Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt

Frage:

Was ist das Urteil für einen Fastenden bezüglich des Schluckens von Spucke?

                                                                                                                                 

Antwort:

Die Spucke hat keinerlei negativen Auswirkungen auf das Fasten. Denn es ist ja Speichel. Wenn man es runterschluckt, so ist es nicht schlimm und wenn man es ausspuckt, dann ist es auch nicht schlimm. Was jedoch den Schleim (an-Nachāmah) anbetrifft, der aus der Lunge oder auch aus der Nase kommt, so dürfen sowohl der Mann als auch die Frau diesen nicht runterschlucken und müssen ihn ausspucken.

Was jedoch die gewöhnlich Spucke anbetrifft, der ja Speichel ist, so hat dieser keinerlei negativen Auswirkungen auf das Fasten, weder für den Mann noch für die Frau.

Scheich Ben Bāz

Das ganztägige Schlafen während des Ramadans

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich des Schlafens während des ganzen Tages von Ramadan. Was ist das Urteil bezüglich des Fastens und dem Lohn von jemandem, der dies tut? Was ist, wenn er zwar zu den Gebeten aufsteht, aber sonst den ganzen Tag von Ramadan schläft?

                                                                                                                                 

Antwort:

Diese Frage beinhaltet zwei Fälle:

Erster Fall: Ein Mann, der den ganzen Tag schläft und nicht aufsteht. Dieser ist gewiss verrückt im Bezug auf sich selbst und sündig im Bezug auf Allah. Denn er verrichtet das Gebet nicht in seiner Zeit und wenn er zu denen gehört, für die es verpflichtend ist, dies in der Gemeinschaft zu tun, so sündigt er auch hier. Dieser Schlaf ist für ihn verboten und verringert den Lohn seines Fastens. Er muss bei Allah um Vergebung bitten und seine Tat aufrichtig bereuen. Er muss aufstehen und die Gebete zu ihrer jeweiligen Zeit verrichten.

Zweiter Fall: Ein Mann, der zwar zu den Pflichtgebeten aufsteht und diese in ihrer Zeit und in der Gemeinschaft verrichtet, sonst aber den ganzen Tag schläft. Diese Person sündigt nicht. Doch ihm entgeht viel Gutes! Denn ein Fastender sollte sich mit Gebet, Gedenken Allahs, Bittgebete und das Rezitieren des Qur`āns beschäftigen, damit er zu seinem Fasten auch noch andere zahlreiche Anbetungen hinzufügt. Eine Person, die sich im Verrichten von rechtschaffenen Werken bemüht, dem wird es mit der Zeit einfacher fallen. Doch wenn er sich mit Faulheit und Trägheit begibt, dann wird er das ernten, was er gesät hat, nämlich Faulheit und Trägheit. Ihm werden dann auch die Anbetungen schwer fallen. Mein Rat an diese Person ist, dass er sein Fasten nicht mit Schlafen vergeuden soll. Er sollte zusehen, viele rechtschaffene Werke zu verrichten. Der erhabene Allah hat uns das Fasten in dieser Zeit erleichtert. Es gibt Ventilatoren und Klimaanlagen, die einem das Fasten angenehmer machen.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt

Frage:

Eine Person ist von Allah mit dem Trinken von Alkohol auf die Probe gestellt worden. Er trinkt Alkohol auch in den Nächten von Ramadan. Was ist das Urteil bezüglich seines Fastens am Tage und hat das Trinken von Alkohol in der Nacht Auswirkungen auf seinen Lohn?

                                                                                                                                 

Antwort:

Das Trinken von Alkohol gehört zu den großen Sünden, da der erhabene Allah gesagt: "O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid; Satan will durch das Berauschende und das Losspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Werdet ihr euch denn abhalten lassen?" Das Trinken von Alkohol ist sowohl in Ramadan als auch außerhalb von Ramadan verboten, auch wenn diese Tat in Ramadan natürlich abscheulicher ist. Derjenige, der Alkohol trinkt, sollte bei Allah um Vergebung bitten und seine Tat aufrichtig bereuen. Er muss sich vornehmen, diese abscheuliche Tat nie wieder zu machen, sei es in Ramadan oder auch außerhalb von Ramadan.

Was das Fasten desjenigen anbetrifft, der in der Nacht von Ramadan Alkohol trinkt, so ist sein Fasten gültig, solange er von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder trinkt noch isst noch irgendetwas anderes tut, dass ein Fasten zunichtemacht. Außerdem sollte seine Absicht beim Fasten allein für Allah sein.

Der ständige Ausschuss der Gelehrten

Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt

Frage:

Einige Jugendliche – möge Allah sie rechtleiten – sind nachlässig bezüglich des Gebetes in Ramadan, aber auch außerhalb von Ramadan. Doch was das Fasten anbetrifft, so nehmen sie dies sehr ernst. Du siehst, wie sie das Hungern und Dursten ertragen. Was ist euer Ratschlag für diese Jugendliche und was ist das Urteil bezüglich ihres Fastens?

                                                                                                                                 

Antwort:

Ich rate diesen Jugendlichen, ihre Lage noch einmal zu überdenken und dass sie wissen sollten, dass das Gebet das wichtigste Fundament des Islams nach dem Aussprechen der Schahadah ist. Sie sollten wissen, dass derjenige, der nicht betet und das Gebet aus Nachlässigkeit sein gelassen hat, nach der Meinung vieler Gelehrten, die ich auch bevorzugte, da die Beweise aus dem Qur`ān und aus der Şunnah diese Meinung festigen, zum Ungläubigen wird. Und zwar der Unglaube, der eine Person aus dem Kreis des Islam austreten lässt. Deshalb sollte diese Sache nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn von demjenigen, der zum Ungläubigen geworden ist und aus dem Kreis des Islams ausgetreten ist, wird weder ein Fasten noch eine Spende noch eine andere rechtschaffene Tat angenommen. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Ihre Spenden werden nur deshalb nicht angenommen, weil sie nicht an Allah und an Seinen Gesandten glauben und nur träge zum Gebet kommen und ihre Spenden nur widerwillig geben." Hier hat der erhabene Allah deutlich gemacht, dass ihre Spende, die obwohl sie ja einen großen Nutzen für andere hat, von ihnen nicht angenommen wird, da sie ungläubig sind. Der erhabene Allah sagte auch: "Und Wir werden Uns den Werken zuwenden, die sie gewirkt haben, und werden sie wie verwehte Stäubchen zunichtemachen." Diejenigen, die fasten, aber nicht beten, ihr fasten wird von ihnen nicht angenommen, im Gegenteil, sie bekommen es zurückgewiesen, solange wir davon ausgehen, dass sie Ungläubig geworden sind, so wie es das Buch Allahs und die Şunnah Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – belegen. Mein Rat an sie ist, dass sie Allah fürchten sollen und dass sie auf ihr Gebet achten sollen. Sie sollen das Gebet zu ihrer entsprechenden Zeit und in der Gemeinschaft verrichten. Ich garantiere ihnen, dass sie, wenn sie dies tun, sie dann auch mit Hilfe Allahs die Begierde nach dem Verrichten des Gebets in ihrem Herzen empfinden werden, in Ramadan oder auch außerhalb von Ramadan. Wenn ein Mensch sich seinem Herr reumütig zuwendet, dann wird er nach seiner Reue zu einem besseren Menschen, so wie es der erhabene Allah über Ādam – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet hat, als er das getan hat, was er im Bezug auf dem Baum getan hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Hierauf erwählte ihn sein Herr und wandte Sich ihm mit Erbarmen und Rechtleitung zu."  

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen

Frage:

Wenn man beim Fastenbrechen verschwenderisch mit dem Essen umgeht, wird dadurch der Lohn des Fastens verringert?

                                                                                                                                 

Antwort:

Es verringert den Lohn des Fastens nicht. Auch das Begehen von verbotenen Taten nach dem Fastenbrechen verringert nicht den Lohn des Fastens. Doch diese Tat fällt in die folgende Aussage des erhabenen Allahs: "Und esset und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht maßhalten." Das überschreiten des Maßes (al-Işrāf) ist an sich unerlaubt. Wenn jemand mehr als genug zum Essen und Trinken hat, dann soll er es an Armen spenden, das ist besser für ihn.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Welche Verpflichtungen hat ein Fastender

Frage:

Welche Verpflichtungen hat ein Fastender? Auf was muss er achten?

                                                                                                                                 

Antwort:

Der Fastende muss sich bemühen, sowohl mehr rechtschaffende Werke zu verrichten als auch all den Verboten fernzubleiben. Er muss die fünf Pflichtgebete in ihrer Zeit und in der Gemeinschaft verrichten. Er muss sich sowohl vom Lügen, der üblen Nachrede, dem Täuschen und der Arbeiten mit Zinsen entfernen als auch von allen Aussagen und Taten, die verboten sind. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer das falsche Wort und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens

Frage:

Hat das Fasten auch einen gesellschaftlichen Nutzen?

                                                                                                                                 

Antwort:

Ja, hat es. Eines davon ist, dass die Menschen spüren, dass sie einer einzigen Nation (Ummah) angehören. Sie essen zum gleichen Zeitpunkt und fasten zum gleichen Zeitpunkt. Der Reiche unter ihnen spürt diese Barmherzigkeit, die ihm der erhabene Allah gegeben hat und speist deshalb die Armen. In dieser Zeit verringern sich die Ausrutscher, die durch die Teufel verursacht werden. In diesem Monat steigt die Gottesfurcht (at-Taqwah), die wiederum die Bindung zwischen den Einzelnen in der Gesellschaft stärkt.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht?

                                                                                                                                 

Antwort:

Für ein Mädchen wird das Fasten dann zur Pflicht, wenn sie das Alter der Reife (al-Bulūĝ) erreicht hat, dass sich entweder mit der Vollendung des fünfzehnten Lebensjahrs wiederspiegelt, oder durch das Wachsen der Schambehaarung, durch den Austritt von al-Maniy, durch die Menstruation oder durch die Schwangerschaft. Tritt also eines dieser Fälle auf, ist ein Mädchen zum Fasten verpflichtet, auch wenn sie erst zehn Jahre alt sein sollte. Viele Mädchen bekommen ihre Menstruation bereits mit zehn oder elf Jahren. Die Eltern glauben dann immer, dass ihre Tochter für das Fasten noch zu klein ist und verpflichten sie nicht zum fasten. Das ist falsch. Denn ein Mädchen, das ihre Menstruation bekommen hat, zählt nun als junge Frau. Für sie gelten ab diesem Zeitpunkt die gleichen Verpflichtungen, wie für eine Frau.

Und Allah weiß es am besten!

Ab wann wird das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ich bin 23 Jahre alt. Seitdem ich 15 Jahre alt bin, ermutigen mich immer wieder meine Eltern dazu zu fasten. Ich habe an manchen Tagen gefasten, an anderen wieder nicht, da mir die Wichtigkeit des Fastens nicht bewusst war. Als ich dann älter wurde und mir mehr Wissen aneignen konnte, habe ich angefangen, regelmäßig zu fasten. Ich habe seitdem nie wieder an einem Tag von Ramadan gegessen und dafür sei Allah Dank. Meine Frage lautet nun wie folgt: Muss ich die Tage, die ich in meinen jüngeren Tage nicht gefastet habe, nachholen? Ich habe ab meinem achtzehnten Lebensjahr angefangen regelmäßig zu fasten.  

                                                                                                                                 

Antwort:

Wenn ein Mensch das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, wird das Fasten für ihn zur Pflicht. Denn dieses Alter ist ein Zeichen für seine Reife (al-Bulūĝ). Derjenige, der nun diese Reife erlangt hat und das Fasten vernachlässigt hat, muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachhohlen. Hier kann ihn seine Unwissenheit nicht aus der Verantwortung befreien. Er muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachholen und für jeden Tag, an dem er absichtlich gegessen hat, einen Armen speisen. Wenn er nicht mehr genau weiß, an wie vielen Tagen er gegessen hat, dann soll er auf Nummer sicher gehen und nach oben schätzen, damit er sich sicher sein kann, dass er all das nachgeholt hat, was in seiner Schuld ist.

Und Allah weiß es am besten!

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