Bittgebete (Du’ā`) in der Niederwerfung (Şudjūd)

 


Frage:

Ich habe von mehreren türkischen Hoca gehört das man im gebet in Sucud (Niederwerfung) keine Dua machen soll und darf. Stimmt das? Bitte mit ausführlichen beweisen.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf den Gesandten Allahs.

Bittegebete sind sowohl in den Niederwerfungen der obligatorischen als auch in den freiwilligen Gebeten erwünscht. Der Beweis dafür ist der Ĥadīth von Abu Hurairah, den Muşlim verzeichnet hat, wo darin es heißt: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Der Diener ist seinem Herrn in der Niederwerfung (im Gebet) am nahsten, also verrichtet oft die Bittgebete während ihr euch niederwerft!“

Muşlim hat außerdem einen anderen Ĥadīth von Abu Hurairah verzeichnet, wo darin er sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – pflegte in seiner Niederwerfung häufig zu sagen:

اللهم اغفر لي ذنبي كله دقه وجله وأوله وآخره وعلانيته وسره.

(„Allāhumma Ĝfir lī Dhanbī Kullahu, Diqqahu wa Djillahu, wa Awwalahu wa Āchirahu, wa ’Alāniyatahu wa Şirrahu.“)

„Allah, verzeih mir alle meine Sünden, die kleinen und die großen, die ersten und die letzen, die offenbaren und die geheimen.“

Es gibt noch zahlreiche Bittegebete für die Niederwerfung, die über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – authentisch überliefert wurden. Diese Bittgebete umfassen sowohl die Niederwerfungen in den obligatorischen als auch in den freiwilligen Gebete. Deshalb sollte ein Muslim seinen Herrn mit den Bittgebeten bitten, die er möchte, sei es bezüglich des Diesseits oder auch des Jenseits.

Siehe dazu auch folgendes. (hier)

 

Und Allah weiß es am besten!

Die Güte von Abu Bakr, ’Ummar, ’Uthmān Ibn ’Affān und ’Alī

 


Frage:

Achi, kannst du mir Beweise (Ĥadīth) geben, dass Ebu Bekir, Osman Ibn ’Affan und Ömer bin Chattāb gute Moslems waren. Ich brauche die Ĥadīthe für einen schiitischen Freund.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

’Alī Ibn Abi Tālib:      Zweifellos war der edle Şahābī ’Alī Ibn Abi Tālib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – einer der weisesten und entschlossenen Menschen. Er war bekannt für seinen Mut und Tapferkeit gewesen. Er war der erste Jugendendliche, der den Islam angenommen hat. Danach blieb er vor der Auswanderung (Hidjrah) stets in der Nähe des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Als der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Mekka verließ, begleitet von Abu Bakr, blieb er zurück und schlief in seinem Bett.

Zu seinen Tugenden gehört auch das, was im folgenden Ĥadīth von Şahl Ibn Şa’d überliefert wurde, der gehört hat, wie der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – am Tag von Chaybar sagte: „Ich will die Flagge einem Mann geben, an dessen Hände Allah den Sieg gewähren wird.“ Sie standen alle auf und wollten sehen, wer diese Flagge bekommt. Jeder von ihnen hoffte dabei, dass er die Flagge bekommt. Dann sagte er: „Wo ist ‘Alī?“ Sie sagten: „Er leidet an seinen Augen.“ Er befahl, dass ‘Alī zu ihm gerufen wird. Dann spuckte er in seine Augen und er wurde sofort geheilt, als ob er noch nie ein Problem mit den Augen hatte.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 2942; Muşlim, 2406].

Abu Bakr aş-Şiddīq:  So wie ‘Alī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – viele Tugenden und gute Eigenschaften hatten, so hatten auch andere Şahābah andere Tugenden und gute Eigenschaften. Zu den Tugenden von Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – gehört auch das, was von Abu Sa’īd al-Chudri überliefert wurde, der gesagt hat: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hielt eine Rede, in der er sagte: „Wahrlich, Allah hat einem Seiner Diener die Wahl zwischen der Welt und dem, was sich bei Ihm befindet, gestellt, und dieser Diener entschied sich für das, was sich bei Allah befindet.“ Da weinte Abu Bakr, und wir staunten über sein Weinen, das deswegen ausgelöst wurde, weil der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nur von einem Diener sprach, dem etwas zur Wahl gestellt wurde! Siehe, der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – war es, dem die Wahl gestellt wurde, und siehe, Abu Bakr war derjenige unter uns, der es am meisten ahnte. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – fuhr fort: „O Abu Bakr, weine nicht. Derjenige unter den Menschen, der mir treuen Einsatz mit seiner Person und mit seinem Vermögen leistete, war Abu Bakr. Wenn ich einen besten Freund außer Allah nehmen würde, würde ich Abu Bakr nehmen. Es handelt sich jedoch um die Brüderlichkeit und die Zuneigung zueinander im Islam. In dieser Moschee sollen alle Türen zugemauert werden, mit Ausnahme der Türe von Abu Bakr.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 466; Muşlim, 2382].

Eine andere seiner Tugenden ist, dass er den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – während der Hidjrah (Auswanderung nach Medina) begleiten durfte, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "Wenn ihr ihm nicht helft, so hat Allah ihm (schon damals) geholfen, als diejenigen, die ungläubig waren, ihn als einen von Zweien vertrieben; als sie beide in der Höhle waren und als er zu seinem Gefährten sagte: „Sei nicht traurig! Gewiss, Allah ist mit uns!" Da sandte Allah Seine innere Ruhe auf ihn herab und stärkte ihn mit Heerscharen, die ihr nicht saht, und erniedrigte das Wort derjenigen, die ungläubig waren, während Allahs Wort (doch) das hohe ist. Allah ist Allmächtig und Allweise." [at-Taubah 9:40].

Und ’Amr Ibn al-’Āş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und heil schenken – ihn zum Oberbefehlshaber der Armee von Dhāt aş-Şalāşil ernannte. Er (’Amr) ging zum Propheten – möge Allah ihn loben und heil schenken – und sagte: „Welche Menschen liebst du am meisten?" Er sagte: „’A`ischah!“ ’Amr sagte: „Wen unter den Männern?“ Er sagte: „Ihren Vater (also Abu Bakr)!“ ’Amr sagte: „Wen sonst?" Er sagte: „’Ummar Ibn al-Chattāb!“ Danach nannte er weitere Männer. [Verzeichnet bei al-Buchārī, 3662; Muşlim, 2384].

Eine andere seiner Tugenden ist die Tatsache, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und heil schenken – ihn am Ende seines Lebens die Gebete an seiner Stelle führen lies, als er krank wurde und danach auch verstarb. Er – möge Allah ihn loben und heil schenken – tadelte jeden, der Einwände gegen diese Entscheidung hatte, indem er sagte: „Teilt Abu Bakr mit, er solle die Menschen im Gebet führen.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 683 und Muşlim, 418].

Zu seinen Tugenden gehört auch das, was von Anaş Ibn Mālik – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert wurde. Er sagte: „Der Prophet – möge Allah ihn loben und heil schenken – ging den Berg Uĥud hinauf und in seiner Begleitung waren Abu Bakr, ’Ummar und ’Uthmān. Da bebte der Berg unter ihnen und der Prophet schlug mit seinem Fuß darauf und sagte: „Sei ruhig Uĥud! Denn auf dir befindet sich niemand, außer einem Propheten, einem Wahrhaftigen (Şiddīq) und zwei Märtyrern!“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 3675].

’Ummar Ibn al-Chattāb:       Im Hinblick auf ’Ummar Ibn al-Chattāb – Allahs Wohlgefallen auf ihm, so hatte auch er viele Tugenden und gute Eigenschaften, die durch viele Berichte bewiesen wurden. Zum Beispiel ist berichtet worden, dass Abu Şa’īd al-Chudrī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und heil schenken – sagte: „Während ich schlief, wurden mir die Menschen, in Hemden bekleidet, vorgeführt. Einige trugen sie bis zur Brust, andere kürzer, und mir wurde auch ’Ummar Ibn al-Chattāb in einem Hemd gezeigt, dessen Ende er hinter sich herschleifte.“ Die Leute fragten: „Und wie hast du dies gedeutet, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Es ist die Religion!““ [verzeichnet bei al-Buchārī, 23; Muşlim, 2390].

Abu Hurairah berichtete: „Während wir beim Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und heil schenken – saßen, sagte der Gesandte Allahs– möge Allah ihn loben und heil schenken: „Während ich schlief, sah ich mich im Paradies, wo ich eine Frau erblickte, die neben einem Palast den Wudū` vornahm. Ich fragte: „Wem gehört diese?“ Dort wurde mir gesagt: „Diese gehört ’Ummar.“ Als ich mich an seine Eifersucht erinnerte, lief ich schnell davon!“ Da weinte ’Ummar und sagte darauf: „Dir gegenüber soll ich eifersüchtig sein, o Gesandter Allahs?““ [verzeichnet bei al-Buchārī].

Es wurde berichtet, dass ’Abdullah Ibn ’Ummar sagte: „Während ich schlief, wurde mir ein Becher Milch gebracht, von dem ich trank, bis ich sah, dass die Flüssigkeit durch meine Gliedmaßen herausströmte. Ich gab meinen Rest an ’Ummar Ibn al-Chattāb weiter.“ Die Leute, die um ihn herum saßen, fragten: „Und wie hast du dies gedeutet, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Es ist das Wissen!““ [Verzeichnet bei al-Buchārī, 82, Muşlim, 2391].

Zu seiner Tugend gehört auch das, was von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf sie – überliefert wurde, nämlich dass der Prophet – möge Allah ihn loben und heil schenken – zu sagen pflegte: „In jeder Gemeinschaft gab es Gelehrte (Muĥaddithūn), und wenn es solche Menschen unter meiner Ummah geben sollte, dann ist ’Ummar Ibn al-Chattāb gewiss einer von ihnen.“ [verzeichnet bei Muşlim 2398].

’Uthmān Ibn ’Affān:  ‘Uthmān Ibn ‘Affān heiratete Ruqaiyah, die Tochter des Propheten – möge Allah ihn loben und heil schenken, vor dem Beginn dessen Prophetentums. Sie starb in einer der Nächte der Schlacht von Badr. Danach verheiratete ihn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und heil schenken – mit einer anderen Tochter, Umm Kulthūm, die im neunten Jahr nach der Auswanderung nach Medina verschied. ’Ā`ischah, die Frau des Propheten – möge Allah ihn loben und heil schenken – berichtete, wie der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und heil schenken – Umm Kulthūm an ‘Uthmān verheiratete. Er sagte zu ihr: „Dein Ehemann ähnelt von allen Männern am meisten deinem Großvater Ibrahim und deinem Vater Muĥammad.“ Die Leute des Wissens kennen niemanden, der außer ihm zwei Töchter eines Propheten geheiratet hatte. Aus diesem Grund erhielt er den Beinamen „Dhu n-Nūrain“ (Besitzer der Beiden Lichter).

‘Alī Ibn Abi Tālib wurde über ‘Uthmān befragt und er antwortete: „Dies war ein Mann, der in der Höchsten Versammlung (der Engel) der Besitzer der Beiden Lichter genannt wurde. Er war der Schwiegersohn des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und heil schenken – durch zwei Ehefrauen.“

Er gehörte zu den herausragendsten Muslimen der ersten Generation, war einer der ersten Auswanderer und einer der zehn Gefährten, denen das Paradies versprochen wurde.

Es gibt noch vielmehr Beweise, die auf die Tugenden der Şahābah - Allahs Wohlgefallen auf ihnen - hindeuten. Aber die Tatsache, dass einige von ihnen den anderen überlegen waren, ist etwas, was logisch ist und in der Scharī’ah bekräftigt wurde. Es ist keine Frage der Launen und Begierden, im Gegenteil, hier wird auf die Scharī’ah zurückgegriffen, da der erhabene Allah gesagt hat: "Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Preis sei Allah! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen." [al-Qaşaş 28:68].

Nun kehren wir zu den Beweisen aus der Scharī’ah zurück, um den Status der Şahābah - Allahs Wohlgefallen auf ihnen - herauszufinden. Es wurde berichtet, dass Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Wenn wir zur Zeit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – von der Vorzüglichkeit der Menschen sprachen, gaben wir den Vorrang Abu Bakr, dann ’Ummar Ibn al-Chattāb, dann ’Uthmān Ibn ’Affān, Allahs Wohlgefallen auf ihnen.“ [verzeichnet bei al-Buchari, 3655]. Nach einem anderen Wortlaut sagte er: „Zu der Zeit des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – haben wir niemanden Abu Bakr gleichgestellt, dann ’Ummar und dann ’Uthmān. Was die restlichen Gefährten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – anbetrifft, so haben wir zwischen ihnen keine Unterscheidung gemacht.“ [verzeichnet bei al-Buchari, 2679].

Das ist das Zeugnis aller Şahābah, das von ’Abdullah Ibn ’Ummar berichtet wurde und wo darin Abu Bakr den Vorrang vor allen Şahābah hatte, gefolgt von ’Ummar und dann von ’Uthmān.

Wenden wir uns jetzt ’Alī Ibn Abi Tālib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – selbst zu, um zu sehen, was er zu all dem sagte. Es wurde berichtet, dass Muĥammad Ibn al-Ĥanafiyyah (der ja der Sohn von ‘Alī Ibn Abi Tālib war) sagte: „Ich sagte zu meinem Vater: „Welche Menschen waren die Besten nach dem Gesandten Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken?“ Er sagte: „Abu Bakr.“ Ich sagte: „Wer dann?“ Er sagte: „Dann ’Ummar.“ Ich hatte Angst, dass er  danach ’Uthmān sagen würde, deshalb sagte ich: „Danach du, oder?“ Er sagte: „Ich bin nur einer von den Muslimen.“ [Verzeichnet bei al-Buchārī, 3671].

Es wurde berichtet, dass ’Alī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Jeder, der mir gebracht wird und mich ihnen bevorzugt, den werde ich mit der Ĥadd-Strafe für Lügen auspeitschen.“ Scheich al-Islam Ibn Taimiyah sagte: „Es wurde berichtet, dass er auf dem Minbar (Kanzel) von Kufa (Irak) zu sagen pflegte, dass die besten dieser Ummah, nach ihrem Propheten, Abu Bakr war und dann ’Ummar. Dies wurde von ihm in mehr als achtzig Überlieferungsketten (Işnād) berichtet, und es wurde auch von al-Buchārī und anderen berichtet. Daher waren die früheren Schiiten alle darin einig gewesen, dass Abu Bakr und ‘Ummar den Vorrang vor allen anderen hatten. Dies wurde von mehr als einem von ihnen berichtet.“ [Manhādj aş-Şunnah, 1/308].

Es wurde von Abu Djuĥaifah berichtet, dass ‘Alī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – auf den Minbar stieg, Allah lobpreiste und den Propheten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - lobte und dann sagte: „Der Beste aus dieser Ummah ist nach ihrem Propheten Abu Bakr. Der Zweite ist ‘Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und danach, wer Allah will, dass er gut ist, der wird gut sein.“ [berichtet von Imām Aĥmad in seinem Muşnad, 839. Und Scheich Schu’aib al-Arnā`ūt sagte: „Seine Überlieferungskette (Işnād) ist stark.].

Diese Ĥadīthe des Propheten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - und diese Berichte über die Şahābah - Allahs Wohlgefallen auf ihnen - zeugen von dem Glauben der Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah. Es herrscht unter ihnen keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass die besten dieser Ummah nach ihrem Propheten Abu Bakr aş-Şiddīq - Allahs Wohlgefallen auf ihn - und dann ‘Ummar - Allahs Wohlgefallen auf alle Şahābah.

Im Bezug auf die Behauptung, dass Abu Bakr und ‘Ummar, ’Alī stets zu fragen pflegten, da sie selbst nicht viel Kenntnis hatten, ist in keinem Bericht bewährt worden. Vielmehr ist bewiesen, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – angeordnet hatte, dass Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – die Menschen im Gebet führen sollte, als er vor seinem Tode krank wurde. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat diese Aufgabe nur einen übermittelt, der Kenntnis über die Regeln des Gebets hatte. Und es ist auch nachgewiesen, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – ernannt hat, die Muslime zum Ĥadj, die ja vor der letzten Pilgerfahrt war, zu führen. Und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – würde kein Mensch für solch eine Position ernennen, wenn dieser nicht der beste Kenner über die Pilgerfahrt wäre.

Es ist sogar berichtet worden, dass ‘Alī einige Ĥadīthe von Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf sie beide – bezüglich einiger Fragen gelernt hatte. Es wurde auch berichtet, dass Aşmā` Bint al-Ĥakam al-Fazārī sagte: „Ich habe ’Alī sagen hören: „Ich war ein Mann, der wenn er ein Ĥadīth vom Gesandten Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hörte, Allah ihn davon profitieren lies, so viel Er wollte. Wenn ein Mann aus dem Kreis seiner Gefährten mir ein Ĥadīth berichtete, ließ ich ihn dafür schwören. Wenn er schwor, dann habe ich ihm geglaubt. Abu Bakr hat mir ein Ĥadīth übermittelt und Abu Bakr pflegte stets die Wahrheit zu sprechen, dass er den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen hörte: „Es gibt keinen Menschen, der eine Sünde begeht, dann aufsteht, sich reinigt und dann betet und danach bei Allah um Vergebung bittet, dem Allah nicht verzeihen würde.“ Dann rezitierte er diesen Vers: "[…] und diejenigen, die, wenn sie eine Abscheulichkeit begangen oder sich selbst Unrecht zugefügt haben, Allahs gedenken und dann für ihre Sünden um Vergebung bitten – und wer sollte die Sünden vergeben außer Allah? – und (die) nicht auf dem beharren, was sie getan haben, wo sie doch wissen." [Āli-’Imrān 3:135].“ [verzeichnet bei at-Tirmidhī (Nr.406) und als Ĥaşan eingestuft von al-Albānī in Şaĥīĥ at-Tirmidhī].

At-Tirmidhī (Nr.3682) hat über Ibn ‘Ummar verzeichnet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Allah hat die Wahrheit auf der Zunge von ‘Ummar gebracht und in seinem Herzen.“ [als Şaĥīĥ eingestuft von al-Albānī in Şaĥīĥ at-Tirmidhī, Nr.2908].

Und wir haben die Worte des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über ‘Ummar zitiert: „In jeder Gemeinschaft gab es Gelehrte (Muĥaddithūn), und wenn es solche Menschen unter meiner Ummah geben sollte, dann ist ’Ummar Ibn al-Chattāb gewiss einer von ihnen.“

Der Punkt ist, dass der Glaube der Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah, auf dem sie sich einstimmig beruhen, lautet, dass die besten dieser Ummah nach ihrem Propheten Abu Bakr ist, dann ‘Ummar – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Niemand unter den angesehenen muslimischen Gelehrten hat jemals gesagt, dass ‘Alī mehr Kenntnis oder mehr Verständnis über den Islam hatte als Abu Bakr und ‘Ummar, oder auch als Abu Bakr allein. Diejenigen, die behaupten, dass ein Konsens darüber besteht, gehören zu den unwissenden Menschen und zu den größten Lügnern. Vielmehr haben mehr als nur ein Gelehrter den wissenschaftlichen Konsens übermittelt darüber, dass Abu Bakr aş-Şiddīq mehr Wissen hatte als ‘Alī. Zu diesen gehört Imām Manşūr Ibn ’Abdul-Djabbār aş-Şam’ānī al-Marwadhī, einer der führenden Gelehrten der Şunnah und ein Gefährte von asch-Schāfi’ī, der in seinem Buch „Taqwīm al-Adillah ’Alā l-Imām“ erwähnt hat, dass es einen Konsens unter den Gelehrten der Şunnah gibt, dass Abu Bakr mehr Wissen hatte als ‘Alī.

Ich kenne keinen der berühmten Imāme, die bezüglich dieses Punktes anderer Meinung waren. Wie könnte sie auch, wenn Abu Bakr aş-Şiddīq in der Gegenwart des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Fatāwās gab, Urteile gefällt hat, und Predigten hielt. Dies tat er vor allem, wenn er mit dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hinausging, um die Menschen zum Islam zu rufen, und als sie zusammen auswanderten, und am Tag von Ĥunain, und bei sonstigen Anlässen, wo der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – schwieg und das billigte, was Abu Bakr sagte. Niemand anders sonst hat solch einen Status genossen.

Wenn der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Rücksprache mit den klugen und erfahrenen Männern seiner Gefährten hielt, pflegte er stets Abu Bakr als erstes damit zu konsultieren und dann ‘Ummar. Denn sie waren die ersten, die in der Gegenwart des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über Fragen des Islams vor dem Rest seiner Gefährten sprechen durften, wie zum Beispiel, als er sie über die Gefangenen von Badr konsultiert hatte. Dort sprach als erstes Abu Bakr und dann ‘Ummar. Das gleiche geschah auch bezüglich anderer Angelegenheiten […].

In Şaĥīĥ Muşlim wird berichtet, dass die Gefährten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit ihm auf einer Reise waren, und er dann sagte: „Wenn die Leute, Abu Bakr und ‘Ummar gehorchen, werden sie rechtgeleitet.“ Und es wurde über Ibn ’Abbāş berichtet, dass er seine Fatāwās stets auf das Buch Allahs stützte. Und wenn er etwas nicht finden konnten, dann auf die Şunnah des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Und wenn er auch dort nichts finden konnte, dann verwies er auf die Fatāwās von Abu Bakr und ‘Ummar. Er pflegte jedoch nicht  das gleiche im Bezug auf ’Uthmān und ‘Alī zu tun. Und Ibn ’Abbāş war ja bekanntlich der „Ĥabr al-Ummah“ (der Gelehrte dieser Ummah) und der beste Kenner unter den Şahābah zu seiner Zeit. Er pflegte stetes die Worte von Abu Bakr und ‘Ummar den Worten der andere Şahābah Vorrang zu geben. Es ist authentisch überliefert worden, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – für Ibn ’Abbāş betete und sagte: „O Allah, schenke ihm Verständnis über die Religion des Islam und lehre ihm die korrekte Auslegung (des Qur`ān).“ [Madjmū’ al-Fatāwah, 4/398].

Weiterführende Literatur: „al-Faşl fī l-Milal wa n-Niĥal“  (4/212), „Bal Dalalta“ (S.252) und „asch-Schī’ah al-Imāmiyyah al-Ithnah ’Aschariyyah“ (S.120).

Das Rezitieren der al-Fātiĥah während des Gebets

 


Frage:

 

Ich wollte gerne wissen, wo ich einen Beweis dafür finde, dass man beim leisen Gemeinschaftsgebet die Sure al-Fātiĥah rezitieren soll. Ich persönlich Rezitiere es immer bei leisen Gemeinschaftsgebeten, aber ein Bruder ist der Meinung, dass der Imām alles rezitiert und man still sein muss. Bārakallāhu Fīk.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Rezitieren der al-Fātiĥah gehört zu den Säulen des Gebets und ist in jeder Rak’ah (Gebetsabschnitt) sowohl durch den Imām als auch von denen, die von ihm geleitet werden, rezitiert werden, weil der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Es gibt kein (gültiges) Gebet für den, der nicht die eröffnende des Buches (d.h. al-Fātiĥah) rezitiert hat.“ [verzeichnet bei al-Buchārī, 714]. Was jedoch das Rezitieren der al-Fātiĥah hinter dem Imām in einem Gebet angeht, wo der Qur`ān laut rezitiert wird, so gibt es hier zwei Meinungen der Gelehrten:

Die erste Meinung besagt, dass es Pflicht ist. Der Beweis hierfür ist die allgemeine Bedeutung des Ĥadīths des Propheten - möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Es gibt kein (gültiges) Gebet für den, der nicht die eröffnende des Buches (d.h. al-Fātiĥah) rezitiert hat.“ Und als der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – demjenigen das Gebet gelehrt hat, der nicht richtig beten konnte, sagte er zu ihm, er solle die al-Fātiĥah rezitieren.

Es wurde in einem authentischen Bericht überliefert, dass der Prophet - möge Allah ihn loben und Heil schenken - in jeder Rak’ah die al-Fātiĥah rezitieren hat. Al-Ĥāfidh Ibn Ĥadjar sagte in „Fatĥ al-Bārī“: „Es wurde bewiesen, dass es in einem Gebt, wo der Qur`ān laut rezitiert wird, für denjenigen, der hinter dem Imām betet, erlaubt ist, die al-Fātiĥah ohne Einschränkung zu rezitieren. Das ist das, was von al-Buchārī in „Djuz` al-Qirā`ah“, von at-Tirmidhī, von Ibn Ĥibbān und von anderen über Makĥūl überliefert wurde, nämlich dass Maĥmūd Ibn ar-Rabee’ über ’Ubādah sagte: „Dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – fiel an einem Fadjr-Gebet die Rezitation schwer. Als er fertig war, sagte er: „Ihr rezitieren bestimmt hinter dem Imām?“ Sie sagten: „Ja.“ Er sagte: „Mach das nicht, abgesehen von der eröffnenden des Buches (d.h. al-Fātiĥah), denn es gibt kein (gültiges) Gebet für den, der es nicht rezitiert.“

Die zweite Meinung besagt, dass die Rezitation des Imāms auch gleichzeitig die Rezitation desjenigen ist, der hinter ihm betet. Der Beweis hierfür ist der Vers: "Und wenn der Qur`ān vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget!" [al-A’rāf 7:204].

Ibn Ĥadjar sagte: „Diejenigen, die sagen, dass der, der in den Gebeten, wo der Qur´ān laut rezitiert wird, hinter einem Imām betet, nicht selbst rezitieren darf, wie die mālikītische Schule. Sie nehmen folgendes Zitat aus dem Ĥadīth als Beweis dafür: „Wenn er (der Imām) rezitiert, dann hört ihm aufmerksam zu.“ Dies ist ein authentischer Ĥadīth, den Muşlim über Abu Mūşā al-Asch’arī verzeichnet hat.“

Diejenigen, die sagen, dass es Pflicht ist, sagen aber auch, dass es erst nach dem Imām rezitiert werden darf, d.h. nachdem er seine Rezitation der al-Fātiĥah beendet hat und bevor er damit beginnt, eine andere Sure zu rezitieren. Ibn Ĥadjar sagte: „Er sollte zuhören, wenn der Imām rezitiert und rezitieren, wenn er schweigt.“

Scheich Ibn Bāz sagte: „Das, was mit Pausen des Imāms gemeint ist, ist wenn er während der Rezitation der al-Fātiĥah oder nach der Rezitation der al-Fātiĥah oder nach der Rezitation einer anderen Sure, eine Pause einlegt. Wenn jedoch der Imām keine Pause einlegen sollte, dann muss derjenige, der hinter ihm betet, die al-Fātiĥah trotzdem rezitieren, auch wenn der Imām gerade dabei ist zu rezitieren. Dies ist die richtigere der beiden Meinungen.“ [Siehe Fatāwah Scheich Ibn Baz, Band 11, S. 221].

Dem Ständigen Ausschuss der Gelehrten wurde eine ähnliche Frage gestellt, worauf sie wie folgt geantwortet haben: „Die richtigere Aussage der Gelehrten ist die, dass das Rezitieren der al-Fātiĥah Pflicht ist, sowohl für den, der alleine betet, für den Imām, als auch für den, der hinter ihm betet. Dies gilt gleichermaßen für Gebete, bei denen der Qur`ān leise rezitiert wird als auch bei solchen, wo er laut rezitiert wird. Denn dies wird durch die zahlreichen und authentischen Ĥadīthen belegt. Was den folgenden Vers anbetrifft, wo es darin heißt, "Und wenn der Qur`ān vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget!" so ist dies im allgemeinen Sinne. Auch der Ĥadīth, „Wenn er (der Imām) rezitiert, dann hört ihm aufmerksam zu.“, ist allgemein und gilt sowohl für die al-Fātiĥah als auch für anderen Suren. Diese beiden Beweistexte werden durch folgenden Ĥadīth spezifiziert: „Es gibt kein (gültiges) Gebet für den, der nicht die eröffnende des Buches (d.h. al-Fātiĥah) rezitiert hat.“ Dieser Ĥadīth schafft den Zusammenhang zwischen all den Beweisen.

Was jedoch den Ĥadīth anbetrifft, wo es darin heißt „Die Rezitation des Imām ist die Rezitation desjenigen von euch, der hinter ihm betet.“, so ist dieser ein schwacher (Da’īf) Ĥadīth. Es ist nicht richtig zu sagen, dass das sagen von „Āmīn" derjenigen, die hinter dem Imām beten, nachdem er die Rezitation der al-Fātiĥah beendet hat, ihnen die selbe Stellung bringt, als hätten sie es selbst gelesen. Die Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten über diese Frage sollte nicht als ein Mittel genommen werden, um einander zu hassen, sich zu spalten und einander den Rücken zu kehren. Vielmehr muss man die Sache im Detail studieren und mehr darüber in Erfahren bringen.

Wenn einer von euch einen Gelehrten folgt, der sagt, dass derjenige, der hinter einem Imām betet, die al-Fātiĥah während des Gebets rezitieren muss, in der der Qur`ān laut gelesen wird, dann ist nichts Falsches daran. Und wenn einer von euch einen anderen Gelehrten folgt, der sagt, dass man schweigen und lauschen muss, wenn der Imām das Gebet verrichtet, wo der Qur`ān laut rezitiert wird und dass die Rezitation der al-Fātiĥah des Imāms ausreichend ist, so es ist auch hier nichts Falsches daran. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Gruppe, die andere diesbezüglich zu tadeln oder Hass gegen sie zu hegen.

Beide müssen offen sowohl für die Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten sein, als auch für die Gründe dafür. Und bittet Allah darum, Er möge euch in allen Fragen, bei denen es unterschiedliche Auffassungen gibt, die richtige Führung geben möge, denn Er ist der Allhörende. Und möge Allah unseren Propheten Muĥammad loben und Heil schenken.“

 

Und Allah weiß es am besten!

Das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)? Wie soll ich beten, wenn ich in meiner Umgebung keine Moschee der Leute der Şunnah finde? Ist mein Gebet gültig, wenn ich dann zu Hause bleibe und dort das Gebet mit meiner Frau verrichte?

 

Antwort:

„Nein, das darfst du nicht. Wenn es eine Moschee gibt, dann bete dort, auch wenn es sich dabei um Leute der Neuerung handelt. Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hatte hinter dem Chāridjī Namens Nadjdah gebetet. Ähnliches ist auch über al-Buchārī bekannt.

Das Gemeinschaftsgebet ist etwas Besonderes und darf nicht wegen solch einer Sache gemieden werden. Außerdem gibt es unter den Leuten der Neuerung solche, deren Neuerung verborgen ist. Wenn seine Neuerung verborgen ist, dann bete hinter ihm. Und wenn dir seine Neuerung ersichtlich wird, dann zeige ihm die Wahrheit. Doch wenn es sich dabei um eine Neuerung handelt, der Unglaube beinhaltet und er darauf beharrt, dann bete nicht hinter ihm. Denn ab dem Zeitpunkt, wo man ihm die Beweise dafür erbracht hat, wird er zum Ungläubigen, wenn er diese ablehnt. Dies gilt jedoch nur, wenn er eine Neuerung begeht, der Unglaube beinhaltet, wie das Richten der Bittgebete und Hilferufe an jemand anders, als an Allah oder das Leugnen der Eigenschaften Allahs. Wenn er nun einige dieser Neuerungen hat, die Unglaube beinhalten und du ihm die Wahrheit gezeigt hast und das, was der erhabene Allah, Sein Gesandter und die Şalaf dazu gesagt haben, er aber weiterhin auf seine Neuerung beharrt und sich vehement dagegen wehrt, dann bete nicht hinter ihm. Wenn seine Neuerung jedoch verborgen ist und es sich nicht um eine Neuerung handelt, der Unglaube beinhaltet, dann bete hinter ihm.“

 

Entnommen aus der Webseite von Scheich Rabee’.

Die verheerenden Auswirkungen des Terrors

 

Frage:

Wie sieht die Strafe aus, die jene erwartet, die (mit ihren Anschlägen) die Sicherheit der Menschen beabsichtigen, so wie es bei dem Bombenanschlag von Riad der Fall war, den diese Verbrecher verübt haben, indem sie die Menschen, die sich bis dato in Sicherheit fühlten, terrorisiert haben, Unschuldige ermordeten und Angst und Schrecken unter den Dienern Allahs verbreiteten?

 

Antwort:

„Zweifellos ist dies ein übler Anschlag und eine gewaltige Abscheulichkeit, die großes Unheil, zahlreiche Übel und eine enorme Ungerechtigkeit mit sich bringt. Zweifellos wird solch ein Anschlag auch nur von solchen verübt, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Du wirst keinen finden, der an Allah und den Jüngsten Tag wahrhaftig glaubt und dann solche bösen und verbrecherische Taten begeht, die einen enormen Schaden und großes Unheil mit sich bringen. Solche und ähnliche Anschläge verüben nur jene, die eine schlechte Seele haben, die voller Feindseligkeit, Neid, Heimtücke, Verdorbenheit und dem nicht glauben an Allah und Seinen Gesandten ist.

Wir bitten Allah um Wohlbefinden und Unversehrtheit. Und wir bitten Ihn, dass Er den Führern bei all den Dingen hilft, die dazu führen, dass diese Leute gefasst und verurteilt werden. Denn ihre Verbrechen sind gewaltig. Und es gibt keine Macht und keine Kraft außer durch Allah.

Wie kann ein Gläubiger bzw. ein Muslim zu solch einem gewaltigen Verbrechen nur fähig sein, das eine enorme Ungerechtigkeit, gewaltiges Übel, das unrechtmäßige Töten von Seelen und das Verletzen anderer mit sich bringt? All das ist ein gewaltiges Unheil und Verbrechen.

Wir bitten Allah, dass Er sie fassen soll und dass Er uns über sie Macht geben soll. Und wir bitten Allah, dass Er ihre Pläne und die ihrer Anhänger vereiteln soll und wir bitten Ihn auch, dass Er den Führern bei all den Dingen helfen soll, die dazu führen, dass diese Leute gefasst und für ihre Anschläge und ihr Verbrechen verurteilt werden.

Und ich rate allen und fordere sie auf, dass wenn jemand etwas über diese Leute weiß, dass er es auch den zuständigen Behörden mitteilt. Jeder, der weiß, wer diese Leute sind, sollte dies den zuständigen Behörden mitteilen. Denn das gehört zum einander helfen beim Abwehren von Übel und Gewalt und beim herstellen der Sicherheit für die Menschen. Außerdem festigt dies die Gerechtigkeit gegenüber dem Vergehen dieser Ungerechten, über die und ihresgleichen der erhabene Allah gesagt hat: "Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), daß sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder daß sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe […]." [al-Mā`idah 5:33].

Wenn das Überfallen der Menschen zum Unheilstiften auf der Erde gehört, bei dem ihnen gewaltsam fünf Rial, zehn Rial oder auch hundert Rial weggenommen werden, wie ist es dann mit jenen, die Blut vergießen, Saatfelder und Nachkommenschaft vernichten und Ungerechtigkeit unter den Menschen verbreiten? Dieses ist zweifellos gewaltiger an Verbrechen und Übel.

Das Überfallen der Menschen auf den Strassen und auf den Märkten, um ihnen ihr Geld gewaltsam wegzunehmen, gehört zu den üblen Verbrechen und bringt enormes Unheil mit sich. Doch solche Anschläge bringen das Töten von Seelen mit sich, das Unheilstriften auf der Erde, das Verletzten von jenen, die sich bis dato in Sicherheit fühlten und das Zerstören von Häusern, Autos usw. Zweifellos gehört dies zu den schlimmsten Verbrechen und zum schlimmsten Übel auf dieser Erde. Diejenigen, die dies verübt haben, haben die Bestrafung durch Hinrichtung und Zerstückelung verdient, da sie ein gewaltiges Verbrechen begangen haben. Möge Allah ihre Pläne vereiteln und sie fassen. Und möge Er ihre Komplotte gegen sie selbst und gegen ihresgleichen richten, denn Er ist wahrlich Erhaben.

Möge Allah diesem Land beim fassen dieser Leute helfen, damit sie ihre rechtmäßige Strafe bekommen. Und es gibt keine Macht und keine Kraft außer durch Allah.“

Fatāwah Scheich Ben Bāz (9/253).

Ist es eine Bedingung, einer Person den Beweis vorher zu erbringen, wenn man ihn zum Neuerer erklären will?

 


Frage:

Ist es denn eine Bedingung, demjenigen die Beweise zu erbringen, der eine Neuerung (Bidd’ah) begeht, bevor er zum Neuerer (Mubtadi’) erklärt wird?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Und Lob und Heil mögen auf den Gesandten Allahs sein, auf seine Angehörigen, seine Gefährten und all jene, die seiner Rechtleitung gefolgt sind.

Es ist unter den Leuten der Şunnah bekannt, dass wenn jemand in eine Sache geraten ist, die zum Unglauben führt, er solange nicht zum Ungläubigen erklärt werden darf, bis ihm die nötigen Beweise dafür erbracht werden.

Was jedoch denjenigen anbetrifft, der in eine Neuerung geraten ist, so muss man hier folgende Unterscheidung treffen:

Erstens:          Wenn es sich dabei um Leute der Neuerung handelt, wie den Rawāfid, Chawāridj, al-Djahmiyyah, al-Qadariyyah, al-Mu’tazilah, aş-Şūfiyyah, al-Qubūriyyah, al-Murdji`ah und all jene, die sich ihnen angeschlossen haben, wie die al-Ichwān, at-Tablīĝ und ihresgleichen, so haben die Şalaf es hier nicht als Bedingung gemacht, ihnen die Beweise vorher erbringen zu müssen, bevor sie zu Neuerer verurteilt werden.

Zum Rāfidī [1] wird gesagt, dass er ein Neuerer ist, zum Chāridjī wird gesagt, dass er ein Neuerer ist usw. Dabei ist es gleichgültig, ob man ihm vorher die Beweise dafür erbracht hat oder nicht.

Zweitens:       Wenn es sich dabei um jemanden handelt, der zu den Leuten der Şunnah gehört, jedoch in eine klare Neuerung geraten ist, indem er zum Beispiel sagt, dass der Qur`ān erschaffen sei oder die Vorherbestimmung (al-Qadar) leugnet oder einige Ansichten der Chawāridj vertritt oder ähnliches. Auch dieser wird zum Neurer erklärt, so wie es die Şalaf zu tun pflegten.

Ein Beispiel dafür ist das, was über Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide – überliefert wurde, als man ihn bezüglich der al-Qadariyyah gefragt hatte. Er sagte: „Wenn du einen dieser Leute treffen solltest, dann teile ihm mit, dass ich mich von ihnen losgesagt habe und sie sich von mir losgesagt haben.“ [verzeichnet bei Muşlim, Nr.8].

Scheich al-Işlām – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat in „Dar` Ta’ārud al-’Aql wa n-Naql“ (1/254) gesagt: „Der Weg der Şalaf und der Gelehrten besteht unter anderem auch darin, auf die richtige Bedeutung zu achten, die durch die Scharī’ah und den Verstand bekannt sind. Dabei achten sie stets auf die religiösen Formulierungen und benutzen diese überall dort, wo es ihnen nur möglich ist. Wenn jemand nun mit Worten gesprochen hat, die eine falsche Bedeutung darstellten, sodass es damit im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah stand, dann haben sie ihm diese dann auch klar widerlegt. Und wenn ein anderer mit Worten der Neuerung sprach, die sowohl Wahrheit als auch Unwahrheit beinhalteten, so haben sie ihn ebenfalls den Neuerern zugeschrieben. Dabei sagten sie: „Er hat lediglich eine Neuerung mit einer anderen Neuerung begegnet und eine Falschheit mit einer anderen Falschheit widerlegt.““

Ich sage: In dieser Textpassage lässt sich die Erklärung gewaltiger und wichtiger Angelegenheiten finden, die die rechtschaffenen Şalaf beherzigt haben, um ihre Religion der Wahrheit damit zu bewahren und sie vor dem Komplott der Neuerung und der Fehler zu beschützen. Dazu gehört:

1.         Ihre erhöhte Achtsamkeit vor den Neuerungen und ihre Beachtung der richtigen Formulierungen und Bedeutungen, die durch die Scharī’ah und den Verstand bekannt sind. Sie haben, soweit es ihnen natürlich möglich war, nur solche Formulierungen gewählt, die durch die Scharī’ah gegeben waren. Dabei haben sie diese nur dort angewandt, wo sie mit den Bedeutungen der Scharī’ah, die der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gebracht hat, auch im Einklang standen.

2.         Sie sind die Wächter und Beschützer der Religion. Sie haben jeden widerlegt, der mit Worten gesprochen hat, die eine falsche Bedeutung darstellten und die im Widerspruch waren zum Qur`ān und zur Şunnah. Und wer für seine Rede Formulierungen gewählt hatte, die der Neuerung entsprachen, sodass sowohl Wahrheit als auch Falschheit darin zu finden war, der wurde ebenso der Neuerung zugeschrieben, auch wenn er zu jenen gehörte, die die Leute der Falschheit widerlegten. Dabei sagten sie: „Er hat lediglich eine Neuerung mit einer anderen Neuerung begegnet und eine Falschheit mit einer anderen Falschheit widerlegt.“ Dies gilt auch dann, wenn dieser Widerlegende zu den Vorzüglichsten der Leute der Şunnah wa l-Djamā’ah gehören sollte. Und sie sagen nicht und werden auch niemals sagen, dass man seine allgemeinen Aussagen im Lichte seiner spezifischen Aussagen betrachten müsse, nur weil wir wissen, dass er zu den Leuten der Şunnah gehört.

Scheich al-Işlām hat gesagt, nachdem er über diese Methodik der Şalaf und der Gelehrten berichtet hat: „Zu diesen bekannten Geschichten gehört auch die, die al-Challāl in seinem Buch „aş-Şunnah“ [2] und andere [3] bezüglich des „Ausgesprochenen“ („al-Lafdh“) und des „Zwanges“ („al-Djabr“) erwähnt haben.“

Ich sage: Er – möge Allah mit ihm gnädig sein – weist auf die Art und Weise der Gelehrten hin, wie sie jemanden zum Neurer erklärten (Tabdī’), der sagt: „Meine Rezitation des Qur`ān ist erschaffen.“ Denn diese Aussage verbirgt sowohl Wahrheit als auch Falschheit. Genauso verhält es sich auch beim Ausdruck „al-Djabr“. Auch diese Ausdrucksweise verbirgt sowohl Wahrheit als auch Falschheit. Der Scheich al-Işlām hat erwähnt, dass die Gelehrten wie al-Auzā’ī, Aĥmad Ibn Ĥanbal, aber auch andere, beide Gruppen kritisieret haben, sowohl diejenigen, die es leugneten als auch jene, die es bekräftigten.

Er – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte weiter: „Diese absolut ablehnende Haltung gegenüber dem „al-Djabr“ wurden über az-Zubaidī, Şufyān ath-Thaurī, ’Abdur-Raĥmān Ibn Mahdī und andere mehr überliefert.

Al-Auzā’ī, Aĥmad und andere haben gesagt: „Wer sagt, dass er dazu gezwungen wird, der hat einen Fehler begangen. Und wer sagt, dass er dazu nicht gezwungen wird, hat ebenfalls einen Fehler begangen. Vielmehr soll gesagt werden: Allah leitet recht, wen Er will und lässt in die Irre gehen, wen Er will – und dergleichen.

Sie sagten, dass es für den Zwang keinen Ursprung im Qur`ān und in der Şunnah finden lässt. In der Şunnah sei lediglich „al-Djabl“ (Die natürliche Eingebung) und nicht „al-Djabr“ (Der Zwang) erwähnt worden. Denn es ist über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – authentisch überliefert worden, dass er zu Aschadj ’Abdul-Qaiş sagte: „Du hast zwei Wesenszüge, die Allah liebt: Sanftmut und Besonnenheit. Er sagte: „Sind es zwei Wesenszüge, die ich mir selbst angeeignet habe oder sind es zwei Wesenszüge, die mir eingegeben wurden. Er sagte: „Vielmehr wurden sie dir eingegeben.“ Er sagte: „Alles Lob gebührt Allah, Der mir zwei Wesenszüge eingegeben hat, die Er liebt.““ Und sie sagten über den Ausdruck „al-Djabr“, dass dieser ein allgemeiner Ausdruck sei.“

Dann erklärte Ibn Taimiyah, dass dieser Ausdruck aus der einen Sicht richtig sein kann und aus einer anderen Sicht wiederum falsch. Dafür gab er dann jeweils ein Beispiel.

Dann sagte er weiter: „Daher haben es die Gelehrten untersagt, dieses Wort in einer allgemeinen Formulierung zu bekräftigen oder es abzulehnen, da dies eine Neuerung darstellt, das sowohl Wahrheit als auch Falschheit in sich verberge.“

Adh-Dhahabī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Aĥmad Ibn Kāmil al-Qādī hat gesagt: „Ya’qūb Ibn Schaibah gehörte zu den großen Gefährten von Aĥmad Ibn al-Mu’adhall und al-Ĥārith Ibn Mişkīn. Er war ein achtbarer Gelehrter gewesen. Doch hielt er stets inne, wenn es um den Qur`ān ging. (Anm. des Übersetzers: D.h. er sagte weder, dass der Qur`ān erschaffen sei noch lehnte er diese Ansicht strikt ab).“ (Adh-Dhahabī sagte dann weiter:) Dieses Innehalten (bezüglich des Qur`āns) nahm er von seinem Scheich Aĥmad, den wir bereits erwähnten. Auch ’Alī Ibn al-Dja’d, Muş’ab az-Zubairī, Işĥāq Ibn Abī Işrā`īl und eine weitere Gruppe haben bezüglich des Qur`āns innegehalten. Diesbezüglich haben ihnen an die tausend Gelehrte widersprochen, wenn nicht die gesamten Gelehrten der Şalaf und Chalaf. Sie alle haben den Gedanken der Erschaffenheit des Qur`āns ausnahmslos zurückgewiesen. Weiter erklärten sie die al-Djahmiyyah zu Ungläubigen. Wir bitten Allah um Unversehrtheit in der Religion.

Abu Bakr al-Marūdhī hat gesagt: „Ya’qūb Ibn Schaibah hat sein Innehalten (bezüglich des Qur`āns) dann auch in dieser Region von Bagdad offenkundig gemacht. Deshalb warnte Abu ’Abdillah auch vor ihm. Al-Mutawakkil hatte ’Abdur-Raĥmān Ibn Yaĥyā Ibn Chāqān befohlen, Aĥmad Ibn Ĥanbal zu fragen, wen er für das Richteramt einsetzen solle. ’Abdur-Raĥmān hat gesagt: „Da fragte ich ihn über Ya’qūb Ibn Schaibah. Er sagte: „Er ist ein Neuerer, der seinen Gelüsten folgt.““ Al-Chatīb hat gesagt: „Er nannte ihn so wegen seinem Innehalten (bezüglich des Qur`āns).““ [aş-Şayr, 12/478].

Als Dāwūd al-Aşbahānī adh-Dhāhirī nach Bagdad kam, hatte er eine gute Beziehung zu Şāliĥ Ibn Aĥmad gehabt. Er bat deshalb Şāliĥ darum, er möge seinen Vater dazu zu bringen, ihm die Erlaubnis zu geben, mit ihm sprechen zu dürfen. Şāliĥ kam dann zu seinem Vater und sagte: „Es hat mich ein Mann darum gebeten, dich zu fragen, ob er zu dir kommen darf.“ Er sagte: „Wie heißt er?“ Er sagte: „Dāwūd.“ Er sagte: „Von wo kommt er?“ Er sagte: „Von den Leuten aus Aşbahān.“ Er sagte: „Was ist sein Beruf?“ Şāliĥ versuchte jedoch, seine Identität nicht preiszugeben. Doch Abū ’Abdillah hat ihn solange ausgefragt, bis er dahinter kam. Daraufhin sagte er: „Über den Zustand dieses Mannes hat mir Muĥammad Ibn Yaĥyā an-Naişābūrī geschrieben. Er gehört zu jenen die behaupten, dass der Qur`ān erschaffen sei. Deshalb soll er sich mir nicht nähern.“ Şāliĥ sagte: „Mein lieber Vater, er weist dies zurück und leugnet es.“ Doch Abū ’Abdillah sagte: „Muĥammad Ibn Yaĥyā ist wahrhaftiger, als er. Gewähre ihm nicht, zu mir zu kommen.“ [Tārīch Baĝdād, 8/374].

Drittens:         Wenn dieser zu den Leuten der Şunnah gehört und auch dafür bekannt ist, dass er stets nach der Wahrheit sucht, doch dann in eine kleine Neuerung fällt, so wird dieser nicht als Neuerer bezeichnet, wenn er stirbt, im Gegenteil, man sollte ihn mit dem Guten erwähnen. Wenn er jedoch noch am leben ist, dass sollte ein aufrichtiger Ratschlag an ihn gerichtet und ihm die Wahrheit gezeigt werden. Man sollte sich keineswegs damit beeilen, ihn den Neuerern zuzuschreiben. Erst wenn er darauf beharren sollte, darf man ihn der Neuerung bezichtigen.

Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Viele der fleißigen Şalaf und Chalaf haben auch manchmal Dinge gesagt oder getan, die eine Neuerung darstellten. Doch sie wussten nicht, dass es eine Neuerung war. Entweder, weil sie sich auf schwache Ĥadīthe bezogen haben, bei denen sie dachten, dass sie authentisch wären, oder weil sie einige Verse einfach missverstanden hatten. Andere wiederum vertraten gewisse Ansichten, da die Beweistexte bis dato noch nicht zu ihnen gelangt waren. Wenn nun ein Mann seinen Herrn fürchtet, so gut er kann, dann wird er auch zu denen gehören, die im folgenden Vers gemeint sind: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." [al-Baqarah 2:286]. In einem Ĥadīth heißt es, dass der erhabene Allah daraufhin (als Antwort) sagte: "Dies habe Ich bereits getan." Die Erklärung hierfür wurde an einer anderen Stelle eingebracht.“ [Ma’āridj al-Wuşūl, S.43].

Abschließend lässt sich sagen, dass es nicht immer Bedingung sein muss, den Leuten der Neuerung die Beweise vorher erbringen zu müssen, bevor sie verurteilt werden. Genauso verhält es sich aber auch, dass diese Bedingung nicht ausnahmslos zurückgewiesen werden darf. Vielmehr sollte man damit so verfahren, wie ich es zuvor erklärt habe.

Mein Ratschlag an die Strebenden nach Wissen ist deshalb, dass sie sich an das Buch (Allahs) und an die Şunnah (Seines Gesandten) festhalten sollen. Sie sollten in allen Angelegenheiten ihrer Religion den Manhadj der Şalaf walten lassen, vor allem, wenn man andere zu Ungläubige, Frevler und Neuerer verurteilt, damit keine Diskussionen und Feindseligkeiten bezüglich dieser Dinge aufflammen.

Und ich rate speziell der Şalafi-Jugend, dass sie sich von den Dingen fernhalten sollen, die nur Feindseligkeiten, Uneinigkeiten und Spaltung hervorbringen. Denn dies sind Dinge, die Allah hasst und deshalb auch davor gewarnt hat. Auch der edle Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken, seine edlen Gefährten und die rechtschaffenen Şalaf haben davor gewarnt. Sie sollten sich bemühen, die Dinge unter den Menschen zu verbreiten, die Zusammenhalt und Brüderlichkeit untereinander bringen, Dinge, die sowohl Allah als auch Sein Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – lieben.

Und möge Allah unseren Propheten loben und Heil schenken, ihm, seinen Angehörigen und Gefährten.“

Dies hat geschrieben: Rabee’ Ibn Hādī ’Umair al-Madchalī, am 24. Ramadan 1424 n.H. (18. November 2003).

Hat der Prophet seinen Vetter ’Ali zum nächsten Kalifen ernannt?

 

Frage:

Was ist das Urteil über Leute die behaupten, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seinen Vetter ’Ali – Allahs Wohlgefallen auf ihm – zum Kalifen ernannt haben soll und dass die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – eine Verschwörung gegen ihn gehegt haben?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Diese Meinung ist unter allen muslimischen Gruppen, abgesehen von den Schīten, nicht bekannt und ist eine falsche Auffassung, die keine Grundlage hat in den Ĥadīthen, die über den Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden.

Im Gegenteil, zahlreiche Beweise belegen ganz klar, dass der rechtmäßige Kalif nach dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Abu Bakr aş-Şiddīq – Allahs Wohlgefallen auf ihm und auf alle Gefährten – war. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat jedoch niemanden konkret zum Kalifen nach ihm ernannt, sondern er gab Befehle, die darauf hingewiesen haben. Zum Beispiel befahl er, als er (der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken) krank wurde, dass Abu Bakr die Menschen im Gebet führen solle. Und als er ihm von der Führung der muslimischen Gemeinde nach seinem Tod erzählte, sagte er: „Allah und die Gläubigen akzeptieren nur Abu Bakr.“

Deshalb gaben die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – ihren Treueid (Bai’ah) Abu Bakr und haben einstimmig vereinbart, dass Abu Bakr der Besten unter ihnen war. Es wurde im Ĥadīth von Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – berichtet, dass die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – zu den Lebzeiten des Propheten zu sagen pflegten: „Der Beste aus dieser Ummah nach ihrem Propheten ist Abu Bakr, dann ’Ummar und dann ’Uthmān.“ Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – genehmigte ihre Aussage.

Es ist auch mehrfach von 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – berichtet worden, dass er zu sagen pflegte: „Der Beste aus dieser Ummah nach ihrem Propheten ist Abu Bakr und dann ’Ummar.“ Und er – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – pflegte auch zu sagen: „Jeder, der mir gebracht wird und mich ihnen bevorzugt, den werde ich mit der Ĥadd-Strafe für Lügen auspeitschen.“ Er hat nie behauptet, dass er der Beste aus dieser Ummah sei oder war und dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihn als Kalifen ernannt habe. Er hat auch nie gesagt, dass die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – ihm unrecht angetan haben und ihm seine Rechte wegnahmen.

Als Fātimah – Allahs Wohlgefallen auf sie ihr – starb, gab er ein zweites Mal den Treueid (Bai’ah) Abu Bakr, als Bestätigung für seine erste Zusage und damit er den Menschen zeigt, dass er mit der Gemeinschaft (Djamā’ah) der Muslime ist und dass er keine Vorbehalte in seinem Herzen gegen die Treue zu Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf sie ihn – habe. Als ’Ummar niedergestochen wurde, ernannte er sechs der Şaĥābah, denen der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – das Paradies garantiert hatte, um einen von ihnen zum Nachfolger von ihm zu ernennen. Zu diesen sechs gehörte auch ’Ali, der weder zum Zeitpunkt, als ’Ummar noch am Leben war noch nach seinem Tod diese Entscheidung kritisiert hat. ’Ali hat nie gesagt, dass er mehr Anspruch habe als alle anderen, der neue Kalif zu werden.

Wie kann sich jemand dann das Recht nehmen zu behaupten, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ’Ali zum Kalifen ernannt haben soll? ’Ali selbst hat nie solch einen Anspruch gestellt und auch keiner der Şaĥābah machte dies für ihn. Vielmehr haben sie alle einstimmig vereinbart, dass das Kalifat von Abu Bakr, ’Ummar und ’Uthmān gültig waren. Selbst ’Ali bekräftigte dies. Er zog mit ihnen allen in den Djihād, beratschlagte sie usw. Auch die Muslime nach den Şaĥābah haben das vereinbart, was die Şaĥābah vereinbart haben.

Nach all dem, was wir aufgeführt haben, ist es nun weder einer Person noch einer Gruppe zulässig, sei es ob Schiiten oder andere, zu behaupten, dass ’Ali zum Nachfolger ernannt war, oder dass das Kalifat vor ihm ungültig war. Ebenso hat niemand das Recht zu sagen, dass die Şaĥābah ’Ali unrecht getan haben und ihm seine Rechte nahmen. Vielmehr ist dies die falscheste aller Lügen. Dies gehört außerdem auch zu den schlechten Mutmaßungen gegenüber den Gefährten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken und auch gegenüber 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Der erhabene Allah hat die Ummah Muĥammads – möge Allah ihn loben und Heil schenken – geschützt, sodass sie niemals bezüglich einer Irreführung zusammenkommen werden. Es wurde in vielen authentischen Ĥadīthen überliefert, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Eine Gruppe aus meiner Ummah wird stets die Wahrheit einhalten und sich diesbezüglich durchsetzen.“ Es ist unmöglich, dass die edelsten Generationen dieser Ummah bezüglich einer Lüge zusammenkommen, wenn das Kalifat von Abu Bakr, ’Ummar und ’Uthmān solch eine wäre. Niemand sagt so etwas, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, und niemand sagt so etwas, der die geringste Einsicht in die Entscheidungen des Islam hat.

 

[Fatāwah von Scheich Ibn Bāz von „Kitāb Fatāwah Işlāmiyyah“, 1 / 46.].

Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 


Frage:

Wie ist der Maßstab im Bezug auf Neuerung (Bidd’ah)? Und wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 

Antwort:

Erstens:          Die Neuerung ist das, was in die Religion neu eingeführt wurde und nicht Teil davon ist […]. (Danach erklärte der Scheich die Neuerung und ihre Kategorien.)

Zweitens:       Jemanden der Neuerung zu bezichtigen und dass meiden des Kontakts zu Neuerer sind beides Dinge, die nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn auch Gelehrte diese Leute der Neuerung bezichtigt haben. Eilt ihr deshalb nicht dazu, ihr, die ja nur kleine Studenten seid, andere der Neuerung zu bezichtigen, auch wenn diese Personen Neuerungen vorweisen, bis ihr dies den Gelehrten dargelegt habt und sie euch darin unterstützen. Ohne diese Bedingung dürft ihr nichts dergleichen unternehmen.

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah", Band 2, Frage 93.].

Scheich an-Nadjmī sagte in einem Telefonat, der aufgezeichnet wurde: „Erstens: Sowohl den einfachen Leuten als auch den Strebenden nach Wissen, die sich noch am Anfang befinden, ist es nicht gestattet, sich mit dem Verurteilen der Anderen zu beeilen, bis sie auf die Leute des Wissens zurückgreifen, die ein größeres Wissen haben als sie und mehr Kenntnis über solche Dinge, da sie sich mit diesen bereits seit langem befassen. Es muss nicht unbedingt heißen, dass jeder, der sich selbst zur Şalafiyyah oder zu den Leuten des Ĥadīths zuschreibt und etwas sagt, dass dies dann auch vernünftig sein muss.“

Darf ein Anfänger andere loben und kritisieren?

 


Frage:

Ist es dem Strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, gestattet, andere zu kritisieren und zu loben („al-Djarh wa t-Ta’dīl“ zu machen) oder der Neuerung zu bezichtigen, ohne sich dabei auf den Zusammenhang zu beziehen?

 

Antwort:

Es ist dem Strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, nicht gestattet, von sich aus andere zu kritisieren oder zu loben. Er soll die Aussagen der Gelehrten nehmen, die angesehen sind. Es ist nichts Falsches daran, wenn er über die Aussagen einiger Gelehrte berichtet, solange er sich jedoch ihrer Kritik sicher ist. Und Allah verhilft zum Erfolg.

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah", Band 2, Frage 80.].

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