Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen

Frage:

Kann es denn vorkommen, dass der Fastenmonat Ramadan nur 28 Tage hat?

                                                                                                                                 

Antwort:

Es sind in zahlreichen authentischen Ĥadīthen vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken  – überliefert worden, dass der Monat niemals weniger als 29 Tage haben kann. Wenn nun jedoch der Monat Schuwāl nachweisbar begonnen hat, während die Muslime lediglich 28 Tage von Ramadan gefastet haben, dann ist davon auszugehen, dass sie den ersten Tag von Ramadan versäumt haben. Somit müssen sie diesen einen Tag nachfasten, denn es kann nicht sein, dass der Monat nur 28 Tage hat. Ein Monat hat entweder 29 oder 30 Tage.

Wie kann man seinen Imām stärken?

Frage:

Şalamu 'Aleikum! Ich habe ein großes Problem, ich weiß 100% dass der Islam die richtige Religion ist, seid ungefähr 2 Jahren ist der Schaitān stärker als mein Imām. Ich bete nicht regelmäßig. Ich habe meine Resttage vom letzten Ramadan aus Krankheit und Faulheit nicht nach gefastet. Ich streite mich mit meinem Mann sehr. Ich kann nicht mehr so leben, bitte helfen Sie mir!
 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Der Mensch kann mit der Zeit in einen Zustand der Unachtsamkeit und Nachlässigkeit kommen, sodass auch dabei sein Glaube (Imān) schwächer wird. Die Heilung hierfür ist die verstärkte Bitte bei Allah um Vergebung, das sich ständige Erinnern an Allah, das Rezitieren des Qur`ān, das Nachdenken über seine Bedeutung und das Arbeiten mit dem, was darin offenbart wurde. In diesen Dingen wird das Herz seine Heilung vor dieser Nachlässigkeit finden und aus dem Tiefschlaf wieder erwachen. Außerdem ist es sehr wichtig, viele gute Werke zu verrichten.

Die Schwächung des Glaubens kann mehrere Gründe haben:

Erstens:    Die Unwissenheit im Bezug auf die Namen und Eigenschaften Allahs führt zu einer Schwächung des Glaubens. Denn wenn die Kenntnis einer Person bezüglich der Namen und Eigenschaften Allahs gering ist, kann dies zur Schwächung seines Glaubens führen.

Zweitens:    Die Vernachlässigung im Bezug auf das sich Gedanken manchen über die Zeichen Allahs in dieser Welt  und über seine Gebote und Verbote. Dies führt zu einem Mangel an Glauben oder zumindest verhindert es, dass der Glaube wächst und stärker wird.

Drittens:    Das Begehen von Sünden. Denn die Sünde hat eine weit reichende Auswirkung auf das Herz und auf den Glauben. Daher sagte der Prophet - möge Allah ihn loben und Heil schenken: "Kein Ehebrecher ist gläubig in dem Moment, wenn er Ehebruch begeht." [Überliefert von al-Buchārī (2475) und Muşlim (57)]

Viertens:    Die Nichtumsetzung der gottesdienstlichen Handlungen und Anbetungen. Denn die Nichtumsetzung der gottesdienstlichen Handlungen verrindert den Glauben. Wenn eine Anbetung auch noch Pflicht ist und man diese ohne islamisch rechtlichen Grund vernachlässigt, dann ist dies ein Vergehen, für das eine Person verantwortlich gemacht wird und bestraft wird. Wenn eine Anbetung jedoch nicht obligatorisch ist, so wird man dafür weder verantwortlich gemacht noch bestraft.

Wir empfehlen dir liebe Schwester, den Qur`ān so oft wie es nur möglich zu lesen und dir Gedanken über seine Verse zu machen, denn in diesem wird - so Allah will - Heilung für das sein, was dein Herz bedrückt. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und Wir senden vom Qur`ān das hinab, was eine Heilung und Barmherzigkeit für die Gläubigen ist." [Sure 17,al-Işrā`, Vers 82]

Wir raten dir liebe Schwester auch, die Geschichten der Propheten zu studieren. Der erhabene Allah hat diese Geschichten im Qur`ān erzählt, um das Herz Seines Propheten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - und die der Gläubigen standhaft zu machen. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und Wir berichten dir von den Geschichten der Gesandten, um dein Herz zu festigen. Und hierin ist die Wahrheit zu dir gekommen und eine Ermahnung und eine Erinnerung für die Gläubigen." [Sure 11, Hūd, Vers 120]

Was dein Fasten anbetrifft, so ist diesbezüglich folgendes zu sagen: Wenn du das Nachfasten ohne islamisch rechtlichen Grund sein gelassen hast, wie zum Beispiel aus Faulheit, so herrscht unter den Gelehrten hier Einigkeit darüber, dass du diese Tage nachfasten musst, auch wenn der nachfolgende Ramadan bereits begonnen hat. Die Gelehrten sind sich jedoch uneins darüber, ob man neben dem Nachfasten auch für jeden Tag, den man gegessen hat, zusätzlich einen Armen speisen muss.

Imam Mālik, asch-Schāfi'ī und Aĥmad sind hingegangen und haben gesagt, dass man für jeden gegessenen Tag Arme speisen muss. Sie belegen ihre Aussage damit, dass es einige Überlieferungen über manche Gefährten gibt, die dies gesagt haben, wie Abu Hurairah und Ibn 'Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Imam Abu Ĥanīfah ist jedoch hingegangen und hat gesagt, dass es neben dem Nachfasten kein Speisen von Armen gibt. Er belegt seine Meinung damit, dass der erhabene Allah der Person, die am Tage von Ramadan gegessen hat, lediglich befohlen hat, die Tage nachzufasten, die er gegessen hat und nicht das Speisen von Armen. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 185]

Der zweiten Meinung schloss sich auch Imam al-Buchārī - möge Allah mit ihm gnädig sein - an.

Scheich Ibn 'Uthaimīn - möge Allah mit ihm gnädig sein - hat gesagt: „Was die Aussage der Gefährten (bezüglich des Speisens von Armen) anbetrifft, so kann man dies nicht ohne Vorbehalt als Beweis nehmen, da diese Aussagen im Widerspruch zum Wortlaut des Qur`āns steht. Das Verpflichten zur Speisung von Armen widerspricht dem Wortlaut des Qur`āns. Denn der erhabene Allah hat nur das Nachfasten zur Pflicht gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb sollten wir die Diener Allahs nicht zu dem verpflichten, zu dem sie der erhabene Allah nicht verpflichtet hat, außer wenn es dafür einen eindeutigen Beleg gibt. Somit muss man die Aussagen von Abu Hurairah und Ibn 'Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf sie alle - lediglich als Empfehlung sehen und nicht als Verpflichtung. Die richtige Sichtweise ist die, dass diese Person nur die Tage nachfasten muss, die sie gegessen hat und dass diese Person gesündigt hat.“ [Scharĥ al-Mumti' (6/451)]

Deshalb ist es nur Pflicht die Tage nachzufasten, die man gegessen hat. Doch wenn eine Person auf Nummer sicher gehen möchte und auch noch Arme speisen will, so ist dies natürlich noch besser.

Wir legen dir auch nah, bei Allah um Vergebung zu bitten und dir fest vorzunehmen, dies nie wieder zu tun.

Was dein Vernachlässigen des Gebetes anbetrifft, so bitten wir dich folgende Antwort zu lesen (hier).

Was dein Streit mit deinem Mann anbetrifft, so sollst du wissen, dass kein Haushalt vor Problemen verschont geblieben ist. Einige der Probleme sind einfach zu lösen, andere wiederum nicht. Es nur wichtig, dass wenn man diese Probleme ernsthaft lösen möchte, man sich mit den Ursachen für diese Probleme auseinander setzen muss.

Da wir die Gründe für euren Streit nicht kennen, wollen wir dir folgenden allgemeinen Ratschlag geben:

Suche nach der Ursache eures Streites. Es kann ja sein, dass du der Hauptgrund für diese Streitigkeiten bist, da du deinen Ehepartner schlecht behandelst oder dem Ehepartner nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkst. Deshalb sehe zu, dass du deine Fehler behebst und diese Streitigkeiten beendest, solltest du der Hauptgrund dafür sein. Wenn du deinen Ehepartner schätzt, dich um ihn kümmerst, ihm im Guten gehorchst, dann wird er dich lieben und schätzen und die Barmherzigkeit wird sich in eurem Haus verbreiten.

Wenn der Hauptgrund euerer Streitigkeiten der andere Ehepartner ist, dann musst du versuchen auch diese Probleme zu lösen und zwar mit Weißheit und Nachsichtigkeit. Redet über eure Probleme und versucht eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der beide leben können oder lasst euch von außen helfen.

Fürchtet Allah und wisset, dass all dies Prüfungen vom erhabenen Allahs sind. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet." [Sure 65, at-Talāq, Vers 2] Und der erhabene Allah hat gesagt: "Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen." [Sure 65, at-Talāq, Vers 4] Und der erhabene Allah sagte auch: "Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben." [Sure 65, at-Talāq, Vers 5]

Möge der erhabene Allah dich in deiner Religion festigen, deinen Imān stärken und dich von allem Schlechten fernhalten.

 

Und Allah weiß es am Besten!

Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst

Frage:

Was ist mit einer schwangeren oder stillenden Frau, wenn sie am Tage von Ramadan isst?

 

Antwort:

Es ist für eine schwangere oder stillende Frau nicht erlaubt, am Tage von Ramadan zu essen, außer wenn ein Grund ('Udhr) vorliegt. Wenn sie dann entschuldigt gegessen hat, muss sie diese Tage, an denen sie gegessen hat, zu einer anderen Zeit nachfasten. Denn der erhabene Allah sagte bezüglich Kranke:

"Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 184]

Auch schwangere oder stillende Frauen fallen unter Kranke.

Wenn schwangere oder stillende Frauen am Tage von Ramadan essen, weil sie Angst um ihr Kind haben, dann müssen sie für jeden Tag, an dem sie gegessen haben, einen Armen speisen, entweder mit Weizen, Reis, Datteln oder andere Nahrungsmittel.

Einige Gelehrte haben gesagt, dass sie lediglich die Tage, an denen sie am Tage von Ramadan gegessen hat, nachfasten brauchen, ohne einen Armen speisen zu müssen, da es dafür keinen Beweis aus dem Qur`ān und aus der Şunnah gibt. Dies ist die Meinung der ĥanafītischen Schule, die jedoch stark ist.

Und Allah weiß es am Besten!

Scheich Ibn 'Uthaimīn

Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?

 


Frage:

Was ist das Urteil bezüglich jemanden, dessen Gedanken im Gebet umherschwirren und er sich nicht auf sein Gebet konzentriert?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Der Betende muss sich beim Eintreffen des Gebets völlig von allen irdischen Angelegenheiten lösen und sich sowohl körperlich als auch geistig auf das Gebet konzentrieren. Wenn er die Gebetswaschung vollzieht und zum Gebet steht, dann sollte er dort demütig und reuig stehen und die Worte Allahs rezitieren oder diese hören. Er sollte über die Bedeutungen dieser Worte nachdenken und die Bittgebete, die er dort liest, verinnerlichen.

Er sollte sich dem Teufel und seiner Einflüsterung nicht ergeben, im Gegenteil. Wenn der Teufel versucht, ihn abzulenken, dann soll er Zuflucht bei Allah vor ihm nehmen und sich bemühen, im Gebet noch konzentrierter zu sein.

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – lehrte uns Methoden, um diese Einflüsterungen des Schaitāns zu bekämpfen.

Abu l-'Āş - Allahs Wohlgefallen auf ihm - berichtete, dass er sagte: „Oh Gesandter Allahs, der Schaitān (Teufel) unterbricht mich, wenn ich bete und ich komme mit meiner Rezitation durcheinander. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - sagte: „Dies ist ein Schaitān, dessen Name Chanzab ist. Wenn du seine Anwesenheit spürst, suche Zuflucht bei Allah vor ihm und spucke (trocken) dreimal auf deine linke Seite.“ (Abu l-'Āş) sagte: „Ich tat dies und Allah nahm ihn (den Schaitān) hinweg von mir.“ [Verzeichnet bei Aĥmad, 4/216; Muşlim, 4/1728-1729; 'Abdu r-Razāq, 2/85, 499, Nr. 2582, 4220; Ibn Abi Schaibah, 7/419, 10/353; Ibn aş-Şunni in 'Aml al-Yaum wa l-Lailah, S. 272, Nr. 577. ]

 

Der ständige Ausschuss der Gelehrten (7/40)

 

Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen

Frage:

In einigen muslimischen Ländern stützen sich dort die Menschen beim Beginn ihres Fastens auf Berechnungen und nicht auf die Sichtung der Mondsichel. Sie verlassen sich völlig auf solche Berechnungen.

Antwort:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat den Muslimen folgendes befohlen: „Fastet erst nach der Sichtung (des Neumonds) und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat auch gesagt: „Wir sind eine unalphabetische Ummah, wir schreiben nicht und berechnen nicht, der Monat ist so und so, und zeigte mit seiner Hand.“, d.h. neunundzwanzig oder dreißig Tage.

Außerdem ist in Şaĥīĥ al-Buchārī der Ĥadīth von Abu Hurairah verzeichnet, der berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat: „Fastet erst nach der Sichtung (des Neumonds) und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, dann vollendet die dreißig (Tage) von Scha’bān.“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Fastet nicht, bis ihr den Neumond sieht und brecht das Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie bedeckt ist, dann rechnet den Monat aus.“

Die Ĥadīthe bezüglich dieser Thematik sind zahlreich. Alle weisen daraufhin, dass es Pflicht ist, die Mondsichel zu sichten. Erst wenn diese bedeckt ist, dann soll man den Monat ausrechnen, d.h. die dreißig Tage vollenden. Diese Ĥadīthe weisen gleichzeitig daraufhin, dass es nicht erlaubt ist, sich allein auf die Berechnung zu stützen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyah, hat berichtet, dass unter den Gelehrten Konsens im Bezug auf das Verbot vom sich Stützen auf Berechnungen herrsche. Und das ist die Wahrheit.

Scheich Ben Bāz
 

Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt

Frage:

Darf ich hinter einer Person beten, der seinen Bart rasiert und seine Kleidung über seine Knöchel hängen lässt, aber den edlen Qur`ān auswendig kann? Darf man hinter solch einer Person beten oder nicht?

 

Antwort:

Hinter solch einer Person sollte man nicht beten und man sollte seine Ernennung zum Vorbeter wieder aufheben, außer wenn eine Notwendigkeit dieses verlangt und man nicht die Macht dazu hat, ihn wieder abzusetzen. Hier sollte man dann hinter ihm beten und nicht alleine. Man sollte auf jeden Fall mit der Gemeinschaft beten. Wenn es jedoch den Verantwortlichen möglich ist, ihn abzusetzen und an seiner Stelle einen anderen zu ernennen, der zu den Leuten der Wohltat gehört, dann ist es Pflicht für sie, dieses zu tun, da du ja über ihn erwähnt hattest, dass er seinen Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel hängen lässt.

Die Verantwortlichen sollten jemanden ernennen, der den Befehlen Allahs nachkommt und ein islamisches Erscheinungsbild hat, indem er seinen Bart wachsen lässt und seine Kleidung nicht über die Knöchel hängen lässt. Sie sollten darauf achten, dass sie für die Moschee einen rechtschaffenen Imam finden, der sich auf dem geraden Weg Allahs befindet und seine Befehle umsetzt.

Doch wenn ihr mit einem Imam geprüft wurdet, der seinen Bart rasiert oder seine Kleidung über die Knöchel hängen lässt und ihr nicht die Möglichkeit habt, ihn abzusetzen, so betet nicht alleine, betet in der Gemeinschaft! Richtet an sie einen aufrichtigen Ratschlag (an-Naşīĥah) und wählt dabei schöne Worte und einen angemessenen Anlass, auf dass sie der erhabene Allah durch euer Handeln rechtleiten möge.

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“

Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf

Frage:

Ich hatte vor, einen bestimmten Beruf auszuüben, doch mir wurde dort die Bedingung gestellt, ich müsste dafür meinen Bart rasieren. Was soll ich machen?

 

Antwort:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

„Es gibt keinen Gehorsam (gegenüber irgendjemanden), wenn man zu einer Sünde aufgefordert wird. Wahrlich, Gehorsam ist nur dann erlaubt, wenn das (dir) Befohlene nach islamischer Rechtslehre (Scharī‘ah) rechtens ist.“[1]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch:

„Es gibt keinen Gehorsam gegenüber der Schöpfung im Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer.“[2]

Du solltest Allah fürchten und nach Seinem Wohlgefallen bestrebt sein und diese Bedingung ablehnen. Die Türen für den Erwerb des Lebensunterhaltes (ar-Risq) sind zahlreich und nicht verriegelt, im Gegenteil, sie sind sogar weit geöffnet und dafür sei Allah Dank. Der erhabene Allah sagt:

"Und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet."[3]

Jede Arbeit, in der ein Ungehorsam gegenüber Allah als Bedingung gestellt wird, solltest du ablehnen, auch wenn es sich dabei um eine Stelle beim Militär oder auch anderswo handelt. Lehne das ab und such nach einer anderen Arbeit, die der erhabene Allah legitimiert hat. Helfe ihnen nicht in Sünde und Übertretung, denn der erhabene Allah hat gesagt:

"Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung."[4]

Möge Allah uns beistehen.

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“.



[1]
Buchārī und Muşlim

[2] Şaĥīĥ, verzeichnet bei Aĥmad – siehe Şaĥīĥu l-Djāmi‘

[3] Sure 65, at-Talāq, Vers 2f

[4] Sure 5, al-Mā`idah, Vers 2

Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?

Frage:

Sind denn etwa das, was mit Bart gemeint ist, das Haar, was im Bart wächst oder auch alle Haare, die im Gesicht und am Hals wachsen?

 

Antwort:

Der Bart ist das, was an den Wangen und am Kinn wächst, so wie es die Autoren der Wörterbücher „al-Qāmūş“ und „Lişānu l-‘Arab“ definiert haben: „Bart ist eine starke Behaarung an Kinn und Wangen.“ Dieser Bart darf weder gekürzt noch rasiert werden. Das, was jedoch am Hals wächst, gehört nicht zum Bart.

 

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“.

Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht

Frage:

Was ist das Urteil des Islam über den Bart und den Schnurbart? Erwartet denjenigen, der sein Bart rasiert eine bestimmte Bestrafung nach seinem Tod? Verliert derjenige, der sein Bart rasiert, den Lohn für all seine rechtschaffenen Taten, die er in seinem Leben verrichtet hat?

 

Antwort:

Das Wachsen lassen des Bartes und das kürzen des Schnurbartes sind Dinge, die der Gesetzgeber – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zur Pflicht gemacht hat, indem er sagte:

„Unterscheidet euch von den Götzendienern, lasset den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz.“[1]

 Dieser Ĥadīth wurde in beiden Şaĥīĥ-Büchern verzeichnet. Imām Muşlim hat in seinem Şaĥīĥ den Ĥadīth von Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, der gesagt hat: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

„Unterscheidet euch von den Feueranbeter, schneidet den Schnurrbart kurz und lasset den Bart frei wachsen.“

Diese zwei authentischen Ĥadīthe weisen unmissverständlich daraufhin, dass es sowohl Pflicht ist, den Bart frei wachsen zu lassen, ohne diesen zu rasieren oder zu kürzen, als auch den Schnurrbart zu kürzen. Es ist jedoch nichts darüber überliefert worden, welche Strafe denjenigen erwartet, der diese Befehle missachtet. Für einen Muslim ist es aber trotzdem Pflicht, den Aufforderungen des erhabenen Allahs und die Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nachzukommen und sich von allen Dingen fernzuhalten, die der erhabenen Allahs und Sein Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verboten haben, auch wenn dabei keine bestimmte Bestrafung angedroht wurde. Für die Obrigkeit ist es außerdem erlaubt, diejenigen, die solche Gebote und Verbote missachten, in der Form zu betrafen, die sie für angemessen halten und die nicht den Bestrafungen gleichen, die konkret vorgeschrieben wurden, um die Menschen davon abzuhalten, die Grenzen zu überschreiten, die sich auf das Recht Allahs beziehen.

Wer also stirbt, während er sich in diesem Zustand des Sündigens befand, so steht er dann unter dem Willen Allahs, genauso wie es auch bei allen anderen Sünden der Fall ist, wenn Er möchte, vergibt Er ihm diese und wenn Er möchte, bestraft Er ihn in dem Maße, in der er gesündigt hat. Zu diesen Sünden gehört auch das Rasieren des Bartes und das Wachsen lassen des Schnurrbartes. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will."[2]

Dieser edle Vers weist daraufhin, dass sich alle Sünden, die kein Schirk beinhalten, unter dem Willen Allahs stehen. Das ist die Aussage der Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah, was im Gegensatz steht zu den al-Chawāridj, zu den al-Mu’tazilah und zu denen, die ihrem Weg gefolgt sind und zu den Neuerern gehören. Deshalb wird dadurch auch nun ersichtlich, dass das Rasieren des Bartes, das Wachsen lassen des Schnurrbartes und andere Sünden, die kein Schirk beinhalten, weder die rechtschaffenen Taten löschen noch die Belohnung für diese schmälern. Doch sie verringern aber den Glauben und schwächen ihn. Das, was die rechtschaffenen Taten nichtig macht, sind der Schirk und die Arten des Unglaubens und nicht die Sünden, so wie es der erhabene Allah gesagt hat:

"Hätten sie aber (etwas) anderes angebetet, wahrlich, all ihr Tun wäre für sie fruchtlos geblieben."[3]

Oder Seine Aussage, erhaben ist Er:

"(Dies,) wo dir doch offenbart worden ist, wie schon denen vor dir: "Wenn du (Allah) Nebengötter zur Seite stellst, so wird sich dein Werk sicher als eitel erweisen, und du wirst gewiss unter den Verlierenden sein.""[4]

Die Verse bezüglich dieser Thematik sind zahlreich. Wir bitten Allah, dass Er alle rechtleiten möge und dass Er Seinen Gesandten Muĥammad lobt und Heil schenkt.

 

Scheich Ben Baz. Veröffentlicht in der Zeitung „Arab News“ im Jahre 1404 n.H. (1984)



[1]
Verzeichnet bei al-Buchārī (5892) und Muşlim (259)

[2] Sure 4, an-Nişā`, Vers 116

[3] Sure 6, al-An’ām, Vers 88

[4] Sure 39, az-Zummar, Vers 64

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