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, verboten hatten, gehörte auch der ehrenwerte Scheich Muĥammad Ibrahīm, der Mufti von Saudi Arabien – möge Allah mit ihm gnädig sein. Er brachte auch diesbezüglich mehrere Fatawah heraus. Auch ich und der ständige Ausschuss der Gelehrten (al-Ladjnah ad-Dā`imah) haben bezüglich dem Verbot dieser Tat bereits mehrere Fatawahs herausgebracht.

Der ehrenwerte Scheich Ĥammūd Ibn ’Abdullah at-Tuwaidjrī an-Najdī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat einen bewerten Brief verfasst, wo darin er diese Tat ablehnte. Dieser Brief wurde auch gedruckt und herausgegeben. In diesem Brief sammelte er all die Beweise gegen diesen Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, der denjenigen zufrieden stellt, der nach der Wahrheit strebt. Und dafür sei Allah Dank.

Das jedoch, was der Bruder Scheich Aĥmad als Beweis für seine Behauptung nahm, nämlich das, was ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und die Menschen in Minnah getan hatten, so ist hier kein Beweis für ihn. Denn das, was er – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und die Menschen in Minnah getan hatte, war nicht dieser Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, im Gegenteil, das was er und die anderen getan hatten, war der Takbīr, der erlaubt ist und der erlassen wurde. Denn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hob seine Stimme beim Takbīr, da dies Şunnah war und weil er damit die anderen an den Takbīr erinnern wollte. Danach hat jeder für sich den Takbīr gemacht. Darin war keinesfalls eine Übereinkunft zwischen ihnen und ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – in der Art, dass sie einheitlich den Takbīr vollzogen haben, so wie es viele heutzutage machen. Auch alle rechtschaffenen Vorfahren – möge Allah mit ihnen gnädig sein – haben solch einen Takbīr nie gemacht. Ihr Takbīr war stets der, der auch durch die islamische Rechtslehre erlassen wurde. Wer das Gegenteil behauptet, der soll uns einen eindeutigen Beweis für seine Behauptung bringen.

Das gleiche gilt auch für den Gebetsruf für das ’Īd-, Tarawīĥ-, Qiyām- und Witr-Gebet, all das sind Neuerungen, die keine Grundlage dafür in unserem Glauben haben. Es ist in den authentischen Ĥadīthen über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken –  überliefert worden, dass er das ’Īd-Gebet verrichtet hat, ohne dabei vorher den Gebetsruf durchzuführen. Wir kennen auch keinen von den Leuten des Wissens, der einen anderen Wortlaut für diesen Gebetsruf  erwähnt hat. Wer etwas Gegenteiliges behauptet, muss uns den Beweis dafür bringen.

Niemand hat das Recht, eine Anbetung zu erlassen, egal ob es sich dabei nur um Worte oder auch Taten handelt, außer er hat dafür einen eindeutigen Beweis aus dem edlen Qur`ān, aus der reinen Şunnah oder aus dem Konsens der Leute des Wissens. Denn in Dingen der Anbetung herrscht kein Freiraum für Eigeninterpretation. Die islamische Rechtslehre warnt eindringlich vor Neuerungen in Glaubensfragen. Deshalb sagte auch der erhabene Allah: "Oder haben sie etwa Partner, die ihnen eine Glaubenslehre vorgeschrieben haben, die Allah nicht verordnet hat?" [Sure 42, asch-Schūrā, Vers 21] Oder auch die beiden Ĥadīthe des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über die Neuerung, die wir am Anfang erwähnten. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer etwas in unsere Angelegenheiten einführt, das nicht dazu gehört, dessen Handlung soll zurückgewiesen werden.“ Dies ist ein authentischer Ĥadīth. Oder auch die folgende Aussage des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wahrlich, das beste Wort ist das Wort Allahs; der beste Weg ist der Weg Muĥammads. Die schlechteste Sache ist die Neuerung in der Religion, und jede Neuerung ist Bid’ah, und jede Bid’ah ist ein Fehlgehen.“ Verzeichnet in Şaĥīĥ Muşlim. Die Ĥadīthe und Überlieferungen bezüglich dieser Thematik sind zahlreich.

Der erhabene Allah ist der Einzige, der dem ehrenwerten Scheich Aĥmad und unseren übrigen Brüdern zu mehr Wissen in ihrer Religion verhelfen kann und Der sie standhaft machen kann. Möge Er uns allen zu Rufern der Rechtleitung und zu Verfechtern der Wahrheit machen. Möge Er uns auch von allem fernhalten, dass Seiner Rechtslehre widerspricht. Und möge Er unseren Propheten Muĥammad loben und ihm Heil schenken, ihm und seiner Familie und seinen Gefährten.

Madjmū’ al-Fatāwah Ben Bāz (Band 20, S. 13-23)

Das Urteil über Ehrenmorde

 

Frage:

Ich möchte gerne wissen, wie das Urteil über Ehrenmorde aussieht und ob Ehrenmörder nach den Gesetzen der Scharī’ah bestraft werden?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das rechtswidrige Töten eines Muslims ist eine ernste Angelegenheit und ein schweres Verbrechen. Der erhabene Allah sagt: "Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe." [an-Nişā` 4:93].

Al-Buchārī (Nr.6355) hat über Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat uns erklärt, aus welchen Gründen es gestattet wird, dieses Blut zu vergießen. Er sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ [verzeichnet bei Buchārī (Nr.6370) und Muşlim (Nr.3175)]. (Dieses wird man auch im Judentum und im Christentum vorfinden. Siehe hier.)

Daraus wird deutlich, dass die Unzucht durch einen Verheirateten (also Ehebruch) eines der Gründe ist, die es erlauben, dass diese Person getötet wird. Doch der Ehebrecher (az-Zānī) darf nur dann hingerichtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

Das, was empfohlen wird zu tun, in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds

Frage:

Worauf muss ich in den zahn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds achten?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Lebensdauer dieser Ummah ist, verglichen mit den vorherigen, sehr kurz. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die Lebensdauer meiner Ummah ist zwischen sechzig und siebzig Jahre.“

Doch der erhabene Allah hat in Seiner Gnade und Großzügigkeit dieser Ummah dieses wieder vergolten, indem Er ihr viele rechtschaffene Taten erlassen hat, die diese kurze Lebensdauer reichlich segnet, so, als würde derjenige, der diese Taten verrichtet, ein längeres Leben bekommen.

Zu diesen gesegneten Zeiten gehören auch die ersten zehn Tage des Monats Dhu l-Ĥidjah. Bezüglich ihrer Gunst wurden zahlreiche Verse offenbart und Ĥadīthe überliefert. Der erhabene Allah hat gesagt: "Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten." [al-Fadjr 89:1f].

Ibn Kathīr – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Mit diesen zehn Nächten sind die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah gemeint.“

Der erhabene Allah sagte auch: "[…] damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allahs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen." [al-Ĥadj 22:28]

Ibn ’Abbāş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat bezüglich der Aussage "an wohlbekannten Tagen" gesagt: „Das sind die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah.“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat sogar gesagt, dass diese zehn Tage die besten Tage dieser Welt seien:

Es wird von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die besten Tage dieser Welt, sind diese zehn Tage.“ Damit meinte er die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah. Es wurde gesagt: „Auch nicht der Djihād auf Allahs Wegen?“ Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Auch nicht der Djihād auf Allahs Wegen, außer im Falle eines Mannes, der selbst auszieht mit seinem Leben und Gut und mit nichts davon zurückkommt“ [verzeichnet bei al-Bazzār mit einem Ĥaşan Işnād, bei Abu Ya’lā mit einem Şaĥīĥ Işnād, bei Ibn Ĥibbān in seinem „Şaĥīĥ“ und von al-Albānī als authentisch gestuft].

Der Muslim sollte allgemein stets bemüht sein, die Tage des Segens zu seinen Gunsten zunutzen, indem er darin bei Allah aufrichtig bereut. Denn der Hauptgrund für das Verwehren des Guten, sind die Sünden, obgleich es sich dabei um das Gute des Diesseits oder auch des Jenseits handelt. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und was immer euch an Unglück trifft, es ist für das, was eure Hände erworben haben. Und Er verzeiht vieles." [asch-Schūrā 42:30].

Die Sünden haben fatale Auswirkungen auf das Herz. So, wie das Gift dem Körper schadet und deshalb behandelt werden muss, so schaden auch die Sünden dem Herzen sehr. Die Sünden verbreiten sich in einem Menschen schnell, sodass aus einer einzigen Sünde schnell zahlreiche Sünden werden und es dem Menschen dann schwer fällt, sich von diesen zu trennen.

Deshalb liebe Geschwister, beeile dich und bereue deine Sünden aufrichtig. Empfange diese ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah mit deinem Fernbleiben von den Sünden und Fehltritten. Strebe danach, in diesen Tagen mehr Allahs zu gedenken und Ihn um Vergebung zu bitten. Denn niemand von uns weiß, wann der Tod ihn überraschen wird und er dann diese Welt verlassen muss.

Zu den rechtschaffenen Werken in diesen ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah, die jene wahrnehmen sollten, die um das Paradies wetteifern, gehört:

1.         Das Erhöhen der Anstrengungen beim Verrichten von guten Werken.

Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Es gibt beim erhabenen Allah weder Tage, die großartiger sind, noch Tage, an denen die Taten beliebter sind, als diese zehn Tage.“

Zu den rechtschaffenen Taten, die viele Muslime vernachlässigt haben, gehört das Rezitieren des Qur`ān,  das Spenden und gütig sein gegenüber den Bedürftigen, das Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten und ähnliche solcher rechtschaffenen Taten.

2.         Das Gebet.

Es ist erwünscht, zu den obligatorischen Gebeten früh zu erscheinen, einen Platz in der ersten Gebetsreihe einzunehmen und viele freiwilligen Gebete (Nawāfil) zu verrichten. Denn das gehört zu den besten Taten, mit denen man Allah näher kommen kann. Von Thaubān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Vermehrt eure Niederwerfungen zu Allah. Denn du wirst dich nicht niederwerfen, außer dass dich Allah damit eine Ebene erhöht und dir damit eine Sünde löscht.“ [verzeichnet bei Muşlim].

3.         Das Fasten.

Das Fasten gehört zu den rechtschaffenen Taten. Es wird von einigen Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet, dass sie sagten: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – pflegte stets die (ersten) neun Tagen von Dhu l-Ĥidjah, den Tag von ’Āschūrā` und drei Tage von jedem Monat zu fasten.“ [verzeichnet bei Imām Aĥmad, Abu Dāwūd und an-Naşā`ī].

Imām an-Nawawī hat bezüglich des Fastens in diesem zehn Tagen gesagt: „Dies wird ausdrücklich empfohlen (Mustaĥabb Iştiĥbāban Schadīdan).“ Vor allem am Tage von ’Arafah.

Muslim hat verzeichnet, dass Abu Qatādah berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Das Fasten am Tage von ’Arafah, tilgt die Verfehlungen im vorherigen und im laufenden Jahr.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer einen Tag um Allahs Willen fastet, dessen Gesicht wird Allah für diesen einen Tag siebzig Herbste vom Feuer fernhalten.“ [verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

4.         Das Verrichten der Pilgerfahrt (Ĥadj) und der ’Ummrah.

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Für die angenommene Pilgerfahrt gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.“ [verzeichnet bei Muşlim].

5.         Der Takbīr, der Tahlīl und der Taĥmīd.

Imām al-Buchārī – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte: „Ibn ’Ummar und Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen mit ihnen – pflegten in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah auf dem Marktplatz zu gehen und dort „Allahu akbar (Allah ist größer)“ zu sagen; die Leute sagten ihnen das nach.“

Er sagte auch: „Ibn ’Ummar machte Takbīr (das Sagen von „Allahu akbar (Allah ist größer)“) in seiner Kuppel in Mina, so dass die Leute in der Moschee und auf den Marktplätzen ihn hörten und ihm das nachsprachen , bis Mina aus dem Takbīr erschüttert wurde.“

Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen mit ihm – pflegte in all diesen Tagen in Mina den Takbīr zu machen, sei es vor den Gebeten, in seinem Bett, in seinem Zelt, in seiner Sitzung oder während er ging.

Es ist erwünscht, dass der Mann den Takbīr laut macht, so wie es ’Ummar, sein Sohn und Abu Hurairah getan haben. Auch die Frauen sollen Takbīr machen, jedoch mit leiser Stimme, so wie es im Ĥadīth von ’Attiyyah überliefert wurde: „[…] sodass auch die menstruierenden Frauen mit hinausgingen und sich hinter den Leuten aufstellten. Sie machten den Takbīr, wie den der anderen und machten Du’ā`, wie den der anderen.“[verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

Diese Ummah sollte spurten, diese in Vergessenheit geratene Şunnah wieder zu beleben, die sogar diejenigen bald vergessen haben, die zu den Leuten der Tugendhaftigkeit und der Wohltat gehören.

Es gibt noch weitere Taten, die empfohlen werden, in diesen Tagen zu verrichten. Wir werden einige davon nur kurz erwähnen: das Rezitieren und lernen des Qur`ān, das Bitten bei Allah um Vergebung, das Aufstehen in der Nacht um das freiwillige Gebet zu verrichten (Qiyām al-Lail), die Wohltat gegenüber den Eltern, das Pflegen der Verwandtschaftsbeziehung (Şilat ar-Raĥim), das Grüßen der Muslime, das Speisen der Armen, das Vermitteln zwischen den Menschen, das Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten, das Zügeln der Zunge und der Geschlechtsteile, das gütig sein gegenüber den Nachbarn und den Gästen, das Spenden auf den Wegen Allahs, das Beseitigen von Verletzungsgefahren von der Straße, das sich liebevoll kümmern um den Ehepartner und den Kindern, das Aufnehmen von Weisenkindern, das Besuchen der Freunde der Eltern…

Der erhabene Allah hat erlassen, dass am Tage des Opferns (Yaum an-Naĥr), der ja der erste Tag des Festes ist, aber auch in all den restlichen Tages des Taschrīq (der zweite, dritte und vierte Tag des ’Īds), ein Opfertier (Udĥiyah) dargebracht wird. Dies ist eine Şunnah unseres Vaters Ibāhīm – möge Allah ihn loben und Heil schenken – als der erhabene Allah ihn mit einem großartigen Schlachtopfer statt seinem Sohn auslöste.

Al-Buchārī (Nr.5565) und Muşlim (Nr.1966) haben verzeichnet, dass Anaş sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – opferte zwei weiße Schafböcke mit schwarzen Flecken. Er schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bişmillāh“, sprach den Takbīr („Allahu Akbar“, d.h. Allah ist der Größte) und stellte seinen Fuß auf die beiden Seiten ihrer Hälse.“

Was muss derjenige beachten, der Schlachten möchte?

1.         Wenn die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah begonnen haben, darf derjenige, der vor hat zu schlachten, weder seine Haare noch seine Nägel schneiden (egal ob Finger- oder Fußnägel), bis er sein Opfertier geschlachtet hat. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wenn der Neumond von Dhu l-Ĥidjah erscheint, soll derjenige, der ein Opfertier darbringen will, seine Haare und Nägel nicht schneiden, bis er sein Opfertier darbringt.“ [verzeichnet bei Muşlim].

2.         Dieses Verbot bezieht sich lediglich auf denjenigen, dem dieses Opfertier gehört. Diejenigen, für die geschlachtet wird, wie die Ehegattin und die Kindern, sind von diesem Verbot ausgenommen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – erwähnte hier explizit denjenigen, der schlachten möchte und nicht diejenigen, für die geschlachtet wird.

3.         Für denjenigen, der vorsätzlich seine Haare und Nägel kürzt, obwohl er schlachten möchte, ist hier kein Grund, nicht mehr zu schlachten. Er muss dafür auch nicht sühnen, doch muss er bei Allah um Vergebung dafür bitten.

4.         Das Opfertier darf erst nach dem ’Īd-Gebet geschlachtet werden. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer bereits vor dem Gebet geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten. Und wer noch nicht geschlachtet hat, der soll schlachten.“ [verzeichnet bei Buchārī und Muslim].

Die Zeit, die man hat, um ein Opfertier zu schlachten, ist der Tag des Opferns und die drei darauf folgenden Tage des Taschrīq. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „An allen Tagen des Taschrīq darf geschlachtet werden.“ [verzeichnet bei Aĥmad und al-Baihaqī].

5.         Es ist Şunnah, dass derjenige, der schlachten möchte, bei dieser auch anwesend ist.

6.         Er sollte das Opfertier selbst schlachten, wenn er dazu im Stande ist. Wenn er dazu nicht in der Lage sein sollte, dann soll er jemanden beauftragen, der es für ihn tut. Dabei soll er sagen: „Bişmillāh wa Allahu Akbar.“

7.         Er soll von seinem Opfertier etwas essen, so wie es der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat. Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat an diesem Tag nichts gegessen, bis er vom Gebetsplatz zurückkam und von seinem Opfertier aß.

8.         Das Schlachten des Opfertieres ist besser, als den Preis davon zu spenden. Denn das ist das, was der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und die Muslime damals getan haben. Die Opfergabe gehört zu den Kulthandlungen des Islams. Wenn die Menschen sich von dieser wegbewegen und anfangen, stattdessen nur noch zu spenden, dann würde diese Kulthandlung des Islams mit der Zeit aussterben. Wäre außerdem die Spende des Preises für ein Opfertier besser als die Schlachtung gewesen, dann hätte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine Ummah darauf mit Wort und Tat hingewiesen. Denn er hat es nie versäumt, seiner Ummah all das Gute zu zeigen und sie darauf hinzuweisen. Wäre die Spende außerdem gleichbedeutend mit der Opfergabe gewesen, dann hätte er auch dieses erklärt, weil es einfacher und müheloser wäre, als die Schlachtung eines Opfertieres. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es auch hier nie versäumt, seine Ummah auf die Option hinzuweisen, die leichter ist, als die, die schwerer ist, wenn es dafür den selben Lohn gab. Es herrschte damals während der Lebenszeit des Propheten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Hungersnot, worauf er dann sagte: „Wer von euch eine Opfergabe erbringt, der soll diese nicht länger als drei Tage in seinem Haus haben.“

Im darauf folgenden Jahr fragten ihn die Menschen: „O Gesandter Allahs, sollen wir auch dieses mal das tun, was wir im letzten Jahr getan haben?“ Der Prophet Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte zu ihnen: „Esst, speist die Armen und schafft Vorrat. Denn im vergangenen Jahr machten die Menschen eine harte Zeit durch und ich wollte, dass ihr ihnen dabei helft.“

9.         Es reicht völlig aus, wenn man ein einziges Lamm für sich und für die eignen Angehörigen schlachtet, für deren Unterkunft man verantwortlich ist. Abu Ayyūb – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wurde gefragt: „Wie sah das Opfern zur Zeit des Gesandten Allahs geschehen  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aus?“ Er sagte: „Ein Mann hat ein Schaf in seinen Namen und im Namen der Mitglieder seiner Familie geopfert. Sie aßen davon und speisten andere davon.“ [Als Şaĥīĥ eingestuft von al-Albānī in „Şaĥīĥ at-Tirmidhī“].

10.       Es ist erlaubt, dass man zu siebt ein Kamel oder eine Kuh schlachtet, so wie es im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – erwähnt wurde. Er sagte: „Wir unternahmen mit dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – die Pilgerfahrt und schlachteten ein Kamel für sieben Personen und eine Kuh für sieben Personen.“ [verzeichnet bei Muşlim].

11.       Das Alter eines Schafes muss mindestens ein halbes Jahr sein. Diesen nennt man al-Djadh’. Denn ’Uqbah Ibn ’Āmir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Wir schlachteten mit dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Lämmer, die ein halbes Jahr alt waren.“ [verzeichnet bei an-Naşā`ī mit einer guten Überlieferungskette].

12.       Bei den Kamelen, Kühen und Ziegen muss das Alter mindestens ein Jahr sein. „Die Ziege muss mindestens ein Jahr alt sein, die Kuh mindestens zwei Jahre und das Kamel mindestens fünf Jahre.“, so wie es im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert wurde. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Schlachtet nichts anderes, als ein Tier, das mindestens ein Jahr alt ist, es sei denn, es ist zu schwierig für euch. In diesem Fall könnt ihr auch ein Schaf schlachten, dass Djadh’ah (also mindestens ein halbes Jahr) ist.“ [verzeichnet bei Muşlim].

13.       Das beste Opfertier, das man darbringen kann, ist ein Kamel und dann eine Kuh, falls man diese Tiere für sich allein schlachtet, dann ein Schaf, dann eine Ziege, dann ein siebtel eines Kameles und dann schließlich ein siebtel einer Kuhl.

Dabei sollte man darauf achten, dass diese Tiere wohlgenährt sind und ein schönes Erscheinungsbild haben. Im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird überliefert, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Es gibt vier, die nicht als Opfer bestimmt sind: ein einäugiges Tier, dessen Fehler unverkennbar ist; ein krankes Tier, dessen Krankheit unverkennbar ist; ein lahmes Tier, dessen Hinken offensichtlich ist, und ein abgemagertes Tier, was kein Mark in seinen Knochen hat.“ [verzeichnet bei Aĥmad und den Leuten der Şunnan mit einer authentischen Überlieferungskette].

Das ’Īd-Gebet:

1.         Der Takbīr:      Es ist erlassen worden, den Takbīr ab dem Fadjr des Tages von ’Arafah zu machen, bis zum ’Aşr des letzten Tages von Taschrīq. Mahr dazu haben wir bereits am Anfang dieses Artikels erwähnt.

2.         Man sollte, wenn möglichst, zu Fuß zum Gebetsplatz (Muşallah) gehen.

3.         Es ist Şunnah, dass man das ’Īd-Gebet in einem Gebetsplatz (Muşallah) verrichtet, außer wenn es einen Grund gibt, der einen daran hindert, wie zum Beispiel Regen. Dann wird das ’Īd-Gebet in der Moschee verrichtet, da der Gesandte Allahs  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – dies genauso tat.

4.         Man muss das Gebet mit der Gemeinschaft der Muslime verrichten und es ist erwünscht, die Predigt (Chuttbah) zu hören. Die Meinung, die die Mehrheit der Gelehrten wie Scheich al-Islam Ibn Taimiyah bevorzugen ist, dass das ’Īd-Gebet verpflichtend ist. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere)." [al-Kauthar 108:2]. Diese Pflicht wird nur bei einem zulässigen Grund aufgehoben. Die Frauen nehmen an dem ’Īd mit den Muslimen genauso Teil, auch die menstruierenden und unverheirateten Frauen. Der Muslim sollte darauf achten, das ’Īd-Gebet dort zu verrichten, wo es verrichtet wird und die Predigt mitzuhören, um eigenen Nutzen davon tragen zu können.

5.         Verschiedene Wege nehmen:           Es wird dir empfohlen, dass du, wenn du vom ’Īd-Gebet wieder nach Hause kommst, einen anderen Weg nimmst, als den, den du genommen hast, als du dorthin gegangen bist. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat dies genauso getan.

6.         Gegenseitiges Grüßen am ’Īd:           Es ist erlaubt, sich gegenseitig zum ’Īd zu begrüßen, da dies über den Gesandte Allahs  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde. Dabei sollte man sagen: „Taqabbalallāhu Minna wa Minka.“ („Möge Allah unsere und deine (guten Taten) annehmen.“)

7.         Der Muslim sollte die Weisheit hinter dem Erlass dieses Festes kennen. Dieser Tag ist ein Tag des Dankens und der milden Taten. Deshalb sollte ein Muslim diesen Tag nicht zu einem schlechten Tag machen, an dem er undankbar ist. Es sollte diesen Tag auch nicht zu einem Tag machen, an dem Sünden begangen werden, wie Musik, Aufführungen und Berauschendes. Diese und andere Sünden können dafür sorgen, dass die guten Taten, die man in den zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah verrichtet hat, zunichte gemacht werden.

8.         Wir sollen auch nicht vergessen, an diesen besonderen Tagen gute Werke zu verrichten, wie das Besuchen der Verwandten, das Speisen der Armen und das Beschenken der Waisenkinder.

Möge Allah uns Kraft geben, um rechtschaffene Taten zu verrichten und möge Er uns Wissen über unsere Religion geben. Und möge Er uns zu denen gehören lassen, die in diesen ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah viele rechtschaffene Werke verrichtet haben. Und möge der erhabene Allah unseren geliebten Propheten loben und Heil schenken, ihm, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Und Allah weiß es am besten!

Die besten Opfertiere sind Kamele, dann Kühe, dann Schafe und dann der Anteil an ein gemeinsames Opfertier

Frage:

Was ist das Beste im Bezug auf das Opfern eines Tieres, die Schlachtung eines Schafes oder der Anteil an einer Kuh, die von mehreren zusammen geopfert wird?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Das beste Opfertier ist ein Kamel, dann eine Kuh, dann ein Schaf und dann der Anteil, den man an einer Kuh besitzt. Dies ist die Ansicht von Abu Ĥanīfah und asch-Schāfi’ī, da der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über das Freitagsgebet folgendes sagte: „Wer am Freitag am Morgen (in die Moschee) kommt, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Kamel opfert. Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Und wer schließlich in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 881; Muşlim, 850].

Mit der Opfergabe beabsichtigt man, Allah näher zu kommen, so dass die beste Opfergabe ein Kamel ist, so wie im Falle der Hadiy, die von den Pilgern in der Ĥadj dargebracht wird.

Ein Schaf ist besser als der Anteil an einem Kamel, denn das Ziel beim Opfern ist es, Blut zu vergießen. Ein Bock ist besser als ein weibliches Schaf, denn es ist das, was der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – geschlachtet hat und auch das Fleisch ist besser.“ [al-Muĝnī, 13/366].

Der Ständige Ausschuss der Gelehrten wurde gefragt: „Welches ist das bessere Opfertier, ein Bock oder eine Kuh?“

Sie antworteten: „Das beste Opfertier ist ein Kamel, dann eine Kuh, dann ein Bock und dann der Anteil an einem Kamel oder einer Kuh, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über das Freitagsgebet sagte: „Wer am Freitag am Morgen (in die Moschee) kommt, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Kamel opfert […].“

Der Punkt hier ist, dass es eine Reihenfolge der Präferenz zwischen Kamele, Kühe und Schafe gibt bezüglich des sich Nähens von Allah durch das Opfern. Zweifellos ist das Opfern eines der größten gottesdienstlichen Handlungen, durch die wir Allah näher kommen können. Ein Kamel ist wertvoller und nützlicher. Dies ist die Ansicht der drei Imame, Abu Ĥanīfah, asch-Schāfi’ī und Aĥmad. Mālik hingegen sagte: „Das beste Opfertier ist ein junges Schaf, dann eine Kuh und dann ein Kamel, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zwei Widder geopfert hat und er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat stetes nur das getan, was am besten war.“

Die Antwort darauf lautet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – manchmal die Option ausgewählt hat, die nicht die beste war, aus Güte seiner Ummah gegenüber, weil sie seinem Beispiel stets folgten. Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mochte es nicht, ihnen das Leben schwer zu machen. Er erklärte jedoch, dass das beste Opfertier ein Kamel sei, dann eine Kuh und dann ein Schaf, wie oben angegeben. Und Allah weiß es am besten.“ [Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 11/398].

Scheich Ibn ’Uthaimīn sagte in „Aĥkām al-Udĥiyah“: „Das beste Opfertier ist ein Kamel und dann eine Kuh, wenn man das ganze Tier allein opfert, dann ein Schaf, dann eine Ziege, dann ein Siebtel eines Kamels und dann ein Siebtel einer Kuh.“

 

Und Allah weiß es am besten!

Wie kann man psychische Krankheiten behandeln lassen?

Frage:

Darf ein Muslim zum Psychologen gehen und ihm seine Probleme von der Vergangenheit erzählen, die man bis heute nicht verarbeitet hat! Es ist so, dass der Mensch krank wird z.B. Schnupfen, Grippe etc. und dass die Psyche auch krank werden kann und diese von einem Arzt behandeln werden muss? Ist es also Haram oder nicht??? Bārakallāhu fīk im Voraus!

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es herrscht kein Zweifel daran, dass der Mensch seelische Krankheiten erleiden kann. Diese können auftreten, wenn er sich zu sehr um die Zukunft sorgt oder der Vergangenheit nachtrauert. Diese seelischen Krankheiten haben größere Auswirkungen auf den Körper, als die körperlichen Krankheiten. Diese Krankheiten können aber mit Dingen geheilt werden, die die Scharī’ah gebracht hat. Dazu gehört: Die Ruqyah. Diese kann seelische Krankheiten mehr heilen, als die meisten Medikamente, die bekannten sind.

Auch der folgende authentische Hadith von Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, kann seelische Krankheiten heilen: Der Gesandte Allah, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Es gibt niemanden, der mit Not oder Kummer heimgesucht wird, und sagt:

 اللهم إني عبدك ابن عبدك ابن أمَتك ، ناصيتي بيدك ، ماضٍ فيَّ حكمك عدل فيَّ قضاؤك ، أسألك بكل اسم هو لك سميت به نفسك أو علمته أحداً من خلقك أو أنزلته في كتابك أو استأثرت به في علم الغيب عندك أن تجعل القرآن العظيم ربيع قلبي ونور صدري وجلاء حزني وذهاب همي وغمي

 

(„Allāhumma innī ’Abduka Ibnu ’Abdika Ibnu Amatika, Nāşiyatī bi Yadika, Mādin Fiyya Ĥukmuka, ’Adlun Fiyya Qadā`uka. Aş`aluka bi Kulli Işmin Huwa Laka, Şammayta bihi Nafşaka aw Anzaltahu fi Kitābika aw ’Allamtahu Aĥadan min Chalqika aw Işta`tharta bihi fi ’Ilmi l-Ĝaybi ’Indaka, an Tadj’ala l-Qur`āna l-’Adhīma Rabī’a Qalbī, wa Nūra Şadrī wa Djalā`a Ĥuznī wa Dhahāba Hammī.“)

„O Allah, ich bin Dein Diener, Sohn Deines Dieners, Sohn Deiner Dienerin, meine Stirnlocke ist in Deiner Hand, Dein Befehl über mich wird sicher ausgeführt, und Dein Beschluss über mich ist gerecht. Ich bitte Dich bei jedem Deiner Namen, mit denen Du Dich selbst benannt hast oder den Du in Deinem Buch offenbart hast oder den Du irgendeinen von Deiner Schöpfung gelehrt hast oder den Du im Wissen des Verborgenen bei Dir behalten hast, dass du den Qur`ān zur Versorgung (Ernährung) meines Herzen machst und zu einem Licht für meine Brust und zu einem Mittel gegen meine Trauer und zu einer Erleichterung für meine Sorgen.“ –

ohne dass Allah seine Not und seinen Kummer von ihm nimmt und durch Erleichterung ersetzt.“[1]

Man sollte auch folgendes sagen: "Es gibt keinen (anbetungswürdigen) Gott außer Dir! Preis sei Dir! Gewiss, ich gehöre zu den Ungerechten."[2]

Wer mehr solcher Bittgebete lesen möchte, dem empfiehlt es sich folgende Bücher zu lesen: „al-Wābil aş-Şayyib“ von Ibn al-Qayyim, „al-Kalim at-Tayyib“ von Scheich al-Islam Ibn Taimiyah, „al-Adhkār“ von an-Nawawī oder „Zād al-Ma’ād“ von Ibn al-Qayyim.

Doch als der Glaube (im Herzen) schwach wurde, ist auch die Akzeptanz gegenüber der Medizin aus der Scharī’ah gesunken. Die Menschen heutzutage stützen sich nur noch auf die fühlbaren Medikamente, mehr als auf die Medizin aus der Scharī’ah.

Als der Glaube hingegen stark war, hat die Medizin aus der Scharī’ah schnell eingeschlagen. Ihre Wirkungen schlagen schneller ein als die fühlbaren Medikamente. Uns allen ist auch die Geschichte über den Mann nicht verborgen geblieben, den der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit einer geheimen Sache beauftragt hat und er dann an einem arabischen Volk kam, die ihn nicht als Gast aufnehmen wollten. Der erhabene Allah wollte es, dass der Führer dieses Volkes von einer giftigen Schlange gebissen wird. Sie sprachen dann zu einander: „Geht zu diesen Leuten, die zu euch kamen, vielleicht befindet sich ja ein Rāqī (jemand der die Ruqyah macht) unter ihnen.“ Ein Gefährte ging zu demjenigen, der gebissen wurde und las über ihn aus dem Qur`ān. Er las nur die Sure al-Fātiĥah. Daraufhin erhob sich der Mann sofort voller Energie, als ob nichts geschehen wäre.

Somit hat das Rezitieren der Sure al-Fātiĥah diese enorme Wirkung gebracht, da es aus einem Herzen kam, das voller Glauben war. Doch in unserer heutigen Zeit ist der Glaube schwach geworden. Deshalb verlassen sich die Menschen nur noch auf diese fühlbaren Medikamente.

Doch im Gegensatz dazu gibt es auch Leute des Humbugs, die mit dem Verstand der Menschen spielen und behaupten, sie seien fromme Leser. Doch in Wahrheit zehren sie den Besitz der anderen auf nichtige Weise auf.

Deshalb unterteilen sich die Menschen in folgende Gruppen: Die einen gehen ins Extreme und geben der Rezitation aus dem Qur`ān keinerlei Wirkung. Und die anderen sind auch ins Extreme gegangen und haben sich über den Verstand der Menschen lustig gemacht, indem sie ihnen Rezitationen vorgetragen, die gelogen und hinterlistig sind. Und dann gibt es noch jene, die der Mitte folgen.“[3]

Es ist nichts Falsches daran, wenn man die Krankheiten behandeln lässt, die einen heimsuchen. Dies ist nicht verboten. Doch Voraussetzung ist, dass die Nebenwirkungen nicht schlimmer sind als die Krankheit, die man hat.

Wir raten den Kranken, egal ob es dabei um seelische Krankheiten wie Ängste und Depressionen oder auch um körperliche Krankheiten wie Schmerzen oder ähnliches handelt, dass sie sich erstmal mit der erlaubten Ruqyah behandeln lassen sollen. Dies sind Verse und Ĥadīthe, mit der die Scharī’ah gekommen ist. Denn darin steckt Heilung für viele Krankheiten.

Dann raten wir auch dazu, sich mit der Medizin behandeln zu lassen, die der erhabene Allah erschaffen hat, wie Honig und Pflanzen. Der erhabene Allah hat in diesen Dingen Heilung für viele Krankheiten gesteckt. Gleichzeitig haben diese keinerlei Nebenwirkungen auf denjenigen, der sie einnimmt.

Wir sind der Meinung, dass man keine chemischen Medikamente einnehmen sollte, um Ängste behandeln zu lassen. Diese Krankheit sollte mit seelischen Medikamenten behandelt werden und nicht mit chemischen.

Dieser Patient braucht mehr Glauben und mehr Vertrauen auf seinen Herrn. Er sollte vermehrt beten und Allah um Heilung bitten. Wenn er das macht, dann werden sich die Ängste von ihm entfernen. Sein Herz wird Ruhe finden, wenn er mehr rechtschaffene Taten verrichtet. Denn diese haben eine enorme Auswirkung auf die Psyche eines Menschen und halten viele Krankheiten von ihr fern. Deshalb sehen wir keinen Sinn daran, zu einem Psychologen zu gehen, der einen falschen Glauben hat, geschweige wenn er auch noch Ungläubig sein sollte. Je mehr ein Arzt gläubig ist und Kenntnis über Allah und Seiner Religion hat, desto mehr kann er den Kranken beratschlagen.

Möge der erhabene Allah uns und dich vor allen psychischen und körperlichen Krankheiten bewahren und unsere Herzen für den Glauben, der Rechtleitung und der Zufriedenheit öffnen.

Und Allah weiß es am besten!

 



[1]
verzeichnet bei Aĥmad

[2]al-Anbiyā` 21:87

[3]Fatāwah Işlāmiyyah, 4/465f

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